Beschlus des BR: Keine Grundlagenseminare in der laufenden Wahlperiode!
Als Betriebsrätin in einem 11-köpfigen Betriebsratsgremium bin ich über folgenden Beschluss etwas sehr irritiert: TOP 9 Grundlagenseminare für Ersatzmitglieder und neue BR Mitglieder 2018 nach den Wahlen für alle BR Mitglieder Beschlussfassung: Der Betriebsrat stimmt zu, dass die Grundlagenseminare nach den Neuwahlen 2018 für Ersatzmitglieder und neue Mitglieder stattfinden sollen.
Dieser Beschluss wurde so einstimmig auf der letzten Sitzung beschlossen. Ich war wegen Fortbildung auf einem Seminar. Seit dem wir nur noch 2 Nachrücker*innen haben fordere ich deren Schulung ein. Darf der BR so etwas überhaupt beschließen und dann noch über die Wahlperiode hinaus.
Community-Antworten (8)
10.05.2017 um 17:54 Uhr
Er sagt, dass bis ca. März keine Schulungen für Ersatzmitglieder mehr beschlossen werden sollen.
Da Schulungen in der Regel ein paar Monate Vorlauf haben, sollen im ca. letzten halben Jahr der Amtsphase Schulungen für Ersatzmitglieder unterbleiben. Das ist eine erfreulich realistische Einschätzung zu der Frage, in welchem Verhältnis Aufwand und Ertrag in solchen Fällen stehen. Zudem ist es als BR auch mitunter schwer zu vermitteln, wieso kurz vor der Wahl noch Schulungen angesetzt werden müssen.
10.05.2017 um 18:13 Uhr
Ich halte diesen Beschluss allein schon aus formalen Gründen für rechtswidrig.
Der BR hat meines Erachtens hier beschlossen auf ein Recht zu verzichten. Das kann er gar nicht!
Ich würde die konkrete Schulung auf die nächste TO setzen lassen.
10.05.2017 um 18:33 Uhr
Ich sehe das ähnlich wie Pickel. Den Beschluss hätte es so jedoch gar nicht benötigt, da ja Schulungen durch den BR beschlossen werden müssen. Wenn sich der BR einig ist, dass 2018 bis zur BR-Wahl keine (Grundlagen-)Schulungen stattfinden sollen, dann wird er auch keinen Beschluss für eine Teilnahme an einer entsprechenden Schulung fassen. Und wenn sich die Meinung im Gremium ändert, lässt sich dieser Beschluss ja auch wieder aufheben. M.E. hat der Beschluss keinerlei Wirkung. (<-- bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege)
10.05.2017 um 19:00 Uhr
Die Teilnahme an Grundlagenschulungen ist ein Individualanspruch des einzelnen BRM.
Grundlagenschulungen auch kurz vor Amtsende sind nur dann nicht erforderlich, wenn es absehbar ist, dass das BRM die vermittelten Grundkenntnisse in der verbliebenen Amtszeit nicht mehr einsetzen kann.
10.05.2017 um 20:42 Uhr
Keine Schulungen beschließen geht auch aus meiner Sicht nicht. Schulungen brauchen keinen langen Vorlauf. Es macht also Sinn - auch noch für den Rest der Amtszeit.
Überhaupt fragt man sich, wie der BR eigentlich denkt. Aus meiner Sicht jedenfalls voll neben der Spur.
Setze den Punkt erneut auf die Tagesordnung - natürlich zu einem Zeitpunkt, an dem du auch da bist und mache dich über die Rechtslage schlau und sammele Argumente.
11.05.2017 um 02:09 Uhr
Der Beschluss sieht vor, dass die neuen BR-Mitglieder n a c h der Wahl geschult werden sollen? Das kann der jetzige BR doch wohl kaum beschließen.
11.05.2017 um 20:02 Uhr
Wahlen sind im Mai, also ein ganzes Jahr liegt noch vor uns, 25%. Es haben kurzfristig noch einige Schulungen grade für Nachrücker stattgefunden. Das lohnt sich doch auf jedenfall.
24.05.2017 um 14:33 Uhr
Der Beschluss wurde zurückgenommen. Drei Seminare wurden kurzfristig gebucht! Danke für die Unterstützung.
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