Bei uns - Beschäftigungsgesellschaft - gibt es mehrere Bereiche, die sowohl inhaltlich als auch räumlich getrennt sind. Einer dieser Bereiche ist als Werkvertrag in einer anderen Firma tätig, jetzt leider gekündigt worden. Lt. unserer GL kann dieser Bereich als getrennt betrachtet werden, daher gäbe es - weniger als 10 MA arbeiten dort - auch keine Sozialauswahl.
Kann das sein, dass ein Bereich so getrennt betrachtet wird?