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Stellenstreichung im Bereich eines ständigen BR-Mitglieds

T
TortMeister
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR Kollegen,

Bei mir im Bereich soll eine Stelle abgebaut werden. Zunächst wurde dem Low Performer im Team gesagt seine Stelle würde wegfallen, diese Idee kam natürlich von unserer Zentrale in UK. Daraufhin wurde ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten den er auch auf unser abraten abgelehnt hat. Bei einer Sozialauswahl wäre er wohl der vorletzte auf der Liste allerdings sind wir bisher noch nicht soweit dass es zu einer offiziellen Betriebsbedingten Kündigung kommen soll.

Der AG hat sich aber inzwischen offiziell an der BR gewendet. Bisher wurde mit Hinweis auf externe Mitarbeiter in unserem Bereich von unserer Seite keine Anstalten gemacht irgendeiner Stellenstreichung zu zu stimmen. Dazu muss man sagen, dasd diese Mitarbeiter einer Vertrag mit UK haben also eigentlich nicht auf der deutschen Payroll stehen.

Lange Vorinformation ich weiß auch nicht wie sehr das verständlich ist wenn man unsere Struktur nicht kennt.

Die eigentliche Frage ist, damit wir im BR uns nicht angreifbar machen bezüglich irgendwelcher Beschlüsse was muss ich als betroffene Person beachten? Ich gehe davon aus, dass ich von Abstimmung ausgenommen weder sollte, was noch? Hat einer eine Idee wo ich hier Info im BetrVG finden kann?

Selbstverständlich bleiben Besprechsinhalte die BR Arbeit betreffen auch dort und werden von mir nicht an andere Betroffene Kollegen weitergetragen.

Über hilfreiche Antworten oder Hinweise würde ich mich freuen

2.015010

Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

12.05.2015 um 15:15 Uhr

Nicht verständlich!

Du bist der Low Performer?

G
gironimo

12.05.2015 um 16:01 Uhr

.... in dem Fall wäre es ja auch nichts mit betriebsbedingter Kündigung, da ja § 15 KSchG greifen würde.

Was ist eigentlich bezogen auf Dich ein Low Performer? Woran wird das fest gemacht? Was ist mit eventuellen Beurteilungsgrundsätzen?

T
TortMeister

12.05.2015 um 17:48 Uhr

Nein habt ihr vollkommen missverstanden. Ich bin nicht der Low Performer und saß wird bei uns an internen Bewertungskriterien fest gemacht.

Da ich BR Mitglied bin Ich hier eh der letzte auf der Liste aber das tut nichts zur Sache.

Wahrscheinlich hätte ich die Frage anders stellen sollen

T
TortMeister

12.05.2015 um 17:51 Uhr

Also nochmal die Frage jetzt mal ganz allgemein: ich will wissen, Worauf wir als BR achten müssen wenn im Bereich eines ständigen BR Mitglieds eine Stelle abgebaut werden soll. Das Thema ist hier natürlich Befangenheit zum einen und zum anderen was gibt es für rechtliche Vorschriften

M
Moreno

12.05.2015 um 18:04 Uhr

Was willst Du denn wissen? Wenn im Bereich eines BRM eine Stelle abgebaut wird ist es nicht das Betriebsratsmitglied was gekündigt werden kann es sei denn durch einen Aufhebungsvertrag. Und ansonsten werdet Ihr ja zu jeder Kündigung angehört und könnt eventuell einen Widerspruch formulieren.

P
Pjöööng

12.05.2015 um 18:08 Uhr

Mich irritiert die Aussage "... was muss ich als betroffene Person beachten? Ich gehe davon aus, dass ich von Abstimmung ausgenommen weder sollte, was noch?"

Wenn Du nicht dieser "Low Performer" bist (wobei es mir als BRM widerstrebt solche Aussagen des AG zu verinnerlichen), dann bist Du auch nicht "Betroffener" und dann hast Du selbstverständlich mit abzustimmen.

M
metallica

12.05.2015 um 22:40 Uhr

Befangenheit für BRM greift nur wenn man unmittelbar und individuell betroffen ist. z.B. (LAG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2012, Az.: 7 TaBV 28/12). Wie Pjöööööng schon schreibt darfst (und sollst) du mit abstimmen.

F
Fragenmann

13.05.2015 um 13:04 Uhr

Als Beispiel wegen der "betroffenen Person" meine Frau arbeitet zum Beispiel bei uns im Betrieb und als ihre Stundenerhöhung auf dem Tisch lag haben wir für diesen Punkt einen Ersatz geladen. In wie weit fühlst du dich denn betroffen? Nur weil der Kollege mit dir in einer Abteilung sitzt?

P
Pjöööng

13.05.2015 um 13:09 Uhr

Das Beispiel mit der Eehefrau ist meines Wissens der einzige Fall bei dem die Rechtsprechung die indirekte Betroffenheit sieht, weil (gemeinsamer Hausstand vorausgesetzt) das BRM einen direkten finanziellen Vorteil von der personellen Einzelmaßnahme hat.

Sich betroffen fühlen reicht nicht.

F
Fragenmann

13.05.2015 um 13:30 Uhr

...Kommt auf die Frau an Pjöööng :-D

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