Angestellter im gewerblichen Bereich einsetzen
Hallo Forum,
durch Krankheit ist unsere Produktion massiv geschwächt. Nun sollen Kollegen aus dem angestellten Bereich in der Produktion aushelfen. Die Kollegen besitzen die Ausbildung und die Fähigkeiten auch in der Produktion mitzuhelfen. BR ist auch einverstanden. Einziges komische ist: wenn die angestellten Kollegen sich manchmal etwas zuschneiden wollen heißt es, das sie es nicht dürfen, weil sie keinen Versicherungsschutz haben. Sollen sie aber mitarbeiten, dürfen sie an alle Maschinen. Was hat es mit dem Versicherungsschutz auf sich ? Welche Versicherung ist gemeint ?
Mfg
Community-Antworten (3)
24.03.2019 um 09:55 Uhr
Es gibt nur noch Arbeitnehmer - Angestellte und Arbeiter war früher.
Ansonsten würde ich mal den Arbeitgeber fragen, welche Versicherung er meint, die je nach Bedarf zahlt oder nicht.
Ich sehe eher ein Problem bei den Arbeitsverträgen. Aber wenn die Kollegen mitspielen ....
24.03.2019 um 17:41 Uhr
Das ist die große deutsche Furcht: "Dann bist Du nicht versichert!" Der Deutsche wird gefühlt vollkaskoversichert geboren und böse Mächte trachten ihm immer wieder danach, ihm diesen Versicherungsschutz zu nehmen.
Falls der "Nichtversichertsager" hier auf die gesetzliche Unfallversicherung abzielt, so erzählt er Quatsch!
27.03.2019 um 23:59 Uhr
Manche Vorabkommentare könnte man sich sparen, weil sie Fragestellende noch mehr in die Irre führen könnte. Oder aber man schreibt sie um den eigenen Tag aus zu füllen. Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer erst einmal gegen allles Versichert was er für die Firma in der Arbeitzeit innerhalb seiner Vertraglichen Verpflichtungen tut. Erst Einmal. Aus der Art deiner Beschreibung gehe ich davon aus, das der ein oder Andere Mitarbeiter(Angestellte ) sich privat was zuschneidet. Hier wäre der AG oder seine Beauftrageten dann voll im Recht wenn sie sagen" Kein Versicherungsschutz" Weiter kann ich es nicht verstehen das ein BR einverstanden sein kann, das MA die vorher nicht im Produktiven Bereich eingesetzt wurden, dort arbeiten sollen. Sollte für einen BR ein No Go sein. Im Umkehrschluss würde ich den AG umgehend und ohne Aufschub zu Verhandlungen der Personalfragen nach (hoffe liege aus dem Kopf richtig) nach § 92 BetrVG auffordern. Ohne dem ginge gar nix. Als AN würde ich diese zeitweise Versetzung erst mal verweigen; sofern der Arbeitsvertrag mich nicht zu solchen arbeiten verpflichtet.
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