Erstellt am 27.05.2008 um 13:19 Uhr von Catweazle
@HF,
auch Minijobber können festeingestellt sein.
wenn die Zeiten, die du angegeben hast stimmen, liegt doch schon eine Festanstellung vor.
Vom 12.06.06 - 12.06.08 = 2 Jahre und ein Tag.
Erstellt am 27.05.2008 um 13:26 Uhr von jpsonics
Hab ich mich im Kalender verblättert? Wir haben doch erst den 27.05.08. D.h. der Vertrag läuft doch noch ein paar Tage. ;-)
Erstellt am 27.05.2008 um 13:27 Uhr von HF
kleine Korrektur:
13.06.06-12.06.08
sie soll dann eine Minijob machen.
Bisher war es ein befristeter AV zu dem angegebenen Datum.
@jpsonics
es geht nicht darum wie lange der jetzt noch geht, sondern was dann passiert :D
Erstellt am 27.05.2008 um 14:00 Uhr von pirat
@HF,
welche Form von Mini...
Man unterscheidet......zwischen zwei Formen, der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung. Imho, warum nicht... Beides ist möglich! Sie bekommt einen neuen AV!
Erstellt am 27.05.2008 um 14:27 Uhr von jpsonics
@HF:
Is klar, nur die Grammatik war etwas falsch gewählt:
O-Ton: "... ging vom... bis 12.06.08..."
So, BTT:
Was passiert danach? Tja. Entweder sie bekommt einen neuen AV (egal ob Mini, Midi oder Maxi), oder sie geht bei der ArGe"stempeln". Bei zweiterem hätte Sie sich allerdings schon vor gut 10 Wochen dort melden müssen.
Erstellt am 27.05.2008 um 14:39 Uhr von HF
Nagut, ich dank euch für die Antworten.
War mir nur nicht sicher ob das so rechtens ist das man dann als Minijobber weiter beschäftigt werden darf.
Ist für mich zwar nicht ganz nachvollziehbar wer sowas eingeführt hat, weil man ja schon 2 jahre mit Vertrag gearbeitet hat und nun plötzlich nur noch ein Minijob.
Da müssen wir uns wohl damit abfinden.
Erstellt am 27.05.2008 um 14:48 Uhr von uhu
minijob - ja (leider) aber UNBEFRISTET; AN hat somit wenigstens die Chance bei evtl. internen Ausschreibungen von Vollzeitstellen eher dabei zu sein;
Erstellt am 27.05.2008 um 19:54 Uhr von Kölner
@uhu
Kann man sich denn sicher sein, dass der teilzeitbeschäftigte AN nicht auch noch einen befristeten AV bekommt?
Erstellt am 27.05.2008 um 20:30 Uhr von Mona-Lisa
@all,
und Kölner stösst uns alle mit der Nase drauf.......... :-)
Mit Sachgrund kann der AG im Prinzip verlängern, wie es ihm Spass macht!
Erstellt am 28.05.2008 um 07:24 Uhr von uhu
@Kölner
jaaa, da sind wir wieder beim Thema; Mona sagt wie es ist;
Erstellt am 28.05.2008 um 07:28 Uhr von Kölner
@uhu
Puh! Dann bin ich aber froh... ;-))
Erstellt am 28.05.2008 um 07:35 Uhr von uhu
@Kölner
na, auch schon so früh am Keyboard...habe dich gestern schon vermißt
Erstellt am 28.05.2008 um 12:05 Uhr von Benno_BRB
Allerdings hat es mit 'Kölners' Vorschlag doch dann eine "neue" Befristung und die ist laut Teilzeit- und Befristungsgesetz so nicht erlaubt, wenn der/die AN/in noch nicht bei der Firma beschäftigt war. Somit geht das eigentlich gar nicht.
@Kölner: Du hast sicher weitergehende Infos zu diesem Thema. Könntest Du mir bitte die Quellen aufzeigen?! Wir haben mit dem Thema Befristungen nämlich auch so unsere Schwierigkeiten...