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Nach 2 Jahren Festeinstellung - als Minijobber in einem anderen Bereich?

H
HF
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin sagte mir gerade, dass sie zum 12.06. nicht mehr ihre alte Arbeit machen braucht, da ihr Vertrag abgelaufen ist. der ging vom 12.06.06 - 12.06.08. Einmal verlängert in der Zeit. Der AG möchte sie aber danach weiterbeschäftigen als Minijobber in einem anderen Bereich. Geht das so ohne weiteres oder muss er sie da nicht festeinstellen??

5.302013

Community-Antworten (13)

C
Catweazle

27.05.2008 um 15:19 Uhr

@HF,

auch Minijobber können festeingestellt sein.

wenn die Zeiten, die du angegeben hast stimmen, liegt doch schon eine Festanstellung vor. Vom 12.06.06 - 12.06.08 = 2 Jahre und ein Tag.

J
jpsonics

27.05.2008 um 15:26 Uhr

Hab ich mich im Kalender verblättert? Wir haben doch erst den 27.05.08. D.h. der Vertrag läuft doch noch ein paar Tage. ;-)

H
HF

27.05.2008 um 15:27 Uhr

kleine Korrektur:

13.06.06-12.06.08

sie soll dann eine Minijob machen. Bisher war es ein befristeter AV zu dem angegebenen Datum.

@jpsonics es geht nicht darum wie lange der jetzt noch geht, sondern was dann passiert :D

P
pirat

27.05.2008 um 16:00 Uhr

@HF, welche Form von Mini... Man unterscheidet......zwischen zwei Formen, der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung. Imho, warum nicht... Beides ist möglich! Sie bekommt einen neuen AV!

J
jpsonics

27.05.2008 um 16:27 Uhr

@HF:

Is klar, nur die Grammatik war etwas falsch gewählt:

O-Ton: "... ging vom... bis 12.06.08..."

So, BTT:

Was passiert danach? Tja. Entweder sie bekommt einen neuen AV (egal ob Mini, Midi oder Maxi), oder sie geht bei der ArGe"stempeln". Bei zweiterem hätte Sie sich allerdings schon vor gut 10 Wochen dort melden müssen.

H
HF

27.05.2008 um 16:39 Uhr

Nagut, ich dank euch für die Antworten. War mir nur nicht sicher ob das so rechtens ist das man dann als Minijobber weiter beschäftigt werden darf. Ist für mich zwar nicht ganz nachvollziehbar wer sowas eingeführt hat, weil man ja schon 2 jahre mit Vertrag gearbeitet hat und nun plötzlich nur noch ein Minijob. Da müssen wir uns wohl damit abfinden.

U
uhu

27.05.2008 um 16:48 Uhr

minijob - ja (leider) aber UNBEFRISTET; AN hat somit wenigstens die Chance bei evtl. internen Ausschreibungen von Vollzeitstellen eher dabei zu sein;

K
Kölner

27.05.2008 um 21:54 Uhr

@uhu Kann man sich denn sicher sein, dass der teilzeitbeschäftigte AN nicht auch noch einen befristeten AV bekommt?

M
Mona-Lisa

27.05.2008 um 22:30 Uhr

@all, und Kölner stösst uns alle mit der Nase drauf.......... :-) Mit Sachgrund kann der AG im Prinzip verlängern, wie es ihm Spass macht!

U
uhu

28.05.2008 um 09:24 Uhr

@Kölner jaaa, da sind wir wieder beim Thema; Mona sagt wie es ist;

K
Kölner

28.05.2008 um 09:28 Uhr

@uhu Puh! Dann bin ich aber froh... ;-))

U
uhu

28.05.2008 um 09:35 Uhr

@Kölner na, auch schon so früh am Keyboard...habe dich gestern schon vermißt

B
Benno_BRB

28.05.2008 um 14:05 Uhr

Allerdings hat es mit 'Kölners' Vorschlag doch dann eine "neue" Befristung und die ist laut Teilzeit- und Befristungsgesetz so nicht erlaubt, wenn der/die AN/in noch nicht bei der Firma beschäftigt war. Somit geht das eigentlich gar nicht.

@Kölner: Du hast sicher weitergehende Infos zu diesem Thema. Könntest Du mir bitte die Quellen aufzeigen?! Wir haben mit dem Thema Befristungen nämlich auch so unsere Schwierigkeiten...

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