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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilungsauflösung - Versetzung in andere Bereiche

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Sonja01
Jan 2018 bearbeitet

Einen guten Morgen an euch! Ich bin Betriebsratsmitglied. Bei uns in der Firma lief alles ganz gut, bis wir vor kurzem die Mitteilung des AG erhielten, dass unsere Abteilung aufgelöst werden soll. dies wird in kleinen Schritten im Laufe der nächsten 2 Jahre passieren. Es wird keine Kündigungen geben, man hat allerdings begonnen, die MA in andere Abteilungen zu versetzen. Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen meine Versetzung zu wehren, bis dieses Thema vom Tisch ist? Für meine MA ist es besonders wichtig, dass ich so lange wie möglich in der sich auflösenden Abteilung bleibe. Ich möchte hier noch festhalten, dass mein Verhalten als BR gegenüber AN und AG immer korrekt ist. Viele Grüße Sonja

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Community-Antworten (2)

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pirat

15.09.2007 um 16:17 Uhr

Ahoi, Sonja01,

.....dass unsere Abteilung aufgelöst werden soll. dies wird in kleinen Schritten im Laufe der ....... hängen die anderen Versetzungen mit "Umstrukturierungen" zusammen? Dazu solltet ihr unbegingt §111 BetrVG lesen.

Da wäre ich Vorsichtig.Habt Ihr z.B. einen Wirtschaftsausschuss?? Im übrigen solltet Ihr in mögliche Verhandlungen nicht ohne RA.oder -beratung gehen. Was habt ihr für eine Betriebsgrösse? Was sagt die GEWerkschaft dazu?

S
Sonja01

15.09.2007 um 17:15 Uhr

Hallo pirat, danke für deine schnelle Antwort. In dieser Firma arbeiten ca. 720 Menschen, der Betriebsrat besteht aus 13 Mitgliedern. Leider konnten wir die Auflösung der Abteilung nicht verhindern. Verhandlungen mit der Werkleitung und der Geschäftsführung wurden bereits geführt. Unser Mutterkonzern heißt Siemens, da stößt man ganz schnell an seine Grenzen. In der betreffenden Abteilung werden Vorerzeugnisse hergestellt, die zum Großteil in der Fertigung im eigenen Haus benötigt werden. Diese Vorerzeugnisse sollen nun aus dem Ausland zugekauft werden, dabei ist es leider so, dass dies eher eine politische als eine logische Entscheidung ist. Für diese Art Vorerzeugnisse wird es in Zukunft weltweit nur mehr drei Standorte geben, unsere Firma gehört da aber nicht dazu. Ja, wir haben auch einen Wirtschaftsausschuss, im GBR sind wir mit zwei BR vertreten. Ich werde mich nun mit dem §111 Betr.VG beschäftigen, vielleicht finde ich hier weitere Anregungen. Viele Grüße Sonja

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