Hallo liebe liebenden,

wir sind gerade kurz davor, über eine neue GO zu beschließen.

Hat zufällig jemand eine rechtssichere Formulierung zur Gültigkeit der BV?
Mir ist bewusst, dass sie grundsätzlich auf die Amtszeit befristet ist.

Allerdings sprach eine Juristin unserer Gewerkschaft davon, dass bezüglich §36 BetrVG die allgemeine Rechtsauffassung herrscht, dass die GO für den nachfolgenden BR bis zu einer Neufassung nachwirke. Im Fitting gibt es dazu verdammt viel zu lesen, so weit bin ich leider noch nicht gekommen (Muss mir den Fitting jedes Mal erst von einem BR-Kollegen an einem anderen Standort leihen).

Darauf wollten wir uns im BR daher auch noch nicht verlassen, insofern haben wir zunächst den Beschluss gefasst, dass die alte GO bis zu einer neuen Fassung übernommen wird.

Deshalb bin ich zunächst gespannt, ob Ihr diesbezüglich spannende Formulierungen habt - vielleicht sogar juristisch abgesichert?

Ein weiterer Punkt:
Wir sind ja alle keine Juristen, und so kann es natürlich auch mal sein dass man versehentlich einen Kinken in die GO einbaut. Was würdet Ihr daher davon halten, ans Ende der GO eine salvatorische Klausel zu setzen, falls wir doch versehentlich irgendwo einen unzulässigen Paragraphen kreieren? Dann bliebe zumindest der Rest der GO sichtbar für alle wirksam.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.