Hallo zusammen,
wir haben eine Geschäftsordnung geschrieben in der wir bez. des Betriebsausschuss auf § 27 BetrVg hingewiesen haben, ohne jedoch die einzelnen Mitglieder des Betriebsausschuss aufzuführen, hinzu kommt das wir beschlossen haben, für den Vorsitzvertreter eine Person aus dem Betriebsausschuss konkret namentlich in der GO aufzuführen und diese als Vertreter des Vertreters zu bestimmen. Der Go ist einstimmig zugestimmt worden.
Jetzt meint ein Mitglied welches an dem Abstimmungstag durch den Ersatzkandidaten vertreten wurde, das diese GO doch nicht so in Ordnung wäre und die einzelnen Mitglieder des Betriesausschuss aufgeführt werden müßten, sowie das wir keinen Vertreter des Vertreters bestimmen können.
Rechtlich habe ich nichts gefunden was diese Aussage untermauern könnte und bin auch generell nicht mit dieser Person einer Meinung.
Könnt Ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben?
Vielen Dank und einen ganz schönen Abend!