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GESCHÄFTSORDNUNG

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MrBig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute !

In unserer Geschäftsordnung die mit Beschluss diese Woche geändert wurde steht der Satz: Aufgaben und Zuständigkeit des vorsitzes und des ersten Stellvertreters Büroorganisation Nun hat der Vorsitz einer Schreibkraft Zugestimmt die ihn im Büro unterstützen soll. Das angebot kam vom AG. Das Gremium möchte, weil es an der Entscheidung nicht beteiligt war dies ändern. Antrag: diese Angelegenheit im Betriebsausschuss neu zu Diskutieren und zu ändern. Die Schreibkraft um die es geht ist in einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Kann die Angelegenheit an den Betriebsausschuss übertragen werden obwohl es in der GESCHÄFTSORDNUNG schon geregelt ist. Bitte um schnelle Antwort Danke und ein schönes Wochenende Big

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Community-Antworten (2)

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Wichtelmaennchen

20.07.2007 um 14:20 Uhr

Hallo, eine Bürokraft fällt unter § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats (BetrVG)

(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

Da steht ganz deutlich der BR und nicht der BRV oder sein Stellvertreter. Sollte das Gremium also nicht mit der Burökraft einverstanden sein, ok dann muss das auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ob das jetzt im BRAusschuss geregelt werden kann, weiss ich nicht weil ich eure Geschäftsordnung nicht kenne. Bei uns darf sowas nur das ganze Gremium. Den Ausschüssen haben wir zwar auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen (per Geschäftsordnung) aber nichts was das Gremium insgesammt angeht. Viele Grüße

DAH
Der alte Heini

23.07.2007 um 22:04 Uhr

Na, da hat ja der Betriebsrat ein richtiges schwerwiegendes Problem. Sag einmal habt ihr sonst nichts zu regeln??

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