Erstellt am 11.06.2014 um 16:46 Uhr von gironimo
Nein - die Geschäftsordnung gilt BR-Intern.
Ihr teilt dem AG in einem extra Schreiben mit, was er ggf. wissen muss; z.B. die Vertreterregelung, wenn der BRV und Stellv. fehlen oder ähnliches.
Erstellt am 11.06.2014 um 16:47 Uhr von Bolliwerk
Erstellt am 11.06.2014 um 22:45 Uhr von paula
ein AG der nur etwas Ehrgeiz hat, hat die innerhalb von Stunden ;)
ich würde es von den dort getroffenen Regelungen abhängig machen. Es kann durchaus Sinn machen wenn sich die GO nur auf Vertretungsregelungen und Ladungsfristen etc erstreckt. Dann gibt es im Nachgang weniger Diskussionen