Hallo,

ich bin seit 1 1/2 Jahren Betriebsratsmitglied bei einem Konzern ... GmbH in Nürnberg beschäftigt. Nun wechsele ich zum 01.01. vertraglich in die Niederlassung ... (Deutschland) GmbH, Mörfelden arbeite aber weiterhin in Nürnberg. 2008 haben wir ein Schreiben erhalten, das mein Arbeitsverhältnis von der ... GmbH mit Sitz in Nürnberg auf die ... (Deutschland) GmbH, Mörfelden übergeht. Die ... (Deutschland) GmbH Mörfelden ist ihrerseits alleinige Gesellschafterin der ... GmbH mit Sitz in Nürnberg. Es ist beabsichtigt die ... GmbH mit Sitz in Nürnberg auf die ...(Deutschland) GmbH, Mörfelden zu verschmelzen. Zudem gibt es auch einen Punkt mit folgender Info: Sobald alle Tochtergesellschaften der (Deutschland) GmbH Nürnberg, bei denen ein Betriebsrat gebildet worden ist, auf die übernehmende (Deutschland) GmbH Mörfelden verschmolzen worden sind, entfällt der bislang bei der (Deutschland) GmbH Mörfelden bestehende Konzernbetriebsrat. Die Ämter der Mitglieder des Konzernbetriebsrats enden automatisch. Nach den Verschmelzungen bestehen im Unternehmen der übernehmenden (Deutschland) GmbH mehrere Betriebsräte, sodass gemäß §47 Abs. 1 Betriebsverfassunsgesetz ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist.
Meine Frage ist nun, nachdem wir in Nürnberg einen Betriebsrat haben zudem ich gehöre. Ändert sich für mich etwas? Kann ich trotzdem noch weiterhin dort als Betriebsratsmitglied tätig sein?