Erstellt am 27.04.2006 um 11:55 Uhr von merlin
Hallo Norden, ich versuch's erst mal mit einer Kurzfassung:
zu 1: siehe § 29 (2) (3) und (4) und § 30 BetrVG, wie oft, ist nicht vorgeschrieben
Zu 2: siehe § 74 (1) BetrVG, hier heißt es „soll“, d.h. wenn kein Bedarf besteht und die Besprechung nicht monatlich stattfindet, hat das keine Folgen
Zu 3: siehe § 43 BetrVG, hier heißt es "hat" der BR, er muß also
Hilft Dir das schon?
Erstellt am 27.04.2006 um 12:02 Uhr von Norden
Danke Merlin, die Gesetzestexte kenne ich natürlich.
Meine Frage(n) bezog sich auf die Konsequenzen, wenn wir z.B. nicht einmal im Quartal zur Betriebsversammlung laden.
Erstellt am 27.04.2006 um 12:24 Uhr von merlin
Sorry, ich dachte, Du bist ein völlig "junger" Hase, weil Du geschrieben hattest, Du hast noch keine Schulung besucht.
Also zum Punkt "Betriebsversammlung" bzw. keine: Im Prinzip ist das ja eine grobe Pflichtverletzung, aber - wie meistens - wo kein Kläger, da kein Richter
Erstellt am 27.04.2006 um 12:33 Uhr von Norden
Die einzige Schulung, die ich besucht habe, war die zur Vorbereitung einer BR-Wahl - aber da habe ich die Gesetzestexte in die Hand nehmen müssen. Grundsätzlich habe ich ein gutes Bauchgefühl und kann mit Gesetzen (bzw. deren Auslegungen) etwas anfangen. Ich war auch im BR, bin in der letzten Periode als Ersatzmitglied nachgerückt. Da muss ich wohl entschuldigung sein, aber jung bin ich wirklich (31)!
Erstellt am 27.04.2006 um 12:43 Uhr von packer
@ merlin
ich finde es aber grundsätzlich nicht richtig, daß die kollegen nicht ausreichend informiert werden. viele betriebe machen leider nur eine Betriebsvers. per anno. , das liegt aber meistens an der faulheit des BR.
deswegen kann ich deine ansicht, die zweifelsohne richtig ist, hier nicht unkommentiert lassen.
ich hatte eben auch eine lange antwort auf die fragen von nordebn eingetippert. sie ist aber wieder unter den tisch gefallen... sollte das "neue" forum also wieder softwaremacken haben?
@ norden
eine GO findest du z.b. hier:
http://www.betriebsrat-benning.de/cms/?page_id=14
und als vorlagenbuch gefällt mir das aus dem rieder verlag ganz gut
formular und musterhandbuch mit cd-rom
ISBN 3-931165-80-9
gruß,
packer
Erstellt am 27.04.2006 um 13:04 Uhr von Norden
@ packer, danke! Ich will übrigens niemanden vom Informationsfluss ausschließen, werde mich als BRV für Transparenz einsetzen, aber - zumindest in der Vergangenheit - gab es nicht immer die großen Themen, um einmal im Quartal eine Betriebsversammlung abzuhalten. Natürlich könne wir als Betriebsrat Themen setzen, aber ich denke, unsere Arbeit sollte in den zeitlichen Rahmen passen, die wir für die Erledigung der "normalen" Arbeit als Sekretärin, Hausmeister, Schriftsetzer, Drucker etc. zu bewältigen haben. Wenn ich Interesse verspüre, dass wir uns einmal im Quartal sehen sollten, dann bin ich der letzte, der sich vor Arbeit drückt.
Erstellt am 27.04.2006 um 13:33 Uhr von merlin
@ packer,
ich wollte damit ja nicht sagen, daß ich es richtig finde ..., Norden hatte nach den Konsequenzen gefragt
Erstellt am 27.04.2006 um 13:45 Uhr von packer
@ merlin
wollte ich da mit auch gar nicht gesagt haben :)
@ norden
themen gibt es immer. es ist doch immer möglich sich externe referenten zu verschiedenen themen einzuladen. innerbetriebliche altersvorsorge, gleichstellung, gewerkschaftliche themen, gesundheitsschutz am arbeitsplatz und und und... warum sollte man diese gute plattform ungenutzt lassen?
Erstellt am 27.04.2006 um 13:51 Uhr von Norden
@ packer:
Der Linktipp ist nett, aber ich rate davon ab, exe-Dateien runterzuladen.
Erstellt am 02.05.2006 um 16:08 Uhr von packer
inzwischen sind die links leider tot, ich hatte dort auch nur pdf dateien geladen, exe waren nicht dabei... strange indeed...
Erstellt am 02.05.2006 um 16:40 Uhr von Fayence
Hallo Norden,
bzgl. der Sitzungshäufigkeit von BR-Sitzungen gibt es ein Urteil, welches eine grobe Pflichtverletzung des BR konstatiert hat, der in einem Betrieb mit mehr als 600 AN nur alle 2-3 Monate getagt hat.
Und auf das sogenannte Monatsgespräch mit dem AG würde ich auf gar keinen Fall und schon gar nicht als neugewählter BRV verzichten wollen.
Eine Sitzungsniederschrift sollte idealerweise auch den Verlauf einer Sitzung wieder geben und nicht nur deren Beschlüsse.
Die Mindestanforderungen umfassen:
- Datum der Sitzung,
- den Wortlaut der gafassten Beschlüsse,
- das Stimmenverhältnis der Beschlussfassungen,
- Anwesenheitsliste
Zur Geschäftsordnung: Fest steht, dass in einer Geschäftsordnung nichts geregelt werden kann, was nicht bereits per Gesetz geregelt ist. Falls noch keine existent ist, würde ich mir damit auch Zeit lassen. Gebe einmal unter "Suchen" Geschäftsordnung ein und Du wirst erkennen warum.
Gruß
Fayence
Erstellt am 08.05.2006 um 20:42 Uhr von Norden
@ Fayence
Danke!
Ich werde als BRV schon einmal im Monat tagen lassen, keine Angst.
Und auf das Monatsgespräch findet statt, auch wenn ich die - tschuldigung - nicht sehen kann. Anstatt mit meinem AG zu plaudern, der uns ohnehin überall ausbremst, könnte ich meine ARBEITSZEIT besser in den Betrieb investieren. Vor Gericht würde ich ihn aber gerne zerren, vielleicht bekommen wir das regelmäßiger hin...
Zu Sitzungsniederschrift bin ich mittlerweile fündig geworden.
Geschäftsordnung - allein die Diskussion darüber im Gremium wird sich lohnen, denn das ist quasi ein Schnellkurs in BR-Arbeit.