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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Regelmäßige Termine eines BR - wie sollten die sein?

N
Norden
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in der kons. Sitzung neu als Vorsitzender unseres BR gewählt worden.

Da ich noch keine Schulung besucht habe und mir auch die anderen Mitglieder nicht weiterhelfen können, meine ersten Fragen.

  1. Unsere BR-Sitzungen, die ich einberufe, finden nach meiner Einladung statt. Ratsam ist es sicherlich, sich einmal im Monat zu treffen, wenn nichts aktuell anliegt. Eine Vorschrift gibt es nicht, oder?

  2. Die BR-Sitzungen mit dem Arbeitgeber heißen zwar Monatsgespräch, aber wenn diese alle sechs bis acht Wochen stattfinden, geht das auch in Ordnung, oder?

  3. Sind die vier jährilichen Betriebsversammlungen (bzw. zwei Betriebs- und zwei Abteilungsversammlungen) eine Soll-Vorschrift? Was passiert, wenn wir uns nicht daran halten? Bisher gab es im Jahr bei uns maximal eine Betriebsversammlung, auf der der Geschäftsführer auch die Zahlen präsentierte und Gewerkschaftsvertreter da waren.

  4. Wo kann ich eine gute Vorlage für Sitzungsniederschriften finden? In diesem Protokoll sind ja nur die Beschlüsse wichtig, oder? (Doppelfrage!)

  5. Ist eine Geschäftsordnung nötig? Wenn ja, gibt es eine gute Vorlage?

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Community-Antworten (12)

M
merlin

27.04.2006 um 13:55 Uhr

Hallo Norden, ich versuch's erst mal mit einer Kurzfassung:

zu 1: siehe § 29 (2) (3) und (4) und § 30 BetrVG, wie oft, ist nicht vorgeschrieben Zu 2: siehe § 74 (1) BetrVG, hier heißt es „soll“, d.h. wenn kein Bedarf besteht und die Besprechung nicht monatlich stattfindet, hat das keine Folgen Zu 3: siehe § 43 BetrVG, hier heißt es "hat" der BR, er muß also

Hilft Dir das schon?

N
Norden

27.04.2006 um 14:02 Uhr

Danke Merlin, die Gesetzestexte kenne ich natürlich.

Meine Frage(n) bezog sich auf die Konsequenzen, wenn wir z.B. nicht einmal im Quartal zur Betriebsversammlung laden.

M
merlin

27.04.2006 um 14:24 Uhr

Sorry, ich dachte, Du bist ein völlig "junger" Hase, weil Du geschrieben hattest, Du hast noch keine Schulung besucht. Also zum Punkt "Betriebsversammlung" bzw. keine: Im Prinzip ist das ja eine grobe Pflichtverletzung, aber - wie meistens - wo kein Kläger, da kein Richter

N
Norden

27.04.2006 um 14:33 Uhr

Die einzige Schulung, die ich besucht habe, war die zur Vorbereitung einer BR-Wahl - aber da habe ich die Gesetzestexte in die Hand nehmen müssen. Grundsätzlich habe ich ein gutes Bauchgefühl und kann mit Gesetzen (bzw. deren Auslegungen) etwas anfangen. Ich war auch im BR, bin in der letzten Periode als Ersatzmitglied nachgerückt. Da muss ich wohl entschuldigung sein, aber jung bin ich wirklich (31)!

P
packer

27.04.2006 um 14:43 Uhr

@ merlin

ich finde es aber grundsätzlich nicht richtig, daß die kollegen nicht ausreichend informiert werden. viele betriebe machen leider nur eine Betriebsvers. per anno. , das liegt aber meistens an der faulheit des BR. deswegen kann ich deine ansicht, die zweifelsohne richtig ist, hier nicht unkommentiert lassen. ich hatte eben auch eine lange antwort auf die fragen von nordebn eingetippert. sie ist aber wieder unter den tisch gefallen... sollte das "neue" forum also wieder softwaremacken haben?

@ norden eine GO findest du z.b. hier:

http://www.betriebsrat-benning.de/cms/?page_id=14

und als vorlagenbuch gefällt mir das aus dem rieder verlag ganz gut

formular und musterhandbuch mit cd-rom ISBN 3-931165-80-9

gruß, packer

N
Norden

27.04.2006 um 15:04 Uhr

@ packer, danke! Ich will übrigens niemanden vom Informationsfluss ausschließen, werde mich als BRV für Transparenz einsetzen, aber - zumindest in der Vergangenheit - gab es nicht immer die großen Themen, um einmal im Quartal eine Betriebsversammlung abzuhalten. Natürlich könne wir als Betriebsrat Themen setzen, aber ich denke, unsere Arbeit sollte in den zeitlichen Rahmen passen, die wir für die Erledigung der "normalen" Arbeit als Sekretärin, Hausmeister, Schriftsetzer, Drucker etc. zu bewältigen haben. Wenn ich Interesse verspüre, dass wir uns einmal im Quartal sehen sollten, dann bin ich der letzte, der sich vor Arbeit drückt.

M
merlin

27.04.2006 um 15:33 Uhr

@ packer,

ich wollte damit ja nicht sagen, daß ich es richtig finde ..., Norden hatte nach den Konsequenzen gefragt

P
packer

27.04.2006 um 15:45 Uhr

@ merlin

wollte ich da mit auch gar nicht gesagt haben :)

@ norden

themen gibt es immer. es ist doch immer möglich sich externe referenten zu verschiedenen themen einzuladen. innerbetriebliche altersvorsorge, gleichstellung, gewerkschaftliche themen, gesundheitsschutz am arbeitsplatz und und und... warum sollte man diese gute plattform ungenutzt lassen?

N
Norden

27.04.2006 um 15:51 Uhr

@ packer:

Der Linktipp ist nett, aber ich rate davon ab, exe-Dateien runterzuladen.

P
packer

02.05.2006 um 18:08 Uhr

inzwischen sind die links leider tot, ich hatte dort auch nur pdf dateien geladen, exe waren nicht dabei... strange indeed...

F
Fayence

02.05.2006 um 18:40 Uhr

Hallo Norden, bzgl. der Sitzungshäufigkeit von BR-Sitzungen gibt es ein Urteil, welches eine grobe Pflichtverletzung des BR konstatiert hat, der in einem Betrieb mit mehr als 600 AN nur alle 2-3 Monate getagt hat.

Und auf das sogenannte Monatsgespräch mit dem AG würde ich auf gar keinen Fall und schon gar nicht als neugewählter BRV verzichten wollen.

Eine Sitzungsniederschrift sollte idealerweise auch den Verlauf einer Sitzung wieder geben und nicht nur deren Beschlüsse. Die Mindestanforderungen umfassen:

  • Datum der Sitzung,
  • den Wortlaut der gafassten Beschlüsse,
  • das Stimmenverhältnis der Beschlussfassungen,
  • Anwesenheitsliste

Zur Geschäftsordnung: Fest steht, dass in einer Geschäftsordnung nichts geregelt werden kann, was nicht bereits per Gesetz geregelt ist. Falls noch keine existent ist, würde ich mir damit auch Zeit lassen. Gebe einmal unter "Suchen" Geschäftsordnung ein und Du wirst erkennen warum.

Gruß Fayence

N
Norden

08.05.2006 um 22:42 Uhr

@ Fayence

Danke!

Ich werde als BRV schon einmal im Monat tagen lassen, keine Angst.

Und auf das Monatsgespräch findet statt, auch wenn ich die - tschuldigung - nicht sehen kann. Anstatt mit meinem AG zu plaudern, der uns ohnehin überall ausbremst, könnte ich meine ARBEITSZEIT besser in den Betrieb investieren. Vor Gericht würde ich ihn aber gerne zerren, vielleicht bekommen wir das regelmäßiger hin...

Zu Sitzungsniederschrift bin ich mittlerweile fündig geworden.

Geschäftsordnung - allein die Diskussion darüber im Gremium wird sich lohnen, denn das ist quasi ein Schnellkurs in BR-Arbeit.

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