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Befristeter Arbeitsvertrag - Informationen an den BR?

A
Alex1973
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Habe eine Frage und zwar inwiefern und wann muß der AG dem Betriebsrat mitteilen das ein Befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert werden muß ? Kann er das schon dem Mitarbeiter sagen und dann dem BR oder muß er vorher dem BR das sagen ?

vielen Dank im voraus

Alex

6.17502

Community-Antworten (2)

P
pirat

31.05.2008 um 11:12 Uhr

@Alex1973, in der Regel weis der AN, wann seine Befristung endet, deshalb heisst es ja...befristet. Wenn der Beendigungstatbestand erreicht ist. Eine Einschränkung gibt es allerdings, der AN muss sich rechtzeitig (3 Monate vorher) bei der ARGE als arbeitssuchend melden, wenn die Befristung nicht umgewandelt, also unbefristet, oder verlängert wird.

U
uhu

02.06.2008 um 10:06 Uhr

@Alex der AG muß weder dem BR noch dem AN etwas mitteilen; der AN muß davon ausgehen, dass sein Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt endet und sich somit fristgemäß arbeitssuchend melden;

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