Ablehnung Fortbildung
Ein Kollege hat eine mündliche Absage für eine außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahme bekommen, Begründung: er soll doch mal die anderen lassen. Auf unser Anraten hat er eine schriftliche Absage gefordert, diese wird ihm vom Chef verweigert. Jetzt bitte er uns um Hilfe. Natürlich werde ich mit dem Chef reden und auch den § 98 erwähnen. Gibt es sonst noch Möglichkeiten
Community-Antworten (7)
19.12.2012 um 18:31 Uhr
§98 ist doch eine ganze Menge.
Was meint der Chef mit "er soll doch mal die anderen lassen". Wollen die denn? Sind die überhaupt gefragt worden und geht tatsächlich jemand anstelle des Bilduzngswilligen?
Vielleicht ein Anlaß für den BR das Thema betriebliche Fortbildung aufzugreifen.
20.12.2012 um 00:17 Uhr
@Killmauski,
schreibst Du hier als BR oder AN? Wäre wichtig zu Wissen ob die Fortbildungsmaßnahme für einen BR oder einen AN abgelehnt wurde, weil Du schreibst von einem Kollegen - BR- oder AN-Kollega ;)
20.12.2012 um 07:41 Uhr
... Thema betriebliche Fortbildung aufzugreifen ... ... Absage für eine außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahme ...
Das sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe!
20.12.2012 um 10:34 Uhr
.... warum?
Außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen, die vom AG in welcher Form auch immer mitgetragen werden, gehören zum Thema betriebliche Fortbildung.
20.12.2012 um 14:22 Uhr
Hmmmm, sorry, da stand wohl ein falscher Dampfer ...
20.12.2012 um 20:47 Uhr
Hallo, es geht bei der Ablehnung nicht um die Fortbildung eines BR Mitglieds sondern eines " normalen" Kollegen. Es gibt meines Wissens auch keine anderen Kollegen, die die Fortbildung machen will. Bei diesem Kommentar geht's auch eher um eine allgemeine Äußerung, also finanziell gesehn, mal andere zu Fortbildung zu lassen. Der bedarf besteht aber kaum.
20.12.2012 um 22:52 Uhr
Was genau ist mit außerbetriebliche Maßnahme gemeint. Würde diese Maßnahme dem Betrieb und dem MA zugute kommen, oder ist dies zur privaten Weiterbildung. Beim letzteren würde ich mal nach dem Bildungsgesetzt eures Bundeslandes schauen. Hier gibt es Größtenteils 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr und bei Absprache mit dem AG 10 Tage am Stück für 2 Jahre. Weiter gibt es da auch noch die Möglichkeit, falls der AG sein Hauptargumet der Kosten wegen hat die Förderung der Agentur für Arbeit; das sogenannte WeGebAU (wird so geschrieben). Das Andere wurde ja schon genannt.
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