Erstellt am 30.06.2006 um 21:46 Uhr von Rollie
Laß Dir von den Kollegen erklären, welche Notwendigkeit besteht, das der Schulungsträger die Gewerkschaft ist und welchen Vorteil es bringen soll.
Erstellt am 30.06.2006 um 21:57 Uhr von MG
Das habe ich mir erklären lassen -
1. der von mir ausgesuchte Veranstalter hat "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" und Kommunikation mit als Schwerpunkt.
2. da alle bei der Gewerkschaft das Grundlagenseminar gemacht haben, würde es um gleiche Voraussetzungen gehen.
3. Der Termin passt betriebsrattechnisch nicht, aber beruflich und privat.
wobei der AG zugestimmt hat - wenn ich auf einem Seminar bin, habe ich keine Vertretung - ist ein gesonderter Fall.
Was mach ich aber, wenn der BR die Fortbildung absagt und ich im nächsten halben Jahr nicht kann?
Grusss
Erstellt am 30.06.2006 um 22:47 Uhr von Mona-Lisa
@ MG,
du bezeichnest dich als "unabhängige Betriebsrätin", das heisst, dass du keiner Gewerkschaft angehörst. Damit sind die Schulungen dort für dich sowieso gestrichen.
Wobei ich mich wundere, warum du vorab beim AG die Zustimmung eingeholt hast.
Du brauchst zuerst einen Beschluss vom BR, dass du auf Schulung gehen willst.
Auf diese Abstimmung würde ich es ankommen lassen.
Erstellt am 30.06.2006 um 22:53 Uhr von MG
hallo Mona-Lisa,
danke, ich lass es wirklich auf die Abstimmung ankommen, aber können nur Gewerkschaftsmitglieder an den Seminaren der Gewerkschaft teilnehmen???
Das wäre eine Lösung :-)
Mit dem Arbeitgeber ist das so eine Sache, einmal muss ich meiner Bereichsleitung bescheid sagen, zum anderen der Geschäftsführung - und da wir nicht so groß sind und immer irgendwie Kontakt haben, war das mal Thema wegen dem Termin.
Ist ein spezieller Fall, und etwas komplizierter.
Aber danke - ich warte ab, nur was ist, wenn sie mir von meinem eigenen BR abgelehnt wird?
Marion
Erstellt am 30.06.2006 um 23:08 Uhr von Mona-Lisa
ich vermute, dass deine BR-Kollegen, die garantiert Gewerkschaftsmitglieder sind, dich so "überreden" wollen, ebenfalls einzutreten.
Du hast Anspruch auf Schulung nach § 37.6 BetrVG.
Die Begründung möchte ich wissen, mit der dein Antrag eventuell abgelehnt wird.
Erstellt am 30.06.2006 um 23:12 Uhr von MG
Mona-Lisa :-))
ja - ich erlebe es öfters, dass ich als Nichtgewerkschaftsmitglied (ich war mal lange und politisch auch noch aktiv) eher gebremst werde als unterstützt.
Und ich werde nicht eintreten, jetzt erst recht nicht!!
Die Begründung werde ich dir mitteilen, wahrscheinlich terminlich, weil in der Sommerpause der BR unterbesetzt ist, die anderen Argumente waren ja im Vorfeld zu hören, wäre peinlich, wenn man das ins Protokoll aufnehmen würde.
Mein Anspruch werde ich wahrmachen ))
bis dann, vielleicht kann mir ja noch einer sagen, was ich machen kann, wenn der eigene BR nicht, der AG aber zustimmt.
lieben Gruß
Marion
Erstellt am 30.06.2006 um 23:24 Uhr von Rollie
Wenn der AG doch zustimmt, interpretier ich das dahingehend, das er bereit ist, Dich frei zu stellen und die Seminar- und Schulungskosten zu tragen. Was hindert Dich also daran, den Kurs zu besuchen ? Gehst halt dann als Mitarbeiter und nicht als BR.
Erstellt am 30.06.2006 um 23:29 Uhr von MG
Danke Rollie
die BR-Vorsitzende hat mir das so vermittelt, dass ich dann von Seiten des BR keine Unterstützung wegen der Kosten bekomme.
Aber du hast sicherlich recht, wenn der Kostenträger zustimmt .... dann ist das ja auch egal.
Gibt nur wieder unnötigen Ärger.
Marion
Erstellt am 01.07.2006 um 01:02 Uhr von ISAAK
@Mona Lisa
"du bezeichnest dich als "unabhängige Betriebsrätin", das heisst, dass du keiner Gewerkschaft angehörst. Damit sind die Schulungen dort für dich sowieso gestrichen."
Das kannst Du so nicht im Raum stehen lassen, denn ich weiß, dass das NICHT so ist !!!
Auch habe ich positiv erlebt, dass mein BR-Kollege (kein Gew.Mitglied) bei den Seminaren nicht bedrängt wurde, Mitglied zu werden !!! -- Das sind Vorurteile, die z.T. SEHR gepflegt werden.
Gruß ISAAK
Erstellt am 01.07.2006 um 08:48 Uhr von MG
hallo Isaak,
bisher habe ich von Gewerkschaftler prinzipiell das auch nicht erlebt, und es geht auch nicht darum, Mitglied zu werden - sondern dass diese Interessenvertretung festlegt, wo Seminare besucht werden dürfen und wo nicht.
Es ging ja nicht um prinzipielle Vorurteile, sondern hier um den konkreten Fall der Fortbildung NUR bei einer Gewerkschaft, das rechtlich nicht haltbar ist, aber aufgrund von Abstimmungen in diesem Falle der Gewerkschaft Anmeldungen beschert.
Und pauschalisiert kann man sicherlich nicht sehen, aber ich denke mittlerweile, dass das an der Tagesordnung ist.
Gruß
Marion
Erstellt am 01.07.2006 um 08:56 Uhr von Pfarrer
Hallo Marion,....was spricht dagegen Gewerkschaftsmitglied zu werden, dann wärst Du diese Probleme los? Gruß Pfarrer
Erstellt am 02.07.2006 um 09:40 Uhr von Mona-Lisa
@ISAAK,
dass es Ausnahmen gibt, ist mir auch bekannt. War selber lange genug Gewerkschaftler, und das aus voller Überzeugung.
Wenn Nichtmitglieder bei einem GW-Seminar dabei waren, hab ich das auch nicht erlebt, dass sie bedrängt wurden. Diese Schulungen waren aber meist spezifisch auf ein bestimmtes Problem der eigenen Firma ausgelegt.
Aber dass manche sich moralisch verpflichtet fühlen, doch beizutreten, wirst auch du nicht abstreiten können. Mit der Begründung: ....ja wenn die anderen BR`s drin sind, werd ich`s wohl auch tun...... sind bei uns auch welche eingetreten. Aber das sei jedem selbst überlassen, sind schliesslich selber gross.
Ob das die richtige Einstellung zu einem Beitritt sein kann, sei dahingestellt.
Marion wird ihre Gründe haben, warum sie ausgetreten ist, genau wie ich.
Aber zurück zu Marion`s Problem.
Es kann nicht sein, dass sich ein Gremium mit der Begründung querstellt, dass dieses Seminar nicht bei der GW absolviert wird.
Es gibt genügend andere Anbieter, die mindestens genau so gut sind. Und sollte auch so akzeptiert werden.
@ Rollie,
"Gehst halt dann als Mitarbeiter und nicht als BR"
findest du nicht auch, dass das für die Geschäftsleitung ein tolles Bild abgibt, wenn ein BR-Mitglied ohne Segen vom Gremium an einem Seminar teilnimmt?
(...die sind sich nicht mal im Gremium einig...)
@Pfarrer,
das genau kann kein Grund sein, in die GW einzutreten.
Erstellt am 02.07.2006 um 10:15 Uhr von MG
Hallo Ihrs
Pfarrer - wenn es keinen anderen Grund gibt, warum sollte ich wieder eintreten? Ich will nicht mehr eintreten, weil ich schlich und ergreifend aus bestimmten Gründen ausgetreten bin - zudem sehe ich die BR-Arbeit eben auch als unabhängig von der gewerkschaftlichen Parteilichkeit als notwendig und wichtig an.
Und Mona.Lisa - ich arbeite im sozialen Bereich mit einer sehr kommunikativen und kooperativen Geschäftsführung, die sich für die Belange der Mitarbeiter sehr einsetzt. Die Situation mit dem BR ist eher konfliktreich, weil meines Erachtens der BR ständig auf Konfrontation wegen Kleinigkeiten geht.
Der AG unterstützt mich in diesem Seminar - merkwürdig, dass dann das eigene Gremium mir Steine in Weg legt.
und mittlerweile geht es mir auch ums Prinzip meiner unabhängigen Tätigkeit, die rechtlich ja festgelegt ist.
Und ich bin kein Typ, der sich auf etwas einläßt, was er nicht will.
Danke und liebe Grüße
Marion
Erstellt am 02.07.2006 um 14:26 Uhr von ISAAK
@MG
Ich bin auch nicht mit allen Entscheidungen, Regelungen und Meinungen der Gewerkschaften einverstanden, wie soll das auch gehen; aber sie ist die EINZIGE-wirklich die einzige Organisation-, die IMMER auf der Seite der AN steht.
"Die Situation mit dem BR ist eher konfliktreich, weil meines Erachtens der BR ständig auf Konfrontation wegen Kleinigkeiten geht. "
Da stellt sich die Frage nach dem Verursacherprinzip. Erfahrungsgemäß sind die Chefs längere Zeit Chefs, als die BRM BRMs sind. Sie sind fitter im BetrVG als man glauben mag, wenn sie sich immer wieder unwissend stellen. Da teilen sie schon des öfteren ein paar "Ohrfeigen" an den BR aus, bei denen der BR erst geraume Zeit später merkt, dass es "Ohrfeigen" waren, und diese prägt sich ein BR-Gehirn ein. Wen wunderts dann, dass:
...."Der AG unterstützt mich in diesem Seminar - merkwürdig, dass dann das eigene Gremium mir Steine in Weg legt. "...
Erstellt am 02.07.2006 um 21:18 Uhr von MG
hallo Isaak
erstaunlich ist, dass sich mir das alles eher darstellt, wie eine eigene Interessenvertretung um seiner Selbst willen.
Ich für meinen Teil denke, dass Gewerkschaften in vielen Bereichen eben nicht mehr für das Interesse der AN kämpfen, sondern um ihrer Selbstdarstellung und Selbstlegitimation.
Aber das ist sicherlich ein anderes Thema und hat nicht unmittelbar mir meiner Fortbildung zu tun.
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb, der u.a. im sozialen Bereich tätig ist, was auch bedeutet, dass er die ANSeite im Blickwinkel hat. allein um Konkurrenzfähg zu sein. Wenn der AG Fortbildungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter anbietet, um sie zu qualifizieren, und um weitere Bereiche auszubauen, und der BR mehrheitlich dagegen stimmt - dann frage ich mich, WER ist hier auf Seiten der Mitarbeiter.
Vielleicht war ich etwas zu naiv, als ich mich aufstellen ließ, aber das was ich bisher erlebte, war fast schon eine Begegnung der 3. Art.
Und liegt es dann am AG, wenn er die BR unterstützt anstatt der BR ????
da kann ich nur den Kopf schütteln und mich fragen, in welchen Film ich da geraten bin.
Aber und jetzt noch mal auf den Eingangssatz zu kommen -
Welche Interessen werden denn vertreten? Die der Mitarbeiter oder die des BR und der Gewerkschaft, wenn der BR festlegt, wo ich meine Seminare zu machen habe????? Immerhin gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage.
Marion
Erstellt am 04.07.2006 um 18:15 Uhr von MG
Also der letzte Stand und was kann man dagegen überhaupt machen ...
Der Antrag auf FB wird diskutiert - von 6 stimmen 4 dafür, eine dagegen (die Vorsitzende) und eine Enthaltung.
Die Vorsitzende fragt noch mal nach, und stimmt erneut ab - Ergebnis 3 dafür, 1 dagegen, 2 Enthaltungen - ergo ist der Antrag beim zweiten Mal abstimmen, die erhobenen Hände waren eindeutig zu sehen, abgelehnt
Wie gehe ich damit um?????????????
wenn eine Wahl auf diese Art und Weise manipuliert wird??
Lieben Gruß
und echt sauer.
Antwort 5 Erstellt am 04.07.2006 - 18:10 Uhr von MG
Erstellt am 04.07.2006 um 18:18 Uhr von Kölner
@MG
Bringt eine Vervielfältigung der gleichen Antwort in mehreren freds besondere Ergebnisse?
Erstellt am 04.07.2006 um 18:21 Uhr von MG
Nein, aber ich hatte aus versehen das in den falschen Thread gepostet
sorry war keine Absicht !!!
Hast du auf wenigstens auf einen meiner Beiträge eine Antwort, musst die ja nicht überall vervielfältigen :-))
Erstellt am 04.07.2006 um 19:25 Uhr von Kölner
Habe ich getätigt!
(die Antwort meine ich)
Erstellt am 04.07.2006 um 20:58 Uhr von w-j-l
@MG
Vielleicht solltest Du Deinem BR mal den Unterschied zwischen Seminaren nach §37 (6) und §37 (7) erklären. Poche auf Deinen Individualanspruch nach §37 (7). Damit ist dem BR die Notwendigkeit (und eigentlich auch die Möglichkeit) der Prüfung der Erforderlichkeit entzogen. Der BR muss dann zustimmen, da Du einen Individualanspruch geltend machst.
Wenn es sich dann aber (wie in Deinem Falle) um erforderliche Seminare gemäß §37 (6) handelt, dann ist der AG trotzdem in der Kostentragungspflicht. Dann hast Du, was Du willst.
Erstellt am 04.07.2006 um 21:08 Uhr von MG
hallo w-j-l ... vielen Dank für den Tip, der AG als Kostenträger übernimmt die Kosten ohne Probleme.
Kannst du mir bitte das mit dem §37/7 und dem Individualanspruch noch genauer erklären?
Erstellt am 06.07.2006 um 21:02 Uhr von MG
Also kurz das Ende dieser Geschichte -
der BR hat das Fortibldungseeminar BetrVG 1 abgelehnt , in der erste Abstimmung allerdings zugestimmt ( von 6, 4 Dafür, 1 Dagegen, 1 Enthaltung), da die BRV eine Hand aber etwas merkwürdig fand, wurde die Wahl wiederholt und das Ergebnis sah nach ca 2 Sekunden so aus 3 Dafür, 1 Dagegen, 1 Enthaltung.
Eine Woche vorher wurde ein ähnliches Seminar in Berlin BetrVG 1 von ver.di genehmigt.
Der AG hat, bevor mein Antrag zu ihm kam, das letzte Veranstalter ver.di abgelehnt, wegen Kosten.
Mir wurde heute ein Seminar als Alternative von der BRV angeboten, gleiche Zeit und dreimal dürft ihr raten, welcher Veranstalter - ja ver.di ....
das ich abgelehnt habe, weil die Inhalte eines Seminars nicht vom BR festgelegt werden, sondern von der obersten Arbeitsbehörde des Landes.
Und jetzt werde ich in bestimmten Zeiträume wieder den Antrag einbringen, auf Fortbildung :-))))))
Vielen Dank für die Unterstützung und die Diskussion, hat mir sehr geholfen.
Erstellt am 16.07.2006 um 17:15 Uhr von Indigo
Ich hoffe das mein Statement gelesen wird.
Für den Betriebsrat gilt BetrVG 1 ist Pflicht für jeden Betriebsrat. Wird dir diese Schulung ,nicht genehmigt und du genötigt wirst die Schulung zu besuchen die der Betriebsrat will,
so ist das meiner Meinung nach die Behinderung der freien Auswahl der Schulung und
Behinderung der Betriebsratsarbeit.