Erstellt am 05.12.2012 um 14:14 Uhr von meckerziege
Ich kenne es auch so, dass die Fahrt zur Arbeit eigene Sache ist.
Aber Ihr als BR habt doch Einfluss auf die Einsatzpläne und könnt es steuern,
dass die Kollegen nicht STÄNDIG hin und her müssen.
Erstellt am 05.12.2012 um 14:32 Uhr von GuidoW
Also ich bin der Meinung das nur die erste Fahrt am Morgen zum ersten Ort und die letzte Fahrt nach Hause Privatsache sind.
Alles was zwischendurch ist, wird ja vom Arbeitgeber angeordnet und muss somit von ihm bezahlt werden.
Was steht den in den AV der KollegInnen als Beschäftigungsort?
Bildungsträger oder eine bestimmte Einrichtung?
Und wenn sie bisher an einem bestimmten Ort beschäftigt waren und jetzt an mehreren seid ihr m.E. in der Mitbestimmung wegen Versetzung bzw. wechselnden Einsatzorten.
LG
GuidoW
Erstellt am 05.12.2012 um 15:30 Uhr von gironimo
Ich würde jedenfalls so argumentieren, dass die Kosten, die über die Fahrtkosten zum eigentlichen Arbeitsplatz hinausgehen, vom AG zu tragen sind.
Hat denn eine Versetzung stattgefunden, bei der der BR beteiligt war? (bisher nur Einsatz in Ort a ; jetzt in a, b,c = erhebliche Änderung der Umstände im Sinne des § 95 Abs 3 BetrVG).
Hierbei könnte der BR seine Zustimmung verweigern, wenn Nachteile (Kosten) der Betroffenen bestehen.
Erstellt am 05.12.2012 um 17:55 Uhr von leserin
Die Kosten von Dienstreisen muss der AG zahlen. Wenn also der AG AN des Betriebes am am A zu einem Seminar in Ort B entsendet hat er die anfallenden Kosten zu tragen. Weiter beginnt dann die Arbeit im Betrieb am Ort A, somit ist die Fahrzeit Arbeitszeit.
Wenn die AN des Betrieb am Ort A in verschiedene Außenstellen des Betriebes fahren gilt hier das Gleiche