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Fahrtkosten

G
Gilla
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb - Bildungsträger - müssen seit einiger Zeit mehrere KollegInnen zu Seminaren in versch. Orten fahren ( Außenstellen), also morgens nach x, mittags nach y.Wir als Betriebsrat wurden von den KollegInnen gefragt, wer denn die zusätzlichen Fahrtkosten übernimmt. Unser Chef ist der Ansicht, dass das als Fahrt zur Arbeit Privatsache ist, wir meinen, dass die zusätzliche Fahrt vergüet werden muss ( Kilometergeld oder ÖPNV).

Wer hat da Erfahrungen?

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Community-Antworten (4)

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meckerziege

05.12.2012 um 15:14 Uhr

Ich kenne es auch so, dass die Fahrt zur Arbeit eigene Sache ist. Aber Ihr als BR habt doch Einfluss auf die Einsatzpläne und könnt es steuern, dass die Kollegen nicht STÄNDIG hin und her müssen.

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GuidoW

05.12.2012 um 15:32 Uhr

Also ich bin der Meinung das nur die erste Fahrt am Morgen zum ersten Ort und die letzte Fahrt nach Hause Privatsache sind. Alles was zwischendurch ist, wird ja vom Arbeitgeber angeordnet und muss somit von ihm bezahlt werden. Was steht den in den AV der KollegInnen als Beschäftigungsort? Bildungsträger oder eine bestimmte Einrichtung? Und wenn sie bisher an einem bestimmten Ort beschäftigt waren und jetzt an mehreren seid ihr m.E. in der Mitbestimmung wegen Versetzung bzw. wechselnden Einsatzorten.

LG GuidoW

G
gironimo

05.12.2012 um 16:30 Uhr

Ich würde jedenfalls so argumentieren, dass die Kosten, die über die Fahrtkosten zum eigentlichen Arbeitsplatz hinausgehen, vom AG zu tragen sind.

Hat denn eine Versetzung stattgefunden, bei der der BR beteiligt war? (bisher nur Einsatz in Ort a ; jetzt in a, b,c = erhebliche Änderung der Umstände im Sinne des § 95 Abs 3 BetrVG).

Hierbei könnte der BR seine Zustimmung verweigern, wenn Nachteile (Kosten) der Betroffenen bestehen.

L
leserin

05.12.2012 um 18:55 Uhr

Die Kosten von Dienstreisen muss der AG zahlen. Wenn also der AG AN des Betriebes am am A zu einem Seminar in Ort B entsendet hat er die anfallenden Kosten zu tragen. Weiter beginnt dann die Arbeit im Betrieb am Ort A, somit ist die Fahrzeit Arbeitszeit.

Wenn die AN des Betrieb am Ort A in verschiedene Außenstellen des Betriebes fahren gilt hier das Gleiche

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