Erstellt am 25.02.2011 um 11:28 Uhr von Petrus
Nein.
Sie bekommt die Zeit als Arbeitszeit angerechnet - egal ob mit oder ohne Freistellung.
Und wie jemand von der Wohnungstür in seinen Betrieb kommt, ist jeweils Privatvergnügen - egal ob mit oder ohne Freistellung.
Fahrtkostenerstattung gibt es nur für BRM und nur dann, wenn sie ohne diese Erstattung durch die Amtsausübung (finanzielle) Nachteile gegenüber einem "normalen" MA hätten.