Fahrtkosten für Besuch der Betriebsratssitzung durch Arbeitnehmer
Hallo, eine freigestellte Kollegin( bis Kündigungsfristende) hat den BR aufgesucht. Bekommt sie für diese Fahrt die Kosten vom Arbeitgeber erstattet. Anrechnung als Arbeitszeit bringt ihr ja nichts mehr . Habe nichts Konkretes im BetrVG gefunden oder weiß nicht, wo ich suchen soll.
Community-Antworten (1)
25.02.2011 um 12:28 Uhr
Nein. Sie bekommt die Zeit als Arbeitszeit angerechnet - egal ob mit oder ohne Freistellung. Und wie jemand von der Wohnungstür in seinen Betrieb kommt, ist jeweils Privatvergnügen - egal ob mit oder ohne Freistellung.
Fahrtkostenerstattung gibt es nur für BRM und nur dann, wenn sie ohne diese Erstattung durch die Amtsausübung (finanzielle) Nachteile gegenüber einem "normalen" MA hätten.
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