Hallo.

Die Firma hat 2 Standorte, welche ca. 12 km voneinander entfernt sind. Wegen Arbeitsmangel in Standort A werden nun zeitweise einige Mitarbeiter zu Standort B zum Arbeiten geschickt. Es gibt eine BV über Fahrtkostenzuschüsse. Diese ist gestaffelt nach Länge des Anfahrtsweges vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Bei den meisten Kollegen verlängert sich der Arbeitsweg, so dass sie lt. BV einen Anspruch auf höheren Fahrtkostenzuschuss hätten. Arbeitsverträge lauten auf Standort A. Wenn sie nach B geschickt werden, stempeln sie im Standort B ein und aus. Eine Versetzungsanhörung gibt es nicht, da die Kollegen stets für 3 Wochen nach B geschickt werden, dann wieder 2 Tage bei Standort A arbeiten usw. Wie können die Kollegen für die erhöhten Fahrtkosten entschädigt werden? In der BV stehen keine Einzelheiten, nur die Staffelung nach Länge des Anfahrtsweges.