Erstellt am 10.04.2011 um 20:41 Uhr von wölfchen
. . . wo ist dann das Problem?
Erstellt am 10.04.2011 um 20:57 Uhr von seesee
Hallo Wölfchen, naja, der Fahrtkostenzuschuss wird pauschal pro Monat bezahlt... Die Frage ist ja auch, ob der Einsatz am Standort B eine Dienstfahrt ist. Lt. Arbeitsvertrag ist Standort A der Ort, wo sie zu arbeiten haben. Sie könnten ja im Standort A einstempeln und dann von A nach B eine Dienstfahrt machen. Dienstfahrten sind jedoch lt. Dienstreiseordnung mit Privat-Pkw untersagt. So können sie also keine km abrechnen, wenn sie von A nach B mit Privat-Pkw fahren...
Erstellt am 12.04.2011 um 14:44 Uhr von wölfchen
. . . tschuldigung, dass ich erst jetzt wieder schreibe - hatte einiges um die Ohren! Ich verstehe immer noch nicht das Problem und meine Kristallkugel hilft mir da auch nicht weiter. Wenn ein Fahrkostenzuschuss pauschal und nach Entfernung gestaffelt per BV vereinbart ist, dann wäre doch die Welt in Ordnung. Aber darf ich mal vermuten: die Staffelung und die Fahrtkosten überhaupt sind nur für Dienstreisen vereinbart?
Erstellt am 12.04.2011 um 18:14 Uhr von seesee
Die Fahrtkosten sind ein Zuschuss des Arbeitgebers für den täglichen Weg zur Arbeit. Er wird monatlich pauschal bezahlt: für Entfernungen bis zu 12 km Betrag X und für 12-21 km Betrag Y und für über 20 km Betrag Z. Diese Pauschale bezieht sich in keinster Weise auf Dienstreisen. In der BV steht sonst nix weiter (ist schon eine recht alte BV). Für die meisten MAs verlängert sich der Arbeitsweg durch die zeitweise Versetzung. Der AG meint, keine höhere Fahrtkostenpauschale bezahlen zu müssen, weil die Versetzungen ja weniger als 1 Monat dauern und dann unterbrochen werden. So bleiben die MA auf den höheren Fahrtkosten sitzen.
Erstellt am 13.04.2011 um 16:36 Uhr von wölfchen
. . . na, wenn da nix weiter in der BV ausgeführt ist, unter welchen Umständen jemand anspruchsberechtigt ist (z.B. dass es nur für Dienstreisen gelten soll, oder nur für längere Abordnung), dann würde ich als BR mal ganz fix auf Einhaltung der BV bestehen - egal, wie alt sie ist. Hauptsache, sie gilt noch . . . . .