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Fahrtkosten Erstattung privatem PKW

N
NNova
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag „Arbeitsort ist Duisburg“ stehen, jetzt gibt es in Duisburg 2 Standorte, ca. 4km voneinander entfernt. Jetzt fährt dieser AN 2-10 mal im Monat mit seinem privaten PKW hin und her obwohl er sein Büro nur in einem Standort hat.

Jetzt verweigert man Ihm die Fahrkosten Erstattung.

Ist das in Ordnung?

1.05401

Community-Antworten (1)

G
gironimo

18.03.2015 um 19:10 Uhr

Dann sollte er nicht mehr fahren.

Die Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche Zwecke muss vereinbart sein. Sonst muss er gemäß der im Betrieb geltenden Dienstreiseregelung fahren.

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