Fahrtkosten Erstattung privatem PKW
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag „Arbeitsort ist Duisburg“ stehen, jetzt gibt es in Duisburg 2 Standorte, ca. 4km voneinander entfernt. Jetzt fährt dieser AN 2-10 mal im Monat mit seinem privaten PKW hin und her obwohl er sein Büro nur in einem Standort hat.
Jetzt verweigert man Ihm die Fahrkosten Erstattung.
Ist das in Ordnung?
Community-Antworten (1)
18.03.2015 um 19:10 Uhr
Dann sollte er nicht mehr fahren.
Die Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche Zwecke muss vereinbart sein. Sonst muss er gemäß der im Betrieb geltenden Dienstreiseregelung fahren.
Verwandte Themen
BR UND SBV : GLEICHSETZUNG DER INSTITUTIONEN !? SELBE KOSTENSTELLE !?
ÄlterHALLO ! :-) ICH HABE EINE FUER UNS SEHR WICHTIGE FRAGE BEZUEGLICH BR UND SBV BZW. DER TATSACHE, DASS IN UNSERER FIRMA BEIDE INSTITUTIONEN GEMEINSAM UEBER EINE KOSTENSTELLE VERWALTET WERDEN : Wir s
Fahrtkosten freigestellter BRV
ÄlterHallo, Ich bin freigestellter BRV in einem Unternehmen mit 200 MA. Seit wir ein Betriebsratsbüro bekommen haben , weigert sich mein Arbeitgeber , mir die Fahrtkosten zum BR Büro zu bezahlen . Ich
Rückgabe eines Firmen-PKW´s mit Privatnutzung - Ausgleichszahlung-
ÄlterGuten Tag allerseits. Ein Mitarbeiter des Hauses erhielt vor ca. 7 Jahren einen Firmen-PKW unter anderem auch zur privaten Nutzung überlassen. Dies geschah durch einenen sogenannten PKW-Überlassung
Lohntarife
ÄlterIch habe mal eine Frage zu unserer Tarifpolitik , hier um den Lohntarifvertrag SHK 2009 wie im Anhang. 1 Frage lautet : § 6 Absatz 1 sagt doch aus , das der AG die Kosten für öffentliche Verkehr
Fahrtkostenerstattung Seminar
ÄlterHallo zusammen, ich war auf einem Word Kurs mit Beschluss vom BR nach §37 Abs.6 und hatte auch die Kostenübernahme vom AG. Jetzt wollte ich die Fahrtkosten (mit privatem PKW gefahren) abrechnen. D