Folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag „Arbeitsort ist Duisburg“ stehen, jetzt gibt es in Duisburg 2 Standorte, ca. 4km voneinander entfernt.
Jetzt fährt dieser AN 2-10 mal im Monat mit seinem privaten PKW hin und her obwohl er sein Büro nur in einem Standort hat.
Jetzt verweigert man Ihm die Fahrkosten Erstattung.
Ist das in Ordnung?
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Arbeitsrecht