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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtkosten für Azubis - bei zeitweiliger Versetzung?

W
Wüstenfuchs
Jan 2018 bearbeitet

In einer Zweigstelle unserer Firma herrscht vorübergehend Personalmangel. Um dem entgegenzuwirken, sollte einer unserer Kollegen dort aushelfen. Da wir im Moment jedoch selbst niemanden von unseren Fachkräften entbehren konnten, haben wir einen Azubi (3. Lehrjahr) vorübergehend dorthin versetzt. Er hat mit seinem Privat-PKW nun einen deutlich längeren Weg zur Arbeit als normalerweise. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch den längeren Fahrtweg nicht bei einer Steuererklärung geltend machen. Muß der AG ihm die Fahrtkosten erstatten? Wenn ja, für den gesamten Weg oder nur für die Differenz zwischen dem neuen und dem ursprünglichen Weg, den er sonst zur Arbeit hätte?

Andere Frage: Kann ein Azubi überhaupt seine normalen Fahrtkosten irgendwie geltend machen? (Stichwort Kilometerpauschale oder ähnliches.)

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Community-Antworten (1)

M
Mischu

12.10.2006 um 00:30 Uhr

Hi, ich würde mal sagen er soll eine Fahrtkostenabrechnung machen. Wenn der Weg zum Einsatzort länger ist, dann hat auch der die Mehrkosten zu tragen, der diesen längeren Weg zum Einstzort fordert. Im Lehrvertrag ist doch sicherlich ein Einsatzort angegeben? Gruß Mischu

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