In einer Zweigstelle unserer Firma herrscht vorübergehend Personalmangel. Um dem entgegenzuwirken, sollte einer unserer Kollegen dort aushelfen. Da wir im Moment jedoch selbst niemanden von unseren Fachkräften entbehren konnten, haben wir einen Azubi (3. Lehrjahr) vorübergehend dorthin versetzt. Er hat mit seinem Privat-PKW nun einen deutlich längeren Weg zur Arbeit als normalerweise. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch den längeren Fahrtweg nicht bei einer Steuererklärung geltend machen. Muß der AG ihm die Fahrtkosten erstatten? Wenn ja, für den gesamten Weg oder nur für die Differenz zwischen dem neuen und dem ursprünglichen Weg, den er sonst zur Arbeit hätte?

Andere Frage: Kann ein Azubi überhaupt seine normalen Fahrtkosten irgendwie geltend machen? (Stichwort Kilometerpauschale oder ähnliches.)