Erstellt am 28.11.2012 um 14:06 Uhr von meckerziege
Schau mal bitte ins Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz - Abschnitt 2, weil es hier ja nicht um Geld sondern um Zeit geht.Da stehen einige interessante Sachen , auch Fristen drin!
Erstellt am 28.11.2012 um 14:21 Uhr von gironimo
also Teilzeit nach der Elternzeit ist wohl gemeint(?). Da würde ich auf § 8 Abs. 5 TzBfG tippen. Also hat der AG sich spätestens einen Monat vor dem Beginn zu äußern oder er hat akzeptiert.
Erstellt am 29.11.2012 um 13:43 Uhr von petrus
@gironimo: Guckst Du §15 Abs. (4) - (7) BEEG
@kerstella: Man könnte im Gesetz lesen wollen: Immer 4 Wochen ab Antragstellung - selbst wenn der für 12 Monate im voraus gestellt wird. Aber da sich die Beteiligten laut Gesetz eben auch über die Modalitäten einigen sollen - man wird also miteinander reden müssen. Zumal die MAin uU ein Problem bekommt, wenn sie jetzt darauf besteht und sich das in einem knappen Jahr doch noch mal anders überlegt (wäre nicht die erste Mutter...). Denn da steht auch was von "mind. 2 Monate" und außerdem könnten dringende betriebliche Gründe einer erneuten Reduzierung auf 0 entgegenstehen...