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Antrag auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis während der Elternzeit:

K
kerstella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin hat vor 3 Wochen ein Kind bekommen und möchte ab 10.11.2013 als Teilzeitkraft wieder kommen (vorher Vollzeit). Sie hat jetzt schon den Antrag auf Teilzeit ( 30 Stunden) gestellt. Ab wann muss sich der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Teilzeitstelle genehmigt. Reicht das 7 Wochen bevor die Mitarbeiterin wieder kommt?

Vielen Dank für eure Hilfe

1.06203

Community-Antworten (3)

M
meckerziege

28.11.2012 um 15:06 Uhr

Schau mal bitte ins Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz - Abschnitt 2, weil es hier ja nicht um Geld sondern um Zeit geht.Da stehen einige interessante Sachen , auch Fristen drin!

G
gironimo

28.11.2012 um 15:21 Uhr

also Teilzeit nach der Elternzeit ist wohl gemeint(?). Da würde ich auf § 8 Abs. 5 TzBfG tippen. Also hat der AG sich spätestens einen Monat vor dem Beginn zu äußern oder er hat akzeptiert.

P
Petrus

29.11.2012 um 14:43 Uhr

@gironimo: Guckst Du §15 Abs. (4) - (7) BEEG

@kerstella: Man könnte im Gesetz lesen wollen: Immer 4 Wochen ab Antragstellung - selbst wenn der für 12 Monate im voraus gestellt wird. Aber da sich die Beteiligten laut Gesetz eben auch über die Modalitäten einigen sollen - man wird also miteinander reden müssen. Zumal die MAin uU ein Problem bekommt, wenn sie jetzt darauf besteht und sich das in einem knappen Jahr doch noch mal anders überlegt (wäre nicht die erste Mutter...). Denn da steht auch was von "mind. 2 Monate" und außerdem könnten dringende betriebliche Gründe einer erneuten Reduzierung auf 0 entgegenstehen...

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