W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit

M
Mutterschutz
Sep 2022 bearbeitet

Guten Tag, in der Personalabteilung gab es vor der Elternzeit folgende Konstellation:

  • HR- Manager und gleichzeitig Interim GL, 2 Angestellte in Vollzeit Nun sind die 2 Angestellten in Elternzeit und der Interim GL / HR- Manager hat das Unternehmen verlassen. Es wurde ein HR- Manager mit zeitlich befristetem Vertrag eingestellt. Der HR- Manager ist der GL unterstellt. Es wurde eine weitere HR- Mitarbeiterin in Vollzeit eingestellt. Eine der beiden Mitarbeiter in Elternzeit hat nun Teilzeit während der Elternzeit beantragt. Die GL und der HR- Manager haben diesen Antrag abgelehnt. Zur Begründung: Für den Arbeitsbereich der HR- Mitarbeiterin in Elternzeit wäre nur eine Vollzeitkraft möglich. Die Aufgaben sind in Teilzeit nicht zu bewältigen. Der neuen HR- Mitarbeiterin sei es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich in Teilzeit zu arbeiten. Für eine Vollzeit und eine Teilzeitkraft gibt es nicht genug Arbeit. Zu meiner Frage:
  • In wie weit muss der Betriebsrat informiert werden oder hat sogar ein Mitbestimmungsrecht
  • Sie die Gründe ausreichend für eine Ablehnung
  • Was sind die nächsten Schritte um doch in Teilzeit arbeiten zu können

Vielen Dank !!!

30201

Community-Antworten (1)

R
Relfe

22.09.2022 um 18:55 Uhr

da wird die Mitarbeiterin klagen müssen, der BR kann nur beratend tätig sein. Das Recht auf Teilzeit ist Individualrecht. mMn reichen die Gründe nicht aus, der AG kann die VZ auch in mehrere TZ aufteilen, das wird im zuzumuten sein.

Die MAin sollte eine RA-Arbeitsrecht aufsuchen.

Ihre Antwort