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Antrag auf Elternzeit

F
Fliege
Nov 2016 bearbeitet

Eine Schwangere (100% Beschäftigung/Krankenhaus) hat ihren Entbindungstermin Ende Oktober. Nun möchte sie Elternzeit beantragen und bekommt zwei Vorschläge von der PDL bzw. Personalstelle unterbreitet:

  1. Antrag auf zwei Jahre Elternzeit stellen(Personalstelle). So könnte sie z.B. nach einem Jahr oder sogleich den Antrag auf Beschäftigung mit maximal 30 Arbeitsstunden/Woche (§ 15 BEEG) in der Elternzeit stellen und dann in Teilzeit weiterarbeiten.

  2. Antrag auf ein Jahr Elternzeit stellen.(PDL). Hätte meiner Meinung nach dann das Problem, den Antrag (in einem Jahr) auf Reduzierung von 100% z.B. auf 50% nicht genehmigt zu kommen. Auch müsste sie zu einem jetzt schon nah feststehenden Termin evtl. mit 100% arbeiten, wobei die Unterbringung des Kindes dann akut Probleme bereiten könnte. Ein erneuter Antrag auf Teilzeit könnte sie dann ja erst wieder in zwei (!) Jahren stellen (§ 8 Abs.6 TzBfG). Seht ihr noch andere Vor- oder Nachteile? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

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Petrus

26.08.2010 um 11:11 Uhr

Man kann übrigens auch drei Jahre Elternzeit beantragen. (§15(2) Satz 1 BEEG) Wobei natürlich richtig ist, dass man nach §16(1) Satz 1 BEEG erstmal nur 2 Jahre festgelegt werden müssen...

Weitere Vorteile von Lösung 1: Während der Elternzeit bzw. an deren Ende besteht ein erweiterter Kündigungsschutz (§18,19 BEEG) Nach §15(6) BEEG kann man die Teilzeitarbeit während der Elternzeit zweimal verkürzen. Es gilt also nicht die Wartefrist von 2 Jahren nach §8 (6) TzBfG Nach §15(5) Satz 5 BEEG kann man am Ende der Elternzeit wählen, ob man weiter Teilzeit arbeitet oder zur Vollzeit zurückkehrt. Nach §9 TzBfG kann man lediglich den Wunsch auf Verlängerrung äußern...

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