Antrag auf Elternzeit
Eine Schwangere (100% Beschäftigung/Krankenhaus) hat ihren Entbindungstermin Ende Oktober. Nun möchte sie Elternzeit beantragen und bekommt zwei Vorschläge von der PDL bzw. Personalstelle unterbreitet:
-
Antrag auf zwei Jahre Elternzeit stellen(Personalstelle). So könnte sie z.B. nach einem Jahr oder sogleich den Antrag auf Beschäftigung mit maximal 30 Arbeitsstunden/Woche (§ 15 BEEG) in der Elternzeit stellen und dann in Teilzeit weiterarbeiten.
-
Antrag auf ein Jahr Elternzeit stellen.(PDL). Hätte meiner Meinung nach dann das Problem, den Antrag (in einem Jahr) auf Reduzierung von 100% z.B. auf 50% nicht genehmigt zu kommen. Auch müsste sie zu einem jetzt schon nah feststehenden Termin evtl. mit 100% arbeiten, wobei die Unterbringung des Kindes dann akut Probleme bereiten könnte. Ein erneuter Antrag auf Teilzeit könnte sie dann ja erst wieder in zwei (!) Jahren stellen (§ 8 Abs.6 TzBfG). Seht ihr noch andere Vor- oder Nachteile? Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
26.08.2010 um 11:11 Uhr
Man kann übrigens auch drei Jahre Elternzeit beantragen. (§15(2) Satz 1 BEEG) Wobei natürlich richtig ist, dass man nach §16(1) Satz 1 BEEG erstmal nur 2 Jahre festgelegt werden müssen...
Weitere Vorteile von Lösung 1: Während der Elternzeit bzw. an deren Ende besteht ein erweiterter Kündigungsschutz (§18,19 BEEG) Nach §15(6) BEEG kann man die Teilzeitarbeit während der Elternzeit zweimal verkürzen. Es gilt also nicht die Wartefrist von 2 Jahren nach §8 (6) TzBfG Nach §15(5) Satz 5 BEEG kann man am Ende der Elternzeit wählen, ob man weiter Teilzeit arbeitet oder zur Vollzeit zurückkehrt. Nach §9 TzBfG kann man lediglich den Wunsch auf Verlängerrung äußern...
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
was haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
Ein Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
Zu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: 1. BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
Hallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
Hallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch