Regelmäßige Arbeitszeit /Überschreitung
Bei uns gibt es die Regelung, dass, wenn die regelmäßige Arbeitszeit über 20 Stunden beträgt, diese bis zum Ende des Jahres abzubauen ist. Allerdings wird bei uns ein Überstunden- und ein Mehrarbeitskonto geführt. Bisher wurde nur nach dem Überstundenkonto geschaut, dass dieses nicht über 20 Stunden am Ende eines Jahres betragen sollte und die anderen Stunden wurden übertragen. Hat hierzu jedmand eine Antwort?
Community-Antworten (2)
28.11.2012 um 15:27 Uhr
Wo ist das Problem?
Der BR ist ja beim Thema Gleitzeit (durch den Mitarbeiter beeinflußte plus und minus-Std) und deren Regeln und bei Mehrarbeit (durch AG veranlaßte Zeiten) und deren Regeln im Sinne des § 87 BetrVG in der Mitbestimmung.
Es liegt also an Euch, im Betrieb genau zu regeln was nicht mehr als 20 Stunden sein "soll" und welche Maßnahmen ergriffen werden, um das vereinbarte Limit sicher zu stellen.
28.11.2012 um 15:31 Uhr
@gironimo Du kennst die Frage???
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