Erstellt am 28.11.2012 um 14:27 Uhr von gironimo
Wo ist das Problem?
Der BR ist ja beim Thema Gleitzeit (durch den Mitarbeiter beeinflußte plus und minus-Std) und deren Regeln und bei Mehrarbeit (durch AG veranlaßte Zeiten) und deren Regeln im Sinne des § 87 BetrVG in der Mitbestimmung.
Es liegt also an Euch, im Betrieb genau zu regeln was nicht mehr als 20 Stunden sein "soll" und welche Maßnahmen ergriffen werden, um das vereinbarte Limit sicher zu stellen.
Erstellt am 28.11.2012 um 14:31 Uhr von Kölner
@gironimo
Du kennst die Frage???