Unserer Betriebsleitung schneidet zur Zeit die Zeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden geht, einfach ab; d.h. die Kollegin oder der Kollege hat diese Zeit umsonst für die Firma gearbeitet.
Wir vom Betriebsrat sind der Meinung, dass die Firma dies nicht so einfach tun darf, da dies zum einen dem Arbeitszeitgesetz, §16, Absatz 2, widerspricht und zweitens, dass die geleistete Arbeit zu bezahlen ist.
Haben wir vom Betriebsrat oder die Betriebsleitung Recht?
Die Zeit über die 10 Stunden wird offiziell nicht angeordnet, sondern ergibt sich aus der Menge der Arbeit. Die Betriebsleitung will dieses instrument nutzen, um die Arbeitnehmer zu "disziplinieren, dass hier auch die Vorgesetzten in die Pflicht zu nehmen sind, steht für uns ausser Frage.