Erstellt am 02.10.2007 um 10:57 Uhr von BIM
hi sakia,
werden den die ÜStd bezahlt oder abgebummelt?
warum machen die Mitarbeiter den die ÜStd?
LG BIM
Erstellt am 02.10.2007 um 10:58 Uhr von Bücherwurm
Macht eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und baut dort eine Ampelreglung ein!
Zeitguthaben und Mehrarbeitszeiten sind auf ein geringstmögliches Maß zu beschränken.
z.B.
Die Einhaltung unterliegt der jeweiligen Abteilungs-, Teamleitung oder deren Vertreter (Dienstplanerstellung). Die Zeitguthaben sind entsprechend den tariflichen Bestimmungen vornehmlich durch Freizeit auszugleichen. Dabei gelten folgende Ober- und Untergrenzen:
Grünphase:
Unter Beachtung der betrieblichen Belange im Arbeitsteam kann der/die Mitarbeiter/in grundsätzlich eigenverantwortlich über sein/ihr Zeitkonto im Bereich von 10 Minus- bis 38,5 Plusstunden disponieren.
Gelbphase:
Bei der Zeiterfassung dokumentierten 20 Minus- bis 60 Plusstunden disponiert der/die Mitarbeiter/in zusammen mit dem Abteilungsleiter (Stations- oder Teamleitung, bzw. Vertreter) den Zeitsaldo innerhalb des folgenden Quartals zurück in die Grünphase.
Rotphase:
Ein Zeitsaldo von mehr als 38,5 Minus- bzw. mehr als 80 Plusstunden darf nur vorübergehend nach vorheriger Absprache mit dem Vorgesetzten zugelassen/erreicht werden. Bei Überschreitungen von 80 Stunden Zeitguthaben kann durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes Freizeitausgleich, bis in den grünen Bereich, angeordnet werden.
Bei Überschreitungen von mehr als 38,5 Minusstunden wird vom Abteilungsleiter (Stations- oder Teamleitung, bzw. Vertreter) ein Plan zum Ausgleich der Stunden bis in den grünen Bereich erstellt.
Erstellt am 02.10.2007 um 11:28 Uhr von saskia
@BIM
die Überstunden werden bezahlt, können nicht abgefeiert werden. Die MA schicken jeden Monat Geld in die Heimat um dort ihre Häuser fertig zu bauen.
@Bücherwurm.
BV hört sich gut an, aber ein Arbeitszeitkonto gibt es bei uns nicht. Die Kollegen werden von der Dienstplanerstellung mit ihren Vertragsstunden eingeteilt. Aber sie kommen morgens 1 Stunde früher und bleiben am Abend bis zu 2 Stunden länger und das fast täglich. Sie kommen auch am WE einfach rein, setzen sich hin und arbeiten. Da am Wochenende kaum ein Teamleiter da ist, fällt es auch hier nicht auf.
Erstellt am 02.10.2007 um 12:19 Uhr von BIM
Ganz ehrlich, Du willst Mitarbeiter schützen, ÜStd. zu machen, die garnicht wollen, dass Du sie beschützt.
Ich weiß wie es Dir geht, habe das gleiche Problem und bin zu dem Schluss gekommen, das ich nicht jeden retten kann.
Wenn Du lieber die teure Milch kaufen willst, mußt Du das tun. Oder würdest Du Dir diese Entscheidung vorschreiben lassen?
Ich meins nicht böse, aber denk an Dich und daran, dass man als BR nicht überall die Ritterrüstung auspacken kann
LG BIM
Erstellt am 02.10.2007 um 12:53 Uhr von Jube
Du kannst natürlich auch an den AG herantreten mit der Idee, dass er eine Regelung herausgibt, die besagt, dass nur angeordnete Überstunden bezahlt werden, nicht jedoch eigenmächtig gemachte.
Erstellt am 02.10.2007 um 12:54 Uhr von Angi1
Hallo Saskia,
nur vom AG und BR genehmigte oder angeordnete Überstunden müssen bezahlt werden.
Wenn man diese nicht genehmigten Überstunden nicht mehr bezahlt, hört das von alleine auf.
MfG
Angi1
Erstellt am 02.10.2007 um 23:19 Uhr von Akira
Hallo saskia
Arbeitswütige MA.
AG muß bremsen
Urteil
Frankfurt AZ.4BV 582/02
Urteil vom 22.09.2003
Erstellt am 03.10.2007 um 12:27 Uhr von pirat
@saskia,
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,....
Der BR hat die* Aufgabe* über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen zu wachen.
*FÜRSORGEPFLICHT* hat der Arbeitgeber....
....es ist nicht *Aufgabe* des BR *fleissige* MA am Arbeiten zu hindern, sondern obliegt vielmehr dem AG, seine MA vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren....
Was sagt die GEWerkschaft?