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Überschreitung der Arbeitszeiten - Was können wir als BR dagegen unternehmen?

S
saskia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei der Überprüfung der geleisteten Stunden unserer Kollegen sind auf wir auf einige MA gestossen, die ständig Überstunden machen. Wir arbeiten in einem CallCenter mit ca. 600 Mitarbeitern und haben unterschiedliche Anfangszeiten. Es fällt daher auch nicht auf, wenn die Kollegen früher kommen und länger bleiben. Aber zwei unserer "schlimmsten" MA haben ständig ca. 260 Stunden. Nun haben wir das dem unmittelbarem Vorgesetzten schon mehrmals mitgeteilt, der dann auch umgehend mit den MA gesprochen hat und sie angewiesen hat dies zu unterlassen. Abmahnung wurde angekündigt, die MA wurden nach Hause geschickt. Das ging dann auch ein paar Tage wieder gut und es wurde nicht mehr so genau kontrolliert. Aber auf Dauer ist es nicht möglich, ständig zu kontrollieren ob die MA schon wieder früher angefangen haben oder am Wochenende einfach zur Arbeit erschienen sind. Doch nun läuft schon wieder alles aus dem Ruder und wir wissen nicht mehr wirklich weiter. Der GL haben wir das auch mitgeteilt, aber da passiert nichts. Was können wir als BR dagegen unternehmen? Wir sind noch ziemlich neu und brauchen Hilfe

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Community-Antworten (8)

B
BIM

02.10.2007 um 12:57 Uhr

hi sakia, werden den die ÜStd bezahlt oder abgebummelt? warum machen die Mitarbeiter den die ÜStd? LG BIM

B
Bücherwurm

02.10.2007 um 12:58 Uhr

Macht eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und baut dort eine Ampelreglung ein! Zeitguthaben und Mehrarbeitszeiten sind auf ein geringstmögliches Maß zu beschränken.

z.B.

Die Einhaltung unterliegt der jeweiligen Abteilungs-, Teamleitung oder deren Vertreter (Dienstplanerstellung). Die Zeitguthaben sind entsprechend den tariflichen Bestimmungen vornehmlich durch Freizeit auszugleichen. Dabei gelten folgende Ober- und Untergrenzen:

Grünphase: Unter Beachtung der betrieblichen Belange im Arbeitsteam kann der/die Mitarbeiter/in grundsätzlich eigenverantwortlich über sein/ihr Zeitkonto im Bereich von 10 Minus- bis 38,5 Plusstunden disponieren.

Gelbphase: Bei der Zeiterfassung dokumentierten 20 Minus- bis 60 Plusstunden disponiert der/die Mitarbeiter/in zusammen mit dem Abteilungsleiter (Stations- oder Teamleitung, bzw. Vertreter) den Zeitsaldo innerhalb des folgenden Quartals zurück in die Grünphase.

Rotphase: Ein Zeitsaldo von mehr als 38,5 Minus- bzw. mehr als 80 Plusstunden darf nur vorübergehend nach vorheriger Absprache mit dem Vorgesetzten zugelassen/erreicht werden. Bei Überschreitungen von 80 Stunden Zeitguthaben kann durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes Freizeitausgleich, bis in den grünen Bereich, angeordnet werden. Bei Überschreitungen von mehr als 38,5 Minusstunden wird vom Abteilungsleiter (Stations- oder Teamleitung, bzw. Vertreter) ein Plan zum Ausgleich der Stunden bis in den grünen Bereich erstellt.

S
saskia

02.10.2007 um 13:28 Uhr

@BIM die Überstunden werden bezahlt, können nicht abgefeiert werden. Die MA schicken jeden Monat Geld in die Heimat um dort ihre Häuser fertig zu bauen.

@Bücherwurm. BV hört sich gut an, aber ein Arbeitszeitkonto gibt es bei uns nicht. Die Kollegen werden von der Dienstplanerstellung mit ihren Vertragsstunden eingeteilt. Aber sie kommen morgens 1 Stunde früher und bleiben am Abend bis zu 2 Stunden länger und das fast täglich. Sie kommen auch am WE einfach rein, setzen sich hin und arbeiten. Da am Wochenende kaum ein Teamleiter da ist, fällt es auch hier nicht auf.

B
BIM

02.10.2007 um 14:19 Uhr

Ganz ehrlich, Du willst Mitarbeiter schützen, ÜStd. zu machen, die garnicht wollen, dass Du sie beschützt. Ich weiß wie es Dir geht, habe das gleiche Problem und bin zu dem Schluss gekommen, das ich nicht jeden retten kann. Wenn Du lieber die teure Milch kaufen willst, mußt Du das tun. Oder würdest Du Dir diese Entscheidung vorschreiben lassen? Ich meins nicht böse, aber denk an Dich und daran, dass man als BR nicht überall die Ritterrüstung auspacken kann LG BIM

J
Jube

02.10.2007 um 14:53 Uhr

Du kannst natürlich auch an den AG herantreten mit der Idee, dass er eine Regelung herausgibt, die besagt, dass nur angeordnete Überstunden bezahlt werden, nicht jedoch eigenmächtig gemachte.

A
Angi1

02.10.2007 um 14:54 Uhr

Hallo Saskia,

nur vom AG und BR genehmigte oder angeordnete Überstunden müssen bezahlt werden.

Wenn man diese nicht genehmigten Überstunden nicht mehr bezahlt, hört das von alleine auf.

MfG Angi1

A
Akira

03.10.2007 um 01:19 Uhr

Hallo saskia Arbeitswütige MA. AG muß bremsen Urteil Frankfurt AZ.4BV 582/02 Urteil vom 22.09.2003

P
pirat

03.10.2007 um 14:27 Uhr

@saskia,

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer 1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,....

Der BR hat die* Aufgabe* über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen zu wachen. FÜRSORGEPFLICHT hat der Arbeitgeber....

....es ist nicht Aufgabe des BR fleissige MA am Arbeiten zu hindern, sondern obliegt vielmehr dem AG, seine MA vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.... Was sagt die GEWerkschaft?

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