Zuschlag bei Teilzeit "regelmäße wöchentliche Arbeitszeit."
Hallo, unsere tarifliche wöchentliche Arbeitszeit ist 37 Stunden. Teilzeitbeschäftigten wird erst ein Überstunden oder Sonntagszuschlag gewährt wenn sie über diese 37 Stunden kommen. In unserem Tarifvertrag steht "Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf tarifliche Leistungen im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit." gesetzlich heißt es Kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG Durch die Tarifnorm wird der Teilzeitarbeitnehmer nicht schlechter gestellt als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. Eine Ungleichbehandlung nach § 4 Abs. 1 TzBfG läge erst dann vor, wenn die Vergütung des Vollzeitbeschäftigten bei gleicher Anzahl von Stunden höher wäre, als die des Teilzeitbeschäftigten. Erhält der Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Anzahl von Arbeitsstunden die gleiche Vergütung wie ein Vollzeitbeschäftigter, liegt eine Ungleichbehandlung hingegen nicht vor. Kein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG Das BAG sah in der Tarifnorm auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Vorrangiges Ziel von Überstundenzuschlägen sei es, die Einhaltung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, gemessen an einem Vollzeitbeschäftigten, sicher zu stellen. Dies jedenfalls stelle einen sachlichen Grund dar und rechtfertige somit eine unterschiedliche Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmern. Stehen nach unserem Tarifvertrag Teilzeitbeschäftigten doch Zuschläge zu ? Und ist Sonntagsarbeit in jedem Fall zuschlagspflichtig bei Teilzeitbeschäftigten die normalerweise Mo-Fr. arbeiten.
Danke im Voraus
Community-Antworten (2)
15.09.2017 um 15:50 Uhr
Die Formulierung im TV ist sehr unklar. So wie es dort geschrieben ist, hätte ein 50% Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf 50 des Sonn- und Feiertagszuschlages. Das wäre wohl unzulässig.
Korrekt wäre es aus meiner Sicht wenn Überstundenzuschläge (in voller Höhe) ab der Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers gezahlt werden und Sonn- und Feiertagszuschläage in voller Höhe gezahlt werden.
16.09.2017 um 12:21 Uhr
Dem kann ich nur zustimmen. Allem anderen würde auch die logische Basis fehlen.
Verwandte Themen
Verhalten eines BRM
ÄlterHallo, ich würde gerne eure Meinung dazu hören. MA haben über Jahre hinweg mindestens 1x im Monat zusätzl. am Samstag gearbeitet, bei 5 Tage Woche. Anstelle des tariflichen Zuschlags wurde die
Wieviel Zuschlag?
ÄlterHab gerade nur einen TV von 97 von der IG Metall zur Hand kann mir jemand sagen ob es immer noch so ist das nur 13% vom Betrieb länger als 35 Std in der Woche arbeiten dürfen? wie ist es wenn ich j
Zusammentreffen mehrer Zuschläge
ÄlterIn unserer Betriebsvereinbarung ist u.a. geregelt: 25% Mehrarbeitszuschlag bei Samstagarbeit, je Stunde 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Nachtschicht (Freitag zu Samstag), je St
Überstundenzuschläge - wie hoch an Samstagen und Sonntagen?
ÄlterBei unserer Firma werden Überstunden ohne jede schriftlich niedergelegte Vereinbarung "traditionell" mit 25% Zuschlag auf den Grund-Stundenlohn bezahlt. Wochenarbeitszeit ist von Montag bis Freitag mi
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da