Guidelines oder Firmenrichtlinien ohne Mitwirkung des BR
Wir sind ein relativ neuer BR und brauchen mal euren Rat. In unserem Unternehmen gibt es für fast alles sogenannte Guidelines (Internetnutzung, Kreditkartennutzung, Firmenhandynutzung, Firmenwagennutzen etc.) die die Firma irgendwann mal festgelegt hat. Teilweise wurden diese Guidlines festgelegt als es uns noch nicht gab, teilweise wurden sie festgelegt ohne uns ins Boot zu holen. Nun sind wir einigermaßen geschult und wissen, dass einige dieser Guidlines mitbestimmungspflichtige Tatbestände beinhalten und somit eigentlich mit uns in Form einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollen. Im Gremium sind wir jetzt ein wenig uneins. Die einen sagen, wir müssen dem AG mitteilen, dass die Guidlines in Form von Betriebsvereinbarungen neu geregelt werden müssen. Die anderen sind der Meinung, dadurch, dass der BR bei diesen Guidelines nicht involviert war, sind sie auch nicht gültig. Somit könnten MA bei Verstößen dagegen nicht belangt werden.
Wie ist denn hier der Rat der Experten? Stimmen wir einer - nicht mit uns vereinbarten Guideline - durch Schweigen eigentlich zu?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (1)
27.11.2012 um 20:02 Uhr
Naja, gültig sind sie schon.
Wenn Ihr es aber wollt, könnt Ihr Eure Mitbestimmung geltend machen und den Abschluß einer BV (mit entsprechenden Änderungen - je nach Euren Wünschen und Verhandlungsgeschick) fordern (und ggf- per Einigungsstelle eine Vereinbarung erzielen.)
Auf gut deutsch: Der BR kann jederzeit eine Angelegenheit, in der er Mitbestimmung hat, regeln wollen. Das bestehen einer nicht mitbestimmten Regelung hindert nicht daran.
Schweigen wäre in diesem Fall: Tollerierung der alten Regelung...... bis ihr Euch meldet.
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