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Eigene Angelegenheiten - BR-Mitglied darf nicht mitwirken

J
Juri
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Kolleginnen und BR-Kollegen,

eine Frage zum richtigen Verständnis.

In den §§ 25 und 33 des BetrVG steht, dass ein BR-Mitglied nicht mitberaten und beschließen darf, wenn es von Maßnahmen selbst betroffen ist.

Im konkreten Fall handelt es sich um die Maßnahme, dass die Arbeitszeit eines BR-Mitglieds an einem Tag in der Woche, bzw. alle zwei Wochen um zwei Stunden nach hinten verlegt wird.

Falls der BR überhaupt mit zu reden hat, was ich fast bezweifel, darf das betroffene BR-Mitglied also nicht an diesem TOP teilnehmen? Oder bezieht sich das nur auf Maßnahmen, wie Kündigung, Ausschluss u. ä.?

Vielen Dank an Euch im voraus.

Gruß

Juri

5.78601

Community-Antworten (1)

L
Lotte

18.03.2007 um 13:31 Uhr

Juri, auch wenn der kollektivrechtliche Tatbestand hier nicht vorliegt, bleibt dem BR eine Möglichkeit zum Handeln. Wenn das BRM nicht mit der Maßnahme einverstanden ist, kann es sich gemäß §85, BetrVG beschweren, dass es nicht mehr der betriebsüblichen Regelung unterliegen soll.

Dann kann es m.E. an dem Beschluss des Gremiums zur Feststellung der Berechtigung der Beschwerde nicht teilnehmen.

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