Hallo,
unser Tagesgeschäft fällt sehr unterschiedlich an, deshalb kommt es sehr oft vor, dass Überstunden anfallen und auch vom BR unter der Bedingung "Freiwilligkeit" genehmigt werden. Bisher bleiben auch Mitarbeiter mit Attest länger (z.B. 5- Stundenkraft darf nicht länger als 6 Std. arbeiten und bleibt dann 7 Std.) Hebeln Sie sich damit selbst den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft aus? Bzw. falls wirklich was passiert, wie kann die BG erfahren, dass der Mitarbeiter länger gearbeitet hat? Der AG sagt zum BR, dass würde nie jemand erfahren, da niemand an die Akten käme. Danke für euere Antworten....