Erstellt am 26.11.2012 um 10:52 Uhr von rolfo
Der MA hat in dem Fall immer Versicherungsschutz. Der AG könnte unter Umständen für einen Schaden von der BG in Regreß genommen werden.
Erstellt am 26.11.2012 um 11:31 Uhr von leserin
Ergänzend: Weiter, kann der AG dann die Richtigkeit, das Zutreffen des Grundes des Attest zu Recht grundsätzlich ggf in der Zukunft dann in Frage stellen.
Dieses auch, wenn es zur Zeit sein Wille/Wunsch ist länger zu arbeiten.
Erstellt am 26.11.2012 um 11:34 Uhr von BRVLH
@rolfo
>Der MA hat in dem Fall immer Versicherungsschutz.
kannst du das mal mit einem Urteil o.ä. belegen oder kommt die Aussage jetzt so aus dem Bauch herraus??
Erstellt am 26.11.2012 um 11:51 Uhr von Betriebsrätin
Sollte hier einmal etwas geschehen, prüft die BG alles also auch das Thema Arbeitszeit. Alleine um sich (BG) schadfrei zu halten.
Dann muss sich ggf auch ein AN bei einem solchen Attest eine Mitschuld zurechnen lassen. Dieses kann dann auch für ihn (AN) negative Auswirkungen haben. Denn er, AN, hat ja das Attest erwirkt und dann freiwillig es missachtet.
Erstellt am 26.11.2012 um 11:54 Uhr von Aidan
>> Der MA hat in dem Fall immer Versicherungsschutz.
> kannst du das mal mit einem Urteil o.ä. belegen oder kommt die Aussage jetzt so aus dem Bauch herraus??
Ich glaube, die Grundlage für diesen Grundsatz kommt aus § 7 Abs. 2 SGB VII:
"Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."
Erstellt am 26.11.2012 um 12:32 Uhr von gironimo
Ich würde auch eher davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz besteht (wenn nicht gerade derjenige mit einem Gipsbein auf dem Drahtseil balancieren soll - oder ähnliche eindeutigen Fälle).
Allerdings dürfte man hier wohl an die Fürsorgepflicht sowohl des AG als auch des BR appelieren. Wenn man schon diese (oft recht fragwürdigen) Atteste ernst nimmt, sollte man auch danach handeln.
Andererseits aber auch: Will der AN weiterhin mit seinem Attest ernstgenommen werden, wenn er selbst belegt, dass es auch anders geht?
Erstellt am 26.11.2012 um 12:56 Uhr von Kulum
Jut, dass ein Attest eben kein Verbot für den AN darstellt, sondern es ihn nur vor dem AG schützt (wenigstens ein klein wenig), ist ja geklärt.
Deswegen bin ich übrigens auch für §2 SGB VII ;)
edit
Das die BG "alles" prüft, wenn es einen Arbeitsunfall gab, is schlicht und ergreifend Panikmache. Solange im Unfallbericht nicht auftaucht Arbeitsbeginn 6.00 Uhr Unfallzeitpunkt 19.00 Uhr oder ähnlich gravierende Verstöße schaut niemand ob der nich evtl. n Attest hatte nachdem er nur sechs Stunden hätte arbeiten dürfen.
Erstellt am 26.11.2012 um 15:06 Uhr von rolfo
Die Vorredner haben ja alles gesagt, § 2 SGB VII, im Übrigen kannst du das aus den Bedingungen der jeweiligen Unfallverserungen ( BG`s) lesen. Ist genau so wenn ein MA über 10 Stunden arbeitet, auch da besteht Versicherungsschuitz