Erstellt am 15.06.2014 um 22:12 Uhr von Pickel
An eure BV seid ihr gebunden und wenn die besagt, "A-Stunden" nicht am Wochenende, dann gilt das. Eine BV ist nicht für den BR sondern für ALLE MA abgeschlossen worden und kann entsprechend nicht einach mal ausgehebelt werden.
Erstellt am 15.06.2014 um 22:36 Uhr von MisterT
Danke für die schnelle Antwort.
Mir geht es aber um die "B" Stunden, wenn wir vom BR zustimmen, dass Überstunden gemacht werden dürfen, sind die Stunden dann automatisch Pflicht??? Scheinbar sei das so, aber das kann ich nicht ganz glauben.
Erstellt am 15.06.2014 um 22:59 Uhr von Pickel
Dasnn musst du "freiwillig" genau definieren.
freiwillig im Sinne: laut BV muss BR der Anordnung zustimmen. -> Pflicht
freiwillig im Sinne: der Arbeitnehmer darf, muss aber nicht -> keine Pflicht (egal was der BR kurzfristig sagt).
Erstellt am 16.06.2014 um 08:12 Uhr von gironimo
Sonntags Überstunden? Mit Genehmigung?
Was ist Dein Ziel? Willst es eher nicht?
Eine Zustimmung des BR zur Mehrarbeit muss immer vorlegen - und wenn eine BV den AN einräumt auf Freiwilligkeit zu kommen, ist das dann eben so.
Ihr müsstet dann mit dem AG ausdrücklich vereinbaren, dass die Freiwilligkeit nicht besteht. Ich würde Euch dann aber nicht mehr wählen......
Erstellt am 16.06.2014 um 10:28 Uhr von MisterT
Also nochmal, vom AG geforderte Stunden (A) können nicht gemachtwerden laut BV.
Wir sind fünfe neue im BR und zwei alte. Die neuen stimmen den Überstunden nur zu wenn sie freiwillig sind. Nun hat unser Vorsitzender (alter BR) behauptet, wenn wir zustimmen "müssen" die MA kommen, dass sei Gesetz. Das kann ich aber nicht glauben. Und das ist meine Frage, stimmt das?
Erstellt am 16.06.2014 um 13:03 Uhr von Kölner
@MisterT
Sehr geehrter Herr AG,
der BR genehmigt die von Ihnen beantragte Mehrarbeit ausschließlich und nur dann, wenn diese Mehrarbeit freiwillig verrichtet werden kann. Die Arbeitnehmer können müssen Ihr Begehr ohne jeglichen aktuellen oder zukünftigen Nachteile auch ablehnen können.
Wir schlagen vor, dass Sie einen entsprechenden Aushang machen und die arbeitswilligen Kollegen sich bei Ihnen melden können.
Ihr BR