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Freiwillige Überstunden

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MisterT
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben betriebsbedingte Überstunden (A Stunden) und freiwillige (B Stunden). Die Geschäftsleitung würden in den kommenden Wochen gern Zusatzschichten von Sa. auf So. (Nachtschicht) machen. A Stunden können laut Betriebsvereinbarung aber nur bis Sa. bis 14 Uhr angeorndet werden. Somit sind es B Stunden. Jetzt die Frage, wenn der BR nun zustimmt, müssen die MA dann arbeiten oder können Sie auch nein sagen? Vielen Dank schon mal und Gruß.

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Community-Antworten (6)

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Pickel

16.06.2014 um 00:12 Uhr

An eure BV seid ihr gebunden und wenn die besagt, "A-Stunden" nicht am Wochenende, dann gilt das. Eine BV ist nicht für den BR sondern für ALLE MA abgeschlossen worden und kann entsprechend nicht einach mal ausgehebelt werden.

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MisterT

16.06.2014 um 00:36 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Mir geht es aber um die "B" Stunden, wenn wir vom BR zustimmen, dass Überstunden gemacht werden dürfen, sind die Stunden dann automatisch Pflicht??? Scheinbar sei das so, aber das kann ich nicht ganz glauben.

P
Pickel

16.06.2014 um 00:59 Uhr

Dasnn musst du "freiwillig" genau definieren.

freiwillig im Sinne: laut BV muss BR der Anordnung zustimmen. -> Pflicht

freiwillig im Sinne: der Arbeitnehmer darf, muss aber nicht -> keine Pflicht (egal was der BR kurzfristig sagt).

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gironimo

16.06.2014 um 10:12 Uhr

Sonntags Überstunden? Mit Genehmigung?

Was ist Dein Ziel? Willst es eher nicht?

Eine Zustimmung des BR zur Mehrarbeit muss immer vorlegen - und wenn eine BV den AN einräumt auf Freiwilligkeit zu kommen, ist das dann eben so. Ihr müsstet dann mit dem AG ausdrücklich vereinbaren, dass die Freiwilligkeit nicht besteht. Ich würde Euch dann aber nicht mehr wählen......

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MisterT

16.06.2014 um 12:28 Uhr

Also nochmal, vom AG geforderte Stunden (A) können nicht gemachtwerden laut BV. Wir sind fünfe neue im BR und zwei alte. Die neuen stimmen den Überstunden nur zu wenn sie freiwillig sind. Nun hat unser Vorsitzender (alter BR) behauptet, wenn wir zustimmen "müssen" die MA kommen, dass sei Gesetz. Das kann ich aber nicht glauben. Und das ist meine Frage, stimmt das?

K
Kölner

16.06.2014 um 15:03 Uhr

@MisterT Sehr geehrter Herr AG, der BR genehmigt die von Ihnen beantragte Mehrarbeit ausschließlich und nur dann, wenn diese Mehrarbeit freiwillig verrichtet werden kann. Die Arbeitnehmer können müssen Ihr Begehr ohne jeglichen aktuellen oder zukünftigen Nachteile auch ablehnen können.

Wir schlagen vor, dass Sie einen entsprechenden Aushang machen und die arbeitswilligen Kollegen sich bei Ihnen melden können.

Ihr BR

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