Hallo,
wir haben betriebsbedingte Überstunden (A Stunden) und freiwillige (B Stunden).
Die Geschäftsleitung würden in den kommenden Wochen gern Zusatzschichten von Sa. auf So. (Nachtschicht) machen. A Stunden können laut Betriebsvereinbarung aber nur bis Sa. bis 14 Uhr angeorndet werden. Somit sind es B Stunden. Jetzt die Frage, wenn der BR nun zustimmt, müssen die MA dann arbeiten oder können Sie auch nein sagen?
Vielen Dank schon mal und Gruß.