Erstellt am 08.09.2013 um 12:44 Uhr von Watschenbaum
natürlich nicht
auch eine wie auch immer gestaltete "Freiwilligkeit" setzt die Mitbestimmung nicht außer Kraft
der AG hat euch genauso anzuhören bzw. die Zustimmung einzuholen
und darf Überstunden ohne eure Zustimmung nicht dulden bzw. annehmen
habt ihr eine BV zu Überstunden ? was ist dazu geregelt , daß der AG meint, diese "umgehen" zu können ?
Erstellt am 08.09.2013 um 13:39 Uhr von Charlys
Vergütungs und Mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit kann durch Anordnung aber auch durch Duldung entstehen. Macht dem AG also unmissverständlich klar, dass er dieses SOFORT zu unterlassen hat, also Mehrarbeit ohne Mitbestimmung. Wenn er dann die MB nicht sofort beachtet beauftragt nach Beschluss einen Anwalt per Beschlussverfahren mit dem Ziel der Androhung eines deutlichen Bußgeld. Teilt dieses dem AG auch alles so mit. Weiter solltet ihr sofort eine BV anstreben und darin dann auch das Ziel keine betriebsbedingten Kündigungen mehr. Aufpassen, dass nicht per BV die Mitbestimmung erledigt wird. Also nicht in der BV einer Anzahl xy Mehrarbeit schon zustimmen. Also diese such mit BV