Erstellt am 26.11.2012 um 08:51 Uhr von meckerziege
Der AG darf, aber ihr seid in der Mitbestimmung.
Der BR sollte nicht gegen Einstellungen vorgehen, wenn alles rechtlich und tariflich passt.
Auch wenn der MA befristet eingestellt wurde, ist er erstmal ein Mitarbeiter.
Euch steht es ja frei, den AG zu fragen, warum er da Unterschiede bei der Einstellung macht.
Natürlich ist eine unbefristete Einstellung klasse - aber eine befristete ist besser als gar keine!
Erstellt am 27.11.2012 um 20:01 Uhr von Efaaerbeer
Ihr habt die Gründe des § 99 BetrVG, wegen denen ihr der Einstellung wiedersprechen könntet. Nachteil für andere im Betrieb ist nicht einschlägig, da der andere Bewerber ja noch kein AN des Betriebes ist (es sei denn seine Einstellung war vor der des Unbefristeten). Gibt es irgendeinen befristeten AN im Betrieb (und sei es der Neue, falls er einen Tag füher eingestellt wurde), der den Job auch machen könnte, dann könnt ihr die Einstellung des unbefristeten Kollegen blockieren.
Die Frage ist, ob ihr das betriebspolitisch wollt. Wenn der Arbeitgeber diesen Neuen unbedingt haben will - wofür viel spricht, da er ja sofort einen unbefristeten Vertrag bekommt (vielleicht irgendwo aus einem unbefristeten Vertrag abgeworben) - dann könnt ihr vielleicht die Entfristung eines schon vorhandenen Kollegen herauspokern. Risiko dabei ist immer, dass der Arbeitgeber die unbefristete Einstellung unterlässt, um sich eurer Forderung nicht beugen zu müssen, und dass die anderen Arbeitnehmer sauer auf euch werden, weil ihr eine Einstellung verhindert, obwohl sie zu viel zu tun haben. Für einen Kollegen, der schon lange befristet beschäftigt ist, wird man diese Risiken wohl eingehen, aber für einen ebenfalls Neuen?
Erstellt am 27.11.2012 um 22:54 Uhr von Tamie
@Efaaerbeer!
Deinen Optimismus bezüglich der Einflussmöglichkeiten eines Betriebsrates werden vermutlich nur wenige teilen können.