Hallo, ich bin in einem Altenheim tätig und seit fünf Monaten Vorsitzende des BR. Nun wollte eine MA ihre Wochenstunden reduzieren, von 30 auf 20 Wochenstunden. Sie hat einen unbefristeten Vetrag seit 10 Jahren. Nun bekam sie heute einen befristeten Vertrag vorgelegt, für eine Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden, je nach Arbeitslage im Monat.
1. Ist eine jetzige Befristung erlaubt, obwohl sie schon einen unbefristeten hat?
2. Ist so ein stundenschwankender Vertrag zulässig? Sie kann sich ja nun keinen Monat auf ein Gehalt einstellen, einen Monat so, nächsten anders. Hat sie Recht auf eine reine Herabsetzung ihrer Stunden im unbefristeten Verhältnis.
Dank im voraus für eure Antworten
Manuela