Hallo zusammen,

mein letzter Beitrag wurde nicht veröffentlich. Also dann hier nochmal:

Unsere Sitzungen finden stets ab 17 Uhr statt, da es organisatorisch nicht anders möglich ist. Nun hat aber ein BR Kollege 4 Mal in Folge bereits nicht teilgenommen. Sein Dienst dauerte lediglich bis 14:30. die Frage ist, ob es eine Verpflcihtung zur Teilnahme gibt, obwohl der eigentliche Dienst längst beendet ist. Kann man verlangen, dass der Kollege 2,5 Stunden wartet und dann zur Sitzung erscheint?
Fernbleiben darf ma nja sonst nur bei Krankheit, Urlaub oder ferner Dienstreise- das bezieht sich aber doch dann eher auf die reguläre Dienstzeit, oder?