Hallo. Wir haben in unserer Firma wegen hohem Auftragsgseinkommens dem Antrag auf Feiertagsarbeit zugestimmt und in unserem Beschluss darauf hingewiesen,das die Zustimmung auf einer Freiwilligkeit der AN erfolgt.Das Amt für Arbeitsschutz hat die Feiertagsarbeit genehmigt. Jetzt kommt unser AG an und behauptet,dass sobald Feiertagssarbeit vom Amt f Arbeitsschutz und vom BR genehmigt wurde,wäre die Feiertagsarbeit ein normaler Pflichtarbeitstag und dieAN müssen zur Arbeit kommen.Wer nicht arbeiten möchte müsse dann einen Tag Urlaub nehmen. Können wir als BR unter diesen Umständen der Feiertagsarbeit wieder widersprechen und ist es jetzt wirklich ein Pflichtarbeitstag?