Feiertagsarbeit Pflicht?
Hallo. Wir haben in unserer Firma wegen hohem Auftragsgseinkommens dem Antrag auf Feiertagsarbeit zugestimmt und in unserem Beschluss darauf hingewiesen,das die Zustimmung auf einer Freiwilligkeit der AN erfolgt.Das Amt für Arbeitsschutz hat die Feiertagsarbeit genehmigt. Jetzt kommt unser AG an und behauptet,dass sobald Feiertagssarbeit vom Amt f Arbeitsschutz und vom BR genehmigt wurde,wäre die Feiertagsarbeit ein normaler Pflichtarbeitstag und dieAN müssen zur Arbeit kommen.Wer nicht arbeiten möchte müsse dann einen Tag Urlaub nehmen. Können wir als BR unter diesen Umständen der Feiertagsarbeit wieder widersprechen und ist es jetzt wirklich ein Pflichtarbeitstag?
Community-Antworten (2)
25.05.2012 um 22:56 Uhr
Diese Arbeit ist Mehrarbeit und der BR MUSS zustimmen. Er kann also ggf. sofern der AG nicht einlenkt die Zustimmung verweigern, dann muss der AG sich notfalls vor dem ArbG die Zustimmung ersetzen lassen.
Weiter MUSS der AG ja einen Ersatzruhetag anbieten für dei Feiertagsarbeit.
ArbZG § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
26.05.2012 um 12:02 Uhr
Zur Ergänzung: Selbst wenn der BR bereits der Feiertagsarbeit zugestimmt hat, kann der AG nicht die weiteren Regeln dazu selbst festlegen. Wenn der BR sagt: "nur Freiwillige" kann der AG nicht daraus machen "Arbeiten oder Urlaub"
Ihr braucht dem AG eigentlich nur mitteilen, dass offenbar keine Einigung zu der Feiertagsarbeit erzielt wurde und daher eine Zustimmung des BR nicht vorliegt. Der AG möge sich mit dem BR über die Details einigen oder die Feiertagsarbeit unterlassen.
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