Erstellt am 25.05.2012 um 20:56 Uhr von BRMetall
Diese Arbeit ist Mehrarbeit und der BR MUSS zustimmen. Er kann also ggf. sofern der AG nicht einlenkt die Zustimmung verweigern, dann muss der AG sich notfalls vor dem ArbG die Zustimmung ersetzen lassen.
Weiter MUSS der AG ja einen Ersatzruhetag anbieten für dei Feiertagsarbeit.
ArbZG
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Erstellt am 26.05.2012 um 10:02 Uhr von gironimo
Zur Ergänzung: Selbst wenn der BR bereits der Feiertagsarbeit zugestimmt hat, kann der AG nicht die weiteren Regeln dazu selbst festlegen. Wenn der BR sagt: "nur Freiwillige" kann der AG nicht daraus machen "Arbeiten oder Urlaub"
Ihr braucht dem AG eigentlich nur mitteilen, dass offenbar keine Einigung zu der Feiertagsarbeit erzielt wurde und daher eine Zustimmung des BR nicht vorliegt. Der AG möge sich mit dem BR über die Details einigen oder die Feiertagsarbeit unterlassen.