Erstellt am 13.10.2014 um 23:19 Uhr von metallica
Nein. Der sogenannte Annahmeverzug ist in §615 BGB geregelt. Sinngemäß besagt das: Wenn du deine Arbeitskraft vetragsgemäß anbietest (=Hallo Chef, was soll ich machen?) und der AG nicht annimmt (=dich nach Hause schickt), gerät er in Verzug (=muss dich bezahlen).
Erstellt am 14.10.2014 um 08:01 Uhr von AbisZ
Ich hätte auch noch eine Frage zu den thema. Das Lohn gezahlt werden muss steht ja ausser Frage wie sieht's aber mit dem eventuell bestehenden Zeitkonto aus? Das rutscht ja ins minus und muss (oder sollte) nach gearbeitet werden. Ist es auch durch §615 ausgeschlossen?
Erstellt am 14.10.2014 um 08:07 Uhr von Nubbel
wow, bei dieser 7wort frage den annahmeverzug zu bemühen ist krass
Erstellt am 14.10.2014 um 10:41 Uhr von paula
habt ihr eine BV? was steht da drin?
Erstellt am 14.10.2014 um 10:51 Uhr von AbisZ
Nur in der Betriebsordnung steht was drin von 100 plus Stunden bis 50 minus auf dem Konto.
Wir haben leider keinen Betriebsrat.
Erstellt am 14.10.2014 um 11:43 Uhr von Nubbel
Erstellt am 14.10.2014 um 12:26 Uhr von moreno
Na da müsste man doch mal schauen was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort auf diese Betriebsordnung hingewiesen wird oder ob nur die Wochenarbeitszeit vertraglich geregelt ist. Vielleicht einfach mal mit dem AV zur Gewerkschaft dackeln (falls Mitglied) sonst RA.