Minusstunden Pflicht
Darf ein Mitarbeiter zu Minusstunden gezwungen werden
Community-Antworten (7)
14.10.2014 um 01:19 Uhr
Nein. Der sogenannte Annahmeverzug ist in §615 BGB geregelt. Sinngemäß besagt das: Wenn du deine Arbeitskraft vetragsgemäß anbietest (=Hallo Chef, was soll ich machen?) und der AG nicht annimmt (=dich nach Hause schickt), gerät er in Verzug (=muss dich bezahlen).
14.10.2014 um 10:01 Uhr
Ich hätte auch noch eine Frage zu den thema. Das Lohn gezahlt werden muss steht ja ausser Frage wie sieht's aber mit dem eventuell bestehenden Zeitkonto aus? Das rutscht ja ins minus und muss (oder sollte) nach gearbeitet werden. Ist es auch durch §615 ausgeschlossen?
14.10.2014 um 10:07 Uhr
wow, bei dieser 7wort frage den annahmeverzug zu bemühen ist krass
14.10.2014 um 12:41 Uhr
habt ihr eine BV? was steht da drin?
14.10.2014 um 12:51 Uhr
Nur in der Betriebsordnung steht was drin von 100 plus Stunden bis 50 minus auf dem Konto.
Wir haben leider keinen Betriebsrat.
14.10.2014 um 13:43 Uhr
ohne br ist das dann so
14.10.2014 um 14:26 Uhr
Na da müsste man doch mal schauen was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort auf diese Betriebsordnung hingewiesen wird oder ob nur die Wochenarbeitszeit vertraglich geregelt ist. Vielleicht einfach mal mit dem AV zur Gewerkschaft dackeln (falls Mitglied) sonst RA.
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