Erstellt am 09.06.2011 um 19:14 Uhr von Kurzarbeiter
muss genommen werden. Dem AG drohen bei Missachtung sehr deutliche Ordnungsgelder. Daher kann der AG den AN auch zwangsweise nach Hause schicken. Missachtet der AN dieses kann der AG sogar abmahnen.
Eine Übertragung dieser Zeit auf ein Arbeitszeitkonto würde den verstoß des AG dokumentieren und daher die ideale Basis für Ordnungsgelder bieten.
Aber der Ersatzruhetag kann auch ein ohnehin freier Tag sein.
Erstellt am 10.06.2011 um 01:44 Uhr von Ersatzruhetag
@Kurzarbeiter,
ähm, wo steht das bitte, dass der Ersatzruhetag auch an einem sonstigen freien Tag zu gewähren wäre? Dann würde ich die ganze Firma am FT arbeiten lassen und den freien Tag auf's nächste WE legen, ist also nicht sehr glaubwürdig Deine Aussage ;)
Erstellt am 10.06.2011 um 08:16 Uhr von Lotte
Ersatzruhetag,
Du kannst Kurzarbeiter ruhig glauben: BAG Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00
Wie Vergütungsmäßig mit dem Feiertag zu verfahren ist, regelt Dein AV/TV, das hat mit dem Ersatzruhetag, der sich aus dem ArbZG ergibt, nichts zu tun.
Erstellt am 10.06.2011 um 10:38 Uhr von Ersatzruhetag
Ich habe die Frage wohl falsch verstanden, dachte die bekommen garnichts, kann ich mir aber nicht vorstellen. Liegt wohl auch daran das ich es gewohnt bin an FT 150% zu bekommen, nämlich einen wirklichen freien Tag, ausserhalb der normalen freien Tage und 50% in Geldleistung. Bei uns ist das allerdings per TV und BV so geregelt.
@Diddelmaus,
Ihr solltet diesbezüglich vielleicht auch einmal überlegen solche Regelungen in Eurem TV und BV mit aufzunehmen.
Erstellt am 10.06.2011 um 12:18 Uhr von Kurzarbeiter
Ersatzruhetag
>>Ihr solltet diesbezüglich vielleicht auch einmal überlegen solche Regelungen in Eurem TV und BV mit aufzunehmen
Also, Gesetze und Urteile lesen bringt einen manchmal weiter. Weiter muss man dann auch erst einmal einen AG findet der freiwillig bereit ist so zu handeln
Erstellt am 10.06.2011 um 13:07 Uhr von Ersatzruhetag
@Kurzarbeiter,
das ist natürlich Voraussetzung und man sollte sich dazu natürlich auch mit streikfähigen Themen auseinandersetzen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn ;)
In diesem Sinne wünsche ich Euch allen ein schöne WE!
Erstellt am 10.06.2011 um 13:47 Uhr von rkoch
> Weiter muss man dann auch erst einmal einen AG findet der freiwillig bereit ist so zu handeln
Das ist mitnichten Freiwillig!!! Der BR hat bei der Lage der Arbeitszeit mitzubestimmen, also auch bei der Lage eines Ausgleichstages für Sonn- und Feiertagsarbeit! Falls der AG das nicht einsehen will hilft schlicht das Ansinnen des BR die Zustimmung zur Feiertagsarbeit zu verweigern.... bzw. diese eben NUR unter der Voraussetzung zu genehmigen das der AN an einem anderen ARBEITSTAG frei bekommt.
Auf der anderen Seite würde ich als BR nur dann einen Arbeitstag als "den freien Tag" fordern, wenn es sich um Arbeit an einem ansonsten arbeitsfreien Tag handelt (z.B. Sonntag). Schließlich gibt es für diesen freien Tag KEINE ENTGELTFORTZAHLUNG. Wenn also z.B. am Pfingstmontag gearbeitet wird und am Freitag darauf frei wäre, hätte der AN nur an vier Tagen (Pf.Mo. - Do) Lohnanspruch. Natürlich kann der BR den AG auf die Schiene bringen an diesem freien Tag Entgeltfortzahlung zu leisten (wieder mit dem Druckmittel, sonst genehmigen wir die Feiertagsarbeit nicht). Aber das ist nur realistisch, wenn es nicht um zusätzlichen Arbeitsbedarf geht (den der AG ja nicht bekäme wenn der AN dafür an einem anderen Tag bezahlt frei nimmt und dann lehnt er dankend ab, was aber auch kein Schaden wäre) oder die Feiertagsarbeit aufgrund einer dringenden Terminsache notwendig wird.