Hallo nochmal alle zusammen,

wenn an Feiertage gearbeitet wird, ist dem Arbeitnehmer innerhalb von 8 Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren. An Sonntagen, innerhalb von 2 Wochen.

Frage nun: Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diesen Ersatzruhetag zu nehmen, oder kann er die Stunden im Stundensaldo gutgeschrieben behalten??

Danke schon mal im Voraus für die Antworten