Mehrstunden sind Pflicht oder nicht
Antwort 7 Erstellt am 19.05.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback
Ups, das war meine erste Frage hier im Forum. Ich wollte nicht auf 7 begrenzen.
ridgeback,
vielen dank für deine Antworten!
Dann solltet ihr aber das Büchlein etwas genauer lesen. Ihr verzichtet auf euer MBR....bin sprachlos
wir sind ein ganz neuer BR und wir werden unverzüglich auf unser MBR achten. Gute erste Tipps habe ich von dir erhalten.
Der Teilzeitbeschäftigte bringt zum Ausdruck, dass ihm nicht daran gelegen ist eine Vollzeitstelle auszuüben und das er nur gelegentlich zur Mehrarbeit bereit ist.
als einstiegtsvertrag bekommt man ausschließlich soeinen 30h vertrag, irgendwann später hat man die chance auf einen vollzeitvertrag - solange bleiben nur "Mehrstunden"
Antwort 7 Erstellt am 19.05.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback
dazu danke, in Sachen MBR freue ich mich schon auf die arbeit dazu ;o)
Letzte Frage: Muss ich meinem AG die genaue Quelle im BetrVG mitteilen, wenn wir uns auf unser MBR berufen in der Sache - Arbeitszeit nach §87
Community-Antworten (1)
10.06.2010 um 19:36 Uhr
Hallo Chupacabra
klar ist es von Vorteil, wenn der BR den Arbeitgeber konkret auf die gesetzliche Grundlage seines jeweiligen Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechts hinweist.
Falls ihr noch keinen Kommentar zum BetrVG habt, holt euch einen. Die Kosten für diese Fachliteratur trägt nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Solche Kommentare enthalten oft nützliche Hinweise wo genau das Mitbestimmungsrecht ansetzt und wie weit es reicht.
Gruß
Thomy
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