Hallo liebe Mitstreiter/innen

Wir der 5 köpfige BR einer Metallverarbeitenden Firma im südlichen Niedersachen haben ein Problem.
Es ist soweit, der Chef macht ernst und hat beim Arbeitsgericht Antrag gestellt den Betriebsrat aufzulösen und zwar mit folgender Begründung:

Da der Betriebsrat keine 4 Betriebsversammlungen im Jahr bzw. jedes Kalendervierteljahr abgehalten hat, ist dies nach BetrVG §43 eine grobe Pflichtverletzung. Diesbezüglich wird die Auflösung des Betriebsrates beantragt.

Wenn das Gericht hier nun wirklich stumpf nach BetrVG §43 geht wird das auch so kommen.

ABER...wir lassen uns das natürlich nicht kampflos über uns ergehen und denken das dieses wohl auch eine Grundentscheidung werden müsste, denn das Gesamte BetrVG ist doch mehr auf große Firmen ausgelegt wo halt auch dementsprechend viel mehr BR Arbeit zu erledigen ist wo dann dieser Paragraph auch wirklich Sinn macht.

Es ist doch ganz einfach so, das in kleinen Betrieben der Betriebsrat sehr wichtig ist, es aber schlichtweg nicht so viel zu tun gibt wie in Großbetrieben und zwangläufig auch nicht so viel an die Belegschaft zu berichten gibt wo es dann wiederum den Sinn verliert 4x im Jahr eine Betriebsversammlung abzuhalten.

So, und nun mal Hand aufs Herz...

Wir möchten gern von so vielen wie möglich wissen, wie oft ihr in eurem Betrieb eine Betriebsversammlung pro Jahr abhaltet.
Bitte dazu Den Namen der Firma und die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter. Falls es euch nicht geheuer ist den Namen mitzuteilen reicht dann auch das obligatorische "Musterfirma" mit ___ Mitarbeitern.

Sinn und Zweck des Ganzen ist es, dem Gericht darzulegen, das der §43 BetrVG an der Realität vorbei geht und hier Nachbesserungsbedarf besteht.

Falls jemand zwar gerne Posten möchte, dies aber nicht öffentlich bekannt geben möchte, kann mir auch gerne direkt Antworten und zwar an folgende Emailadresse..
piddi-b@gmx.de.

..im voraus schonmal vielen Dank für eure Mithilfe.

Wir werden euch darüber auch auf dem Laufenden halten.



...kleiner Nachtrag da es wohl leichte verwirrung hier gab/gibt...

Betriebsversammlungen HABEN stattgefunden !! Vielleicht am Anfang nicht exakt so wie es das BetrVG vorschreibt, weil wir's einfach noch nich besser wussten aber wir haben unsere Kollegen nie im dunkeln gelassen. Zudem haben wir teilweise weit mehr getan als das BetrVG hergibt wie z.b. Behördengänge zu Ämtern während der Insolvenzzeit weil die damalige Geschäftsführung sich ( auf gut deutsch ) nen Dreck drum geschert hat wie die Leute drei Monate ohne Geld über die Runden kamen....dazu beigetragen das einige von denen die im Zuge der Betriebsübernahme gehen mussten nen neuen Job bekamen usw..

Und es geht hier nich darum ob und warum und wieso sondern schlichtweg darum, wieviele Betriebsversammlungen ihr macht pro Jahr.


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Meldung von der Front

Gestern hatten wie die Verhandlung beim Arbeitsgericht und es kam zu folgendem Urteil..

Das Beschlussverfahren wurde abgelehnt.

Jetzt sind wir natürlich alle gespannt ob es in dieser Richtung nun weiter geht. Ich hoffe nicht, denn das ganze bringt doch n bissel Unruhe in den Betrieb.
Es gab nicht nur positive Resonanz was wohl heisst das wir in der Vergangenheit doch wohl so einiges nicht ganz richtig gemacht haben bzw. im Sinne unserer Kollegen. Aber eines ist Sicher, jede Menge sind absolut der Meinung das es weiterhin einen Betriebsrat geben muss, selbst auch dann wenn eigentlich alles im grünen Bereich läuft.