Erstellt am 20.11.2012 um 17:05 Uhr von gironimo
An Eurer Stelle würde ich umgehend zu einer Betriebsversammlung einladen.
Erstellt am 20.11.2012 um 17:07 Uhr von waf-admin
Ich bitte die Regeln dieses Forums zu beachten. Hier werden keine Namen akzeptiert. Alles bitte anonym.
Erstellt am 20.11.2012 um 17:18 Uhr von ohnewissen
Betr.Vers. und selbstverständlich den "Rechenschaftsbericht" vom AG einfordern. Und wehe der kann zu diesem Termin nicht.
7BRM bisher 4 Vers., eine folgt noch.
In der Regel 3-4.
EDIT
Halt uns auf dem Laufenden...
Erstellt am 20.11.2012 um 17:23 Uhr von rechtbekommen
Ja, ein spannendes Verfahren. Doch es wird ggf den einen oder anderen BR aufwecken, dass BetrVG vollumfaenglich zu beachten. Besonders brtreffend dieses Themas auch. BR koennen sich eben auch nicht aussuchen welchen Teil fuer sie gelten soll. ----- Betreffend euch, ihr habt doch bestimmt regelmaessige Sitzungen und auch Gespraeche und ggf Forderungen an den AG gehabt. Also auch Pkt fuer Betriebsversammlungen.
Erstellt am 20.11.2012 um 17:33 Uhr von ohnewissen
Da Problem ist, dass viele BR denken sie müssten ihre Kol. generell einen halben oder gar ganzen Tag bespassen.
Unsere letzte Versammung hat 10 Min. gedauert. Davon durfte sich unser AG den grössten Teil erklären.
Erstellt am 20.11.2012 um 17:56 Uhr von Kölner
@all
Diese Ausführungen (kleiner betrieb, keine Themen) kann man in keinem fall folge leisten.
Erstellt am 20.11.2012 um 18:15 Uhr von rechtbekommen
Es wird ja auch spannend, denn wenn der AG mit seiner Klsge § 23 recht bekommt, also das ArbG den BR aufloest, verlieren ja die BRM auch den besonderen und nachwirkenden Kuendigungsschutz und sind dann ab sofort die"Lieblinge des AG". Wer dann auf der Liste der Entbehrbaren ganz oben steht ist absehbar.
Erstellt am 20.11.2012 um 19:40 Uhr von Kölner
@rechtbekommen
Also einen Wahlvorstand einsetzen...
Erstellt am 20.11.2012 um 19:47 Uhr von Watschenbaum
es wird nicht klappen, was der AG hier vorhat
zum einen wird dieses Verfahren unheimlich lange dauern, falls der BR einen versierten Anwalt beauftragt
und bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt der BR im Amt
und falls der BR merkt, es könnte eng werden, bleibt immer noch der Beschluß , geschlossen zurückzutreten und Neuwahlen einzuleiten,
und das gesamte Verfahren ist hinfällig
der AG hat hier nur Kosten... sonst nix
Erstellt am 21.11.2012 um 10:08 Uhr von gironimo
Diese Vorgehnsweise des AG scheint eine neue Spielweise der AG zu sein, die unliebsame BRs los werden wollen. Es ist nicht das erste Verfahren, von dem ich höre.
Darum kann man nur unterstreichen: Betriebsversammlungen durchführen - auch wenn sie nur kurz sind.
Erstellt am 21.11.2012 um 11:04 Uhr von Niemand
Ich würde die Kollegen sofort zu einer Betriebsversamlung einladen. Dort die Situation erklären und den Rücktritt des Betriebsrats ankündigen. Ihnen erklären, daß der Betriebsrat Neuwahlen einleiten wird bei denen die bisherigen Betriebsräte selbstverständlich gerne wieder gewählt werden möchten, um dann in Zukunft die Betriebsversammlungen streng nach Gesetz ab zu halten. Danach als Gremium zurücktreten und den Wahlvorstand benennen.
Erstellt am 21.11.2012 um 12:35 Uhr von ohnewissen
Da ich bezweifle, dass Ihr euch über einen 5 köpfigen WV einigen werdet: vergesst die Vertreter/"Nachrücker" nicht!
Und deren schnellstmöglichen Kündigungsschutz.
Erstellt am 21.11.2012 um 13:34 Uhr von meckerziege
Wir sind auch ein 5er - BR und im letzten Jahr haben wir durch Umbau
der Filiale etwas schleifen lassen, aber ansonsten stehen wir auf dem Standpunkt:
Wir wollen, dass der Ag sich ordentlich verhält, also tun wir es auch und halten
4 Betriebsversammlungen ab.Die müssen ja nicht immer ewig dauern!
Und ?? Dann wählt Ihr eben neu!
Und die Belegschaft informieren über die momentane Situation!!
Erstellt am 21.11.2012 um 18:41 Uhr von BlackBiker
Hallo nochmal...
mal ne kurze Meldung von der Front... :)
Also Nachrücker haben wir keine mehr. Der BR ist zu der Zeit entstanden als noch "die alten Chef's" da waren und da sind Aktionen abgelaufen, da wäre die Bezeichung Mobbing oder "Bossing" wirklich noch weit untertrieben gewesen. Aber das ist Schnee von gestern.
Stand der Dinge ist folgender :
Mitte Dezember ist die erste Verhandlung, das zieht sich auch wohl noch ne Weile hin, kommt es soweit das der BR aufgelöst wird, ist das Gericht auch gleichzeitig verpflichtet einen Wahlvorstand zu bestimmen, wo dann auch die jetzigen Mitglieder des BR Gremiums hineingewählt werden können. Also am Ende würd ich mal sagen... " ausser Spesen nix gewesen".
Natürlich haben wir auch an die Möglichkeit gedacht geschlossen zurück zu treten, wo dann ebenfalls ein Wahlvorstand bestimmt wird. Diese Möglichkeit lassen wir uns aber noch bis zum letzten Tag vor der Verhandlung offen ;-) Da hängt dann am Chef ab, ob der wirklich noch die Aktion weiter durchziehen will oder nicht wo es dann am Ende auch heisst... " ausser Spesen nix gewesen ". Ob nun durch Rücktritt oder per Beschluss vom Arbetisgericht, ein neuer Betriebsrat kommt so oder so.
Die Belegschaft weis natürlich schon lange Bescheid.
Erstellt am 21.11.2012 um 19:41 Uhr von Watschenbaum
so ist es Recht ;-)
obwohl schonmal interessant wäre, soetwas bis zur letzten Instanz durchzufechten,
ob das BAG hierzu eine grundsätzliche Aussage trifft, die nicht nur auf einen Einzelfall zu beziehen wäre,
das BAG ist hierbei immer für eine Überraschung gut
und wirft auch schonmal bisherige Entscheidungen über den Haufen
aber :
selbst wenn entscheiden wird, daß das "Ausfallen" von ein paar Betriebsversammlungen nicht als so schwerwiegend gesehen wird, daß es eine Auflösung rechtfertigt,
ist niemand wirklich geholfen
einige BRs werden dies als Rechtfertigung für ihre "Faulheit" sehen
einige AG werden den BR unter Druck setzen, es wäre ja nicht zwingend, 4 Versammlungen durchzuführen , das Geld könnte man sich sparen
so ist es wohl am besten, den Gesetzestext so wörtlich zu nehmen, wie er geschrieben wurde
Erstellt am 22.11.2012 um 10:41 Uhr von Mundwerker
So was muss man auch erst mal gelesen haben!
Wir haben bisher meistens nur EINE Betriebsversammlung pro HALBJAHR durchgeführt, bei dringenden Angelegenheiten auch mal eine zusätzliche eingeschoben.
Als ich letztens mal in einem Gespräch mit dem Chef beiläufig erwähnte, dass es sich eigentlich um eine grobe Pflichtverletzung unsererseits handelt, wenn wir keine vier Versammlungen im Jahr durchführen, meinte er, er würde den Laden schließen (!), wenn wir auf eine derart krasse Arbeitszeitverschwendung bestünden und auf seine Kosten solch unnötige Plauderrunden abhielten. Wobei wir uns von sowas natürlich nicht beirren lassen und letztendlich genau so viele Versammlungen ansetzen, wie WIR für notwendig erachten.
Ach ja, da das hier ja eine Umfrage ist: Wir sind ein dreiköpfiger BR bei 27 Beschäftigten und halten zwei bis drei Versammlungen pro Jahr ab. Vier haben wir - in den acht Jahren die unser BR mittlerweile existiert - noch nie abgehalten.
Und ansonsten kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Arbeitsgericht diesem Antrag tatsächlich folgen würde. Arbeitsrichter urteilen doch mit Menschenverstand, und der Antrag kam vom Chef, nicht von (sich schlecht vertreten fühlenden) Mitarbeitern. Das wäre natürlich etwas anderes.