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Betriebsversammlungen Umfrage.

B
BlackBiker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter/innen

Wir der 5 köpfige BR einer Metallverarbeitenden Firma im südlichen Niedersachen haben ein Problem. Es ist soweit, der Chef macht ernst und hat beim Arbeitsgericht Antrag gestellt den Betriebsrat aufzulösen und zwar mit folgender Begründung:

Da der Betriebsrat keine 4 Betriebsversammlungen im Jahr bzw. jedes Kalendervierteljahr abgehalten hat, ist dies nach BetrVG §43 eine grobe Pflichtverletzung. Diesbezüglich wird die Auflösung des Betriebsrates beantragt.

Wenn das Gericht hier nun wirklich stumpf nach BetrVG §43 geht wird das auch so kommen.

ABER...wir lassen uns das natürlich nicht kampflos über uns ergehen und denken das dieses wohl auch eine Grundentscheidung werden müsste, denn das Gesamte BetrVG ist doch mehr auf große Firmen ausgelegt wo halt auch dementsprechend viel mehr BR Arbeit zu erledigen ist wo dann dieser Paragraph auch wirklich Sinn macht.

Es ist doch ganz einfach so, das in kleinen Betrieben der Betriebsrat sehr wichtig ist, es aber schlichtweg nicht so viel zu tun gibt wie in Großbetrieben und zwangläufig auch nicht so viel an die Belegschaft zu berichten gibt wo es dann wiederum den Sinn verliert 4x im Jahr eine Betriebsversammlung abzuhalten.

So, und nun mal Hand aufs Herz...

Wir möchten gern von so vielen wie möglich wissen, wie oft ihr in eurem Betrieb eine Betriebsversammlung pro Jahr abhaltet. Bitte dazu Den Namen der Firma und die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter. Falls es euch nicht geheuer ist den Namen mitzuteilen reicht dann auch das obligatorische "Musterfirma" mit ___ Mitarbeitern.

Sinn und Zweck des Ganzen ist es, dem Gericht darzulegen, das der §43 BetrVG an der Realität vorbei geht und hier Nachbesserungsbedarf besteht.

Falls jemand zwar gerne Posten möchte, dies aber nicht öffentlich bekannt geben möchte, kann mir auch gerne direkt Antworten und zwar an folgende Emailadresse.. piddi-b@gmx.de.

..im voraus schonmal vielen Dank für eure Mithilfe.

Wir werden euch darüber auch auf dem Laufenden halten.

...kleiner Nachtrag da es wohl leichte verwirrung hier gab/gibt...

Betriebsversammlungen HABEN stattgefunden !! Vielleicht am Anfang nicht exakt so wie es das BetrVG vorschreibt, weil wir's einfach noch nich besser wussten aber wir haben unsere Kollegen nie im dunkeln gelassen. Zudem haben wir teilweise weit mehr getan als das BetrVG hergibt wie z.b. Behördengänge zu Ämtern während der Insolvenzzeit weil die damalige Geschäftsführung sich ( auf gut deutsch ) nen Dreck drum geschert hat wie die Leute drei Monate ohne Geld über die Runden kamen....dazu beigetragen das einige von denen die im Zuge der Betriebsübernahme gehen mussten nen neuen Job bekamen usw..

Und es geht hier nich darum ob und warum und wieso sondern schlichtweg darum, wieviele Betriebsversammlungen ihr macht pro Jahr.


Meldung von der Front

Gestern hatten wie die Verhandlung beim Arbeitsgericht und es kam zu folgendem Urteil..

Das Beschlussverfahren wurde abgelehnt.

Jetzt sind wir natürlich alle gespannt ob es in dieser Richtung nun weiter geht. Ich hoffe nicht, denn das ganze bringt doch n bissel Unruhe in den Betrieb. Es gab nicht nur positive Resonanz was wohl heisst das wir in der Vergangenheit doch wohl so einiges nicht ganz richtig gemacht haben bzw. im Sinne unserer Kollegen. Aber eines ist Sicher, jede Menge sind absolut der Meinung das es weiterhin einen Betriebsrat geben muss, selbst auch dann wenn eigentlich alles im grünen Bereich läuft.

1.850016

Community-Antworten (16)

G
gironimo

20.11.2012 um 18:05 Uhr

An Eurer Stelle würde ich umgehend zu einer Betriebsversammlung einladen.

W
waf-admin

20.11.2012 um 18:07 Uhr

Ich bitte die Regeln dieses Forums zu beachten. Hier werden keine Namen akzeptiert. Alles bitte anonym.

O
ohnewissen

20.11.2012 um 18:18 Uhr

Betr.Vers. und selbstverständlich den "Rechenschaftsbericht" vom AG einfordern. Und wehe der kann zu diesem Termin nicht. 7BRM bisher 4 Vers., eine folgt noch. In der Regel 3-4.

EDIT Halt uns auf dem Laufenden...

R
rechtbekommen

20.11.2012 um 18:23 Uhr

Ja, ein spannendes Verfahren. Doch es wird ggf den einen oder anderen BR aufwecken, dass BetrVG vollumfaenglich zu beachten. Besonders brtreffend dieses Themas auch. BR koennen sich eben auch nicht aussuchen welchen Teil fuer sie gelten soll. ----- Betreffend euch, ihr habt doch bestimmt regelmaessige Sitzungen und auch Gespraeche und ggf Forderungen an den AG gehabt. Also auch Pkt fuer Betriebsversammlungen.

O
ohnewissen

20.11.2012 um 18:33 Uhr

Da Problem ist, dass viele BR denken sie müssten ihre Kol. generell einen halben oder gar ganzen Tag bespassen. Unsere letzte Versammung hat 10 Min. gedauert. Davon durfte sich unser AG den grössten Teil erklären.

K
Kölner

20.11.2012 um 18:56 Uhr

@all Diese Ausführungen (kleiner betrieb, keine Themen) kann man in keinem fall folge leisten.

R
rechtbekommen

20.11.2012 um 19:15 Uhr

Es wird ja auch spannend, denn wenn der AG mit seiner Klsge § 23 recht bekommt, also das ArbG den BR aufloest, verlieren ja die BRM auch den besonderen und nachwirkenden Kuendigungsschutz und sind dann ab sofort die"Lieblinge des AG". Wer dann auf der Liste der Entbehrbaren ganz oben steht ist absehbar.

K
Kölner

20.11.2012 um 20:40 Uhr

@rechtbekommen Also einen Wahlvorstand einsetzen...

W
Watschenbaum

20.11.2012 um 20:47 Uhr

es wird nicht klappen, was der AG hier vorhat zum einen wird dieses Verfahren unheimlich lange dauern, falls der BR einen versierten Anwalt beauftragt und bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt der BR im Amt

und falls der BR merkt, es könnte eng werden, bleibt immer noch der Beschluß , geschlossen zurückzutreten und Neuwahlen einzuleiten, und das gesamte Verfahren ist hinfällig der AG hat hier nur Kosten... sonst nix

G
gironimo

21.11.2012 um 11:08 Uhr

Diese Vorgehnsweise des AG scheint eine neue Spielweise der AG zu sein, die unliebsame BRs los werden wollen. Es ist nicht das erste Verfahren, von dem ich höre.

Darum kann man nur unterstreichen: Betriebsversammlungen durchführen - auch wenn sie nur kurz sind.

N
niemand

21.11.2012 um 12:04 Uhr

Ich würde die Kollegen sofort zu einer Betriebsversamlung einladen. Dort die Situation erklären und den Rücktritt des Betriebsrats ankündigen. Ihnen erklären, daß der Betriebsrat Neuwahlen einleiten wird bei denen die bisherigen Betriebsräte selbstverständlich gerne wieder gewählt werden möchten, um dann in Zukunft die Betriebsversammlungen streng nach Gesetz ab zu halten. Danach als Gremium zurücktreten und den Wahlvorstand benennen.

O
ohnewissen

21.11.2012 um 13:35 Uhr

Da ich bezweifle, dass Ihr euch über einen 5 köpfigen WV einigen werdet: vergesst die Vertreter/"Nachrücker" nicht! Und deren schnellstmöglichen Kündigungsschutz.

M
meckerziege

21.11.2012 um 14:34 Uhr

Wir sind auch ein 5er - BR und im letzten Jahr haben wir durch Umbau der Filiale etwas schleifen lassen, aber ansonsten stehen wir auf dem Standpunkt: Wir wollen, dass der Ag sich ordentlich verhält, also tun wir es auch und halten 4 Betriebsversammlungen ab.Die müssen ja nicht immer ewig dauern!

Und ?? Dann wählt Ihr eben neu!

Und die Belegschaft informieren über die momentane Situation!!

B
BlackBiker

21.11.2012 um 19:41 Uhr

Hallo nochmal...

mal ne kurze Meldung von der Front... :)

Also Nachrücker haben wir keine mehr. Der BR ist zu der Zeit entstanden als noch "die alten Chef's" da waren und da sind Aktionen abgelaufen, da wäre die Bezeichung Mobbing oder "Bossing" wirklich noch weit untertrieben gewesen. Aber das ist Schnee von gestern.

Stand der Dinge ist folgender : Mitte Dezember ist die erste Verhandlung, das zieht sich auch wohl noch ne Weile hin, kommt es soweit das der BR aufgelöst wird, ist das Gericht auch gleichzeitig verpflichtet einen Wahlvorstand zu bestimmen, wo dann auch die jetzigen Mitglieder des BR Gremiums hineingewählt werden können. Also am Ende würd ich mal sagen... " ausser Spesen nix gewesen".

Natürlich haben wir auch an die Möglichkeit gedacht geschlossen zurück zu treten, wo dann ebenfalls ein Wahlvorstand bestimmt wird. Diese Möglichkeit lassen wir uns aber noch bis zum letzten Tag vor der Verhandlung offen ;-) Da hängt dann am Chef ab, ob der wirklich noch die Aktion weiter durchziehen will oder nicht wo es dann am Ende auch heisst... " ausser Spesen nix gewesen ". Ob nun durch Rücktritt oder per Beschluss vom Arbetisgericht, ein neuer Betriebsrat kommt so oder so.

Die Belegschaft weis natürlich schon lange Bescheid.

W
Watschenbaum

21.11.2012 um 20:41 Uhr

so ist es Recht ;-)

obwohl schonmal interessant wäre, soetwas bis zur letzten Instanz durchzufechten, ob das BAG hierzu eine grundsätzliche Aussage trifft, die nicht nur auf einen Einzelfall zu beziehen wäre, das BAG ist hierbei immer für eine Überraschung gut und wirft auch schonmal bisherige Entscheidungen über den Haufen

aber :

selbst wenn entscheiden wird, daß das "Ausfallen" von ein paar Betriebsversammlungen nicht als so schwerwiegend gesehen wird, daß es eine Auflösung rechtfertigt, ist niemand wirklich geholfen

einige BRs werden dies als Rechtfertigung für ihre "Faulheit" sehen einige AG werden den BR unter Druck setzen, es wäre ja nicht zwingend, 4 Versammlungen durchzuführen , das Geld könnte man sich sparen

so ist es wohl am besten, den Gesetzestext so wörtlich zu nehmen, wie er geschrieben wurde

M
Mundwerker

22.11.2012 um 11:41 Uhr

So was muss man auch erst mal gelesen haben! Wir haben bisher meistens nur EINE Betriebsversammlung pro HALBJAHR durchgeführt, bei dringenden Angelegenheiten auch mal eine zusätzliche eingeschoben. Als ich letztens mal in einem Gespräch mit dem Chef beiläufig erwähnte, dass es sich eigentlich um eine grobe Pflichtverletzung unsererseits handelt, wenn wir keine vier Versammlungen im Jahr durchführen, meinte er, er würde den Laden schließen (!), wenn wir auf eine derart krasse Arbeitszeitverschwendung bestünden und auf seine Kosten solch unnötige Plauderrunden abhielten. Wobei wir uns von sowas natürlich nicht beirren lassen und letztendlich genau so viele Versammlungen ansetzen, wie WIR für notwendig erachten.

Ach ja, da das hier ja eine Umfrage ist: Wir sind ein dreiköpfiger BR bei 27 Beschäftigten und halten zwei bis drei Versammlungen pro Jahr ab. Vier haben wir - in den acht Jahren die unser BR mittlerweile existiert - noch nie abgehalten.

Und ansonsten kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Arbeitsgericht diesem Antrag tatsächlich folgen würde. Arbeitsrichter urteilen doch mit Menschenverstand, und der Antrag kam vom Chef, nicht von (sich schlecht vertreten fühlenden) Mitarbeitern. Das wäre natürlich etwas anderes.

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