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Betriebsversammlung

B
Betriebsrat-Alt
Sep 2022 bearbeitet

Die Zeit während der Betriebsversammlung zählt als Arbeitszeit. Es wird eine Anwesenheitsliste geführt. Es gibt unterschiedliche Arbeitszeiten. Wer prüft, ob Überstunden angefallen sind oder ob es in der normalen Arbeitszeit war. Das kann nicht die Aufgabe des Betriebsrats sein, oder? Danke

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Community-Antworten (6)

NB
nicht brauchen

20.09.2022 um 19:07 Uhr

Der, der es normal macht....

R
Relfe

21.09.2022 um 12:27 Uhr

irrelevant, weil es keine "Überstunden durch eine BV gibt" wegen der fehlenden Verpflichtung teilzunehmen. Sobald die persönliche Arbeitszeit erfüllt ist, kann man nach Hause gehen.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsversammlung/

"Liegt die Betriebsversammlung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, ist nur der Lohn zu zahlen, der bei Durchführung der Versammlung innerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu zahlen wäre."

"Wenn eine Betriebsversammlung länger dauert und über die persönliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinausgeht, stellt sich die Frage, ob dieser Arbeitnehmer dann nicht “Überstunden” leistet, die mit einem eventuellen Überstundenzuschlag zu vergüten sind. Da die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung aber keine tatsächliche Arbeitszeit ist, sondern nur wie Arbeitszeit zu vergüten ist, besteht in der Regel kein Anspruch auf Zahlung eines Überstundenzuschlags für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung, die über die persönliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinausgeht. Ein Anspruch auf Überstundenzuschläge kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer statt an der Betriebsversammlung teilzunehmen tatsächlich Überstunden im Betrieb geleistet hätte."

B
Betriebsrat-Alt

21.09.2022 um 12:47 Uhr

Danke für die ausführliche Antwort. Das Wort Überstunden ist in dem Fall von mir falsch gewählt. Es geht um die Stunden, die außerhalb der normalen Arbeitszeit liegen, z Bsp. wenn jemand nach der Arbeit kommt oder bleibt, oder wenn jemand im Urlaub kommt. Diese Stunden müssen ja vergütet werden. Es kann doch nicht Aufgabe des Betriebsrates sein, herauszufinden, wer wie lange gearbeitet hat, wer Urlaub hat u.s.w. Es gibt keine Zeiterfassung!!

W
wdliss

21.09.2022 um 16:46 Uhr

was genau widerspricht da dem von Relfe angeführten?

D
DummerHund

21.09.2022 um 18:44 Uhr

wdliss Muss mich Berichtigen. Das der Lohn zu zahlen ist auch außerhalb der Arbeitszeit hat er ja drin stehen.

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