Betriebsversammlung
Wir haben seit Anfang 2009 einen neuen TV. Die Umstellung gestaltet sich vor allem mit der Abrechnungsfirma schwierig, es stimmt hinten und vorne keine Gehaltsabrechnung. Jetzt wollten wir auf der nä. BRV, das unsere Personalerin uns mal erklärt, wie man so einen Gehaltszettel richtig liest, was die einzelnen Zeilen bedeuten usw. Viele MA sind begeistert von der Idee. Jetzt haben wir von der Personalerin erfahren, das der GF es ihr verboten hat, dieses Referat zu halten. Was sollen wir tun? Können wir verlangen, das jemand externes kommt und das erklärt, wenn er die Personalerin nicht lässt? Wir denken er ist sauer, weil der erste Arbeitsgerichtstermin ansteht und er uns irgendwie eins reindrücken will.
Noch eine Frage zur BRV: Müssen wir der GF Redezeit geben, wenn sie dieses Jahr schon zweimal die wirtschaftl. Situation vorgestellt hat?
appletree
Community-Antworten (13)
19.10.2009 um 10:50 Uhr
Die Umstellung gestaltet sich vor allem mit der Abrechnungsfirma schwierig, es stimmt hinten und vorne keine Gehaltsabrechnung. Na, dann geht es Euch ja genauso wie uns 2005.
Jetzt wollten wir auf der nä. BRV, das unsere Personalerin uns mal erklärt, wie man so einen Gehaltszettel richtig liest, was die einzelnen Zeilen bedeuten usw. Ist doch 'ne gute Idee
Jetzt haben wir von der Personalerin erfahren, das der GF es ihr verboten hat, dieses Referat zu halten. Was sollen wir tun? Na, vielleicht den GF mal auf nachfolgendes aufmerksam machen:
§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers (2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert...... wird.
Das auf einer Betriebsversammlung zu machen erspart der PA ja eine große Anzahl Einzelauskünfte. Wer kann denn Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes noch nachvollziehen, wenn die Gehaltsabrechnung nicht stimmt????????
Müssen wir der GF Redezeit geben, wenn sie dieses Jahr schon zweimal die wirtschaftl. Situation vorgestellt hat? appletree
§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen (2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.
Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über.
Rederecht hat er immer, und die wirtschaftliche Situation kann er auch viermal im Jahr vorstellen. Müssen muss er mindestens einmal.
19.10.2009 um 11:08 Uhr
@nicoline
Danke. Den §82 habe ich irgendwie noch nicht registriert, aber jetzt werde ich ihn ausdrucken, markern und unserer GF vorlegen, mal schauen wie er reagiert. Wenn es nicht hilft, dann schicken wir jeden MA einzeln zur PA oder ihm, das wird ein Spass.
Da fällt mir noch was ein. vielleicht kannst du mir da auch weiterhelfen: Unsere Gewerkschaftssekretärin möchte mal an einer Betriebsratssitzung teilnehmen, darf sie auch bei einem Monatsgespräch mit dabei sein oder müssen wir da erst die GF fragen?
appletree
19.10.2009 um 11:46 Uhr
Kommentierung zu § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit/Monatsgespräch:
Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Bestimmung darüber, ob auch Beauftragte einer im BR vertretenen Gewerkschaft an den gemeinsamen Besprechungen teilnehmen können. Vorschriften, die § 31 bzw. § 46 Abs. 1 entsprechen, fehlen. Wegen der engeren Zusammenarbeit zwischen dem BR und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1) ist jedoch auch die Hinzuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten gerechtfertigt. Diese bedarf keiner Zustimmung des AG (GL, Rn. 3; HaKo-BetrVG-Lorenz, Rn. 2; a. A. ErfK-Kania, Rn. 7; Fitting, Rn. 8; GK-Kreutz, Rn. 18; HSWG, Rn. 5; Richardi, Rn. 11), jedenfalls dann nicht, wenn die Teilnahme, z. B. wegen der auf der Tagesordnung stehenden Themen, erforderlich ist und für die Verweigerung der Zustimmung des AG anerkennenswerte Gründe nicht ersichtlich sind (ErfK-Kania, a. a. O.; Fitting, a. a. O.; GK-Kreutz, a. a. O.; Richardi, a. a. O.). Dies gilt umgekehrt auch für die Hinzuziehung eines Vertreters des AG-Verbandes durch den AG.
Zur Teilnahme der Gewerkschaft an BR Sitzungen zu beachten:
§ 31 Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
19.10.2009 um 17:31 Uhr
@nicoline
bitte gib doch die Originalquelle an. Ganz offensichtlich hast Du hier doch aus einem Kommentar herauskopiert. Ohne Angabe von Quellen ist auch das Kurzzitat ein Urheberrechtsverstoß und das wollen wir doch nicht. Sonst macht hier am Ende noch jemand WAF oder Dich persönlich haftbar
19.10.2009 um 17:49 Uhr
langsamer Was dann ja nicht Dein Problem wäre.
19.10.2009 um 18:01 Uhr
@nicoline
bitte gib doch die Originalquelle an. Ganz offensichtlich hast Du hier doch aus einem Kommentar herauskopiert. Ohne Angabe von Quellen ist auch das Kurzzitat ein Urheberrechtsverstoß und das wollen wir doch nicht. Sonst macht hier am Ende noch jemand WAF oder Dich persönlich haftbar Antwort 4 Erstellt am 19.10.2009 - 15:31 von langsamer 133416
Was bist Du denn für ein Spinner?
19.10.2009 um 18:27 Uhr
langsamer
Reicht das??????????????
Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.) BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
Kommentar für die Praxis
mit Wahlordnung und EBR-Gesetz
Version 5.0
2008
Autoren:
Bachner/Berg/Buschmann/Däubler/Homburg/Kittner/ Klebe/Schneider/Trittin/Trümner/Wedde
19.10.2009 um 18:29 Uhr
nicoline
Boah nee, nä? Mußt du immer so Romane schreiben??? ;-))))
Haste gesehen, Termin ist bekannt gegeben... ;-)))
19.10.2009 um 18:38 Uhr
nicoline Das ist wahr Größe. Das Du auf diese Schnecke reagiert hast.
19.10.2009 um 18:38 Uhr
DJ
Boah nee, nä? Mußt du immer so Romane schreiben??? ;-)))) ja, geht nicht anders, ist zwanghaft und ich finde, langsam, aber sicher ,hättest Du Dich nun auch schon mal daran gewöhnen können ;-))))))))
Haste gesehen, Termin ist bekannt gegeben... ;-))) Jepp!
19.10.2009 um 18:40 Uhr
Uranos Das Du auf diese Schnecke reagiert hast. Wer weiß, wer da wirklich hintersteckt?!
19.10.2009 um 18:43 Uhr
Habe ich so noch gar nicht gesehen. Scharfsinnig wie immer.
19.10.2009 um 18:43 Uhr
nicoline
Ja klar habe ich mich dran gewöhnt.... aber... ;-)))) nein freut mich immer wieder deine Beiträge zu lesen... und das ist echt ernst gemeint :-))))
Dann hoffe ich ja mal, dass Rainer und ich balde Post von dir bekommen, oder? ;-)))
Verwandte Themen
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Beschlussfassung durch Betriebsversammlung - Beispiele?
ÄlterHallo, wir bereiten z. Z. unsere erste Betriebsversammlung vor. Dazu habe ich folgende Frage: Lt. BetrVG kann eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen (deswegen wird ja auch ext
Betriebsversammlung durchführen
ÄlterHallo Kollegen, wir möchten im Juni unsere nächste Betriebsversammlung machen. Die letzten fanden in der Vergangenheit immer an einem Samstagmorgen statt. Der AG hatte uns immer darum gebeten, damit
Behinderung der Betriebsversammlung
ÄlterHallo liebe Wissenden ! Wir sind ein Möbelhaus mit Öffnungszeiten bis 19.30 Uhr Abends. Nun haben wir für den 05.12. zu einer Betriebsversammlung um 18.30 Uhr eingeladen, damit diese in der Arbeits