W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung

M
Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat den Geschäftsführer auffordern. nach dem die GF die Gelegenheit gehabt hat ihren Beitrag darzulegen. an den weitereren TOP der BV nicht mehr teil zu nehmen?

6.46005

Community-Antworten (5)

M
Mainpower

21.08.2009 um 09:22 Uhr

Hallo, der BR kann das. Der BR - Vorsitzende hat bei einer Betriebsversammlung das Hausrecht. Nachzulesen § 42 (1) 1 BetrVG

R
rolfo

21.08.2009 um 09:34 Uhr

Ist aber nich gerade die feine Art, den Geschäftsführer auszuschließen, würde ich auch nicht tun, im Verlauf einer Betriebsversammlung werden doch sicherlich einige Fragen auftauchen die die Mitarbeiter von der GL beantwortet haben möchte. Die GL hat ein Teilnahme - und Rederecht. Wenn sich der GF daneben benimmt kann der BRV ihn schon ausschließen oder erst mal ihm Wortverbot erteilen.

P
paula

21.08.2009 um 11:31 Uhr

Ich halte es nicht nur nicht für die feine Art sondern auch rechtswidrig. Nach § 43 Abs. 2 BetrVG hat der AG ein Teilnahmerecht. Anders sieht es nur bei den außerordentlichen Betriebsversammlungen außerhalb der Arbeitszeit aus oder wenn der AG sich völlig daneben benimmt

B
BRHexe

21.08.2009 um 13:40 Uhr

@Maclogic auch wenn theoretisch der BRV aufgrund seines Hausrechtes dies machen könnte, z.B. bei Entgleisungen der GF, halte ich es nicht für sinnvoll. Warum wollt ihr die GF eigentlich danach nicht mehr dabeihaben?

K
Kölner

21.08.2009 um 15:51 Uhr

@Maclogic Ich halte es da mit 'paula': Der AG ist zu jeder BVers. zu laden und kann so lange an dieser teilnehmen wie er will. Es würde von einer absolut sensiblen und konstruktiven Zusammenarbeit zeugen, wenn man - will man dem AG signalisieren, dass er bitte auch ein wenig früher den Saal verlässt - ihn im Vorfeld darum bittet, etwas früher zu gehen. Kommt er diesem Ansinnen nach, ist alles in Butter; wenn nicht dann nicht. Übrigens würde ich mir mündigere AN wünschen, die nicht nur in Abwesenheit des GF bei einer BVers. den Mund aufmachen...

Ihre Antwort