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Zum einköpfigen BR gewählt

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LisaKlein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, liebe Kollegen!

Vor kurzer Zeit wurde ich zum neuen, einköpfigen BR gewählt. Arbeite für das Unternehmen erst seit knapp 10 Monaten und bin aufgrund meines Alters (1988 geb.) natürlich noch ein absoluter Greenhorn in Sachen BR.

Meine erste Amtshandlung war es demnach, mich zum Seminar anzumelden, um schnellstmöglich in den Stoff des BetrVG zu kommen. Mittlerweile gab es auch die konstituierende Sitzung mit Übergäbe sämtlicher Literatur und Ausrüstung.

Nichtsdestotrotz fühle ich mich in Hinblick auf mein Amt und meine Möglichkeiten natürlich noch ziemlich "nackt", sprich, mir fehlt noch die Einschätzung, wann und in welchem Umfang ich handlungsfähig werden kann, wie viel Eigeninitiative ich zeigen darf. Ich weiss, dass der größte Trumpf die Belegschaft ist, auf deren Anregungen und Hinweisen ich gezielt aktiv werden kann. Dazu möchte ich euch gerne einfach mal ein paar Fragen stellen, kreuz & quer, und würde mich über euer Wissen und Beurteilung sehr sehr freuen.

1.) Im Sinne des Betriebsfriedens ggü. dem AG aber auch zur eigenen Ordnung, habe ich meine BR-Zeit während der Arbeitszeit terminiert. Sprich: ich habe angekündigt, täglich ab 13 Uhr mich ggf. für BR-Tätigkeiten zurückzuziehen. Frage: an manchen Tagen habe ich nur 1 Stunde benötigt, an anderen wiederum 3 Stunden, an manchen wiederum "normal" durchgearbeitet. Meine Abteilungsleitung (kein Leitender Angestellter) deutete an manchen ihre Unzufriedenheit mit meinen BR-Zeiten an, dass es manchmal zu viel sei. Muss ich mich in irgendeiner Form davon einschüchtern lassen? Bzw. habe ich meiner Abteilungsleitung ggü. tatsächlich auf die Länge meiner BR-Tätigkeit zu achten?

2.) Kurz nach meiner Wahl zum BR, bin ich eines Morgens an den Arbeitsplatz eines MA herangetreten um ihn als BR zu befragen. Es dauerte nicht lange, bis sich meine Abteilungsleitung im Rücken bemerkbar machte und fragte, worum es hier ginge. Auf die Antwort: "Betriebsratangelegenheiten" verwies man mich des Platzes mit der Begründung, dass das angekündigt sein müsse. Frage: Darf ich in meiner Funktion als BR unangekündigt Arbeitsplätze aufsuchen? Muss ich dies ankündigen bzw. mich bei meiner Abteilungsleitung abmelden?

3.) Das Betriebsklima ist mies. Kollegen und Kolleginnen sind unzufrieden mit der beinahe diktatorischen Anweisungshandhabung der Abteilungsleitung. Ich denke daran, die Kollegen über eine Art "Monatliches Stimmungsbarometer" abstimmen zu lassen, um dieses dem AG (versehen mit den Gründen/und Vorschlägen) jeden Monat zur Besserung vorzulegen. Meine Frage dazu: in meiner Funktion als BR möchte ich wirklich dazu beitragen, den AG auf die fehlende Motivation der MA hinzuweisen. Die Fluktuation ist unheimlich hoch, was den AG und die Abteilungsleitung eigentlich schon zum Nachdenken anregen sollte. Welche Wege/Mittel als BR habe ich, um dahingehend aktiv zu werden?

4.) In welchem Rahmen kann ich die Belegschaft dazu einladen, ihre Anregungen und Wünsche an mich heranzutragen? Wie kurzfristig geht das? Muss ich dazu eine Betriebsversammlung einberufen? Ich möchte lediglich die Gedanken und Meinungen meiner Kollegen anhören, was sie zur Zeit beschäftigt und was sie sich wünschen, vom BR mit dem AG ggü. behandelt zu werden.

5.) Kurz nach meiner Wahl wurde ich von der Abteilungsleitung von meinem alten Arbeitsplatz entfernt und erhielt einen neuen Platz direkt nahe des Büros der Abteilungsleitung. Als ich den Gründen nachging, wurde natürlich meine Arbeitsleistung als Grund für die Umsetzung genannt, wobei diese nachweislich immer zu 100% oder mehr Zielerfüllung aufweist. Ich sehe dahinter also schon eine Art Überwachung bzw. gezielte Einschüchterung. Kann ich mich als BR gegen diese Zwangsumsetzung wehren?

6.) Welche Tipps und Erfahrungen könnt ihr mir gerade für meine Anfangszeit als BR geben? Worauf muss ich achten? Was sollte ich tun, was nicht? Wo darf ich aktiv sein, wo nicht?

Ich würde mich SEHR freuen, von euch einige Antworten zu erhalten. Vielen Dank!!!

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Community-Antworten (6)

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Xantippe

18.11.2012 um 09:24 Uhr

Hallo LisaKlein, meinen Glückwunsch zur Wahl. Ich bin ebenfalls sehr kurze Zeit BRV. Zu 1. Du musst dich bei deinem AG zur Betriebsratsarbeit abmelden und danach wieder zurückmelden. er kann die benötigte Zeit dafür nicht vorgeben. Über Häufigkeit und Dauer entscheidet nur der BR. Zu 2. Du kannst nicht einfach an den Arbeitsplatz eines Kollegen gehen und mit ihm über BR relevante Themen sprechen, da Du ihn damit von der Arbeit abhältst. Lass ihn zu Dir kommen. das darf er während der Arbeitszeit, hat sich jedoch bei seinem Chef abzumelden. Ansonsten kann man Sprechstunden einführen oder einen Kummer(Brief)kasten für Sorgen und Probleme der MA. Aber in so einem kleinen Unternehmen sollte doch die direkte Ansprache möglich sein. Zu 3. Du hast die Möglichkeit auf dem Monatsgespräch alles zur Sprache zu bringen was Dir oder den Kollegen auf der Seele liegt. Ich wünsche Dir viel Spass und Erfolg und vor allen Dingen gute Nerven. LG Xantippe

G
gironimo

18.11.2012 um 12:29 Uhr

HalloLisaKlein,

das sind natürlich viele Fragen auf einmal. Man könnte Romane schreiben. Ich mache den Job schon so lange, dass ich graue Haare bekommen habe. (Aber was sagt das schon!)

Natürlich bist Du berechtigt, die Arbeitsplätze der AN aufzusuchen (Es gibt Ausnahmen, z.B. Einschränkungen aus Sicherheitsgründen). Natürlich soll es nicht dazu führen, dass die AN von der Arbeit abgehalten werden. Wenn aber diese AN von Ihrem Recht gebrauch machen wollen, ihrerseits mit dem BR zu sprechen, sind sie ja dazu berechtigt. Vielleicht wollen sie ja auf Mißstände gerade an disem Platz hinweisen.

Sinnvoll ist es, diese Gespräche am Arbeitsplatz kurz zu fassen und die Kollegen dann zu einem Gespräch mit Dir einzuladen.

Natürlich bieten Betriebsversammlungen immer eine gute Möglichkeit, auf Probleme im Betrieb einzugehen. Aber nicht jeder traut sich, dort etwas zu sagen. Ich würde daher ausdrücklich Sprechstunden anbieten und immer wieder auf Deine Bereitschaft hinweisen, dass Du ein offenes Ohr für die Kollegen hast.

Das wird wahrscheinlich eine weile dauern, bis die Kollegen Dich und die Institution BR voll akzeptiert haben.

Natürlich muss Dir auch die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die Kollegen unbeobachtet und unüberwacht mit Dir reden können. Ob das eine erneute Verlagerung Deines Arbeitsplatzes begründet oder aber ein BR-Büro in einer Lage, die dem Blick des Chefs nicht schutzlos ausgeliefert ist, musst Du aus der Situation heraus einmal prüfen.

Ansonsten für den Anfang: Gewinne das Vertrauen zu den Kollegen. Suche das regelmäßige Gespräch mit dem AG. Dabei solltest Du über alles reden, was im Betrieb als Problem ansteht. Auch wenn Du einen riesigen Berg an Problemen vor Dir siehst - Ruhe bewahren. Jeder Schritt nach vorne ist ein Weg zur Besserung.

Und natürlich: Besuche weiterhin Seminare.

H
Hoppel

18.11.2012 um 13:09 Uhr

@ LisaKlein

Zu 1): Der AG muss Dich für erforderliche BR-Arbeit von Deiner Tätigkeit freistellen. Über den Umfang der ERFORDERLICHEN Arbeitsbefreiung entscheidest Du ganz allein. Du solltest aber zu Deiner eigenen Sicherheit stichpunktartige Aufzeichnungen machen, was der Grund der Arbeitsbefreiung war.

Zu 2): Wurde bereits beantwortet.

Zu 3): Von einem solchen "Stimmungsbarometer" solltest Du zwingend Abstand nehmen.

Zu 4): Lerne erst mal Deine Möglichkeiten, die das BetrVG bietet kennen. Betriebsversammlungen müssen sowieso 1x pro Quartal abgehalten werden. Und wenn Du in einem solch kleinen Betrieb nicht auch so mitbekommst was Deine KollegInnen beschäftigt, stimmt was nicht.

Zu 5): Wenn die räumliche Nähe zur Abteilungsleitung derart ist, dass KollegInnen Dich nicht unkontrolliert aufsuchen können, solltest Du Dich dagegen wehren, weil man das durchaus als Behinderung von BR-Arbeit werten kann. Ungeachtet dessen ... kannst Du für Gespräche mit KollegInnen einen Raum nutzen, der von Dritten nicht eingesehen und/oder abgehört werden kann? Die Vertraulichkeit also gewährleistet ist?

Zu 6): Vor allen Dingen solltest Du Dich erstmal schulen lassen! Mach Dir einen Arbeitsplan / erstelle eine Prioritätenliste; diese Unterlagen solltest Du zur Schulung mitnehmen.

P.S. Es gibt wesentlich ältere BRM, die selbst nach vielen Jahren BR-Mitgliedschaft "BetrVG" lediglich buchstabieren können ...

W
Watschenbaum

18.11.2012 um 17:16 Uhr

mein Tipp wäre, die ersten Seminare "heimatnah" zu buchen

warum ?

meistens kommen die Referenten aus der näheren Umgebung des Schulungsortes, oftmals handelt es sich um Rechtsanwälte, oder sie können dir Telefonnummern von Anwälten geben, die in deiner Nähe praktizieren so daß du dann schon mal jemand kennst, den du in Problemfällen anrufen könntest

die meisten Anwälte, die ich kenne, geben gerne kostenlose Hilfestellung am Telefon, da sie sich dadurch erhoffen, im Ernstfall beauftragt zu werden, sie geben auch gerne Hilfestellung, wie dies dann formal richtig zu erfolgen hat, was man durchsetzen könnte und was nicht etc etc.

gerade am Anfang ist es wichtig dem AG klarzumachen, man ist kein unbedarfter Anfänger, der sich beliebig rumschubsen lässt, sondern im Hintergrund steht ein Rechtsbeistand, den man im Notfall sofort beauftragen kann, die Grenzen wieder zurechtzurücken, falls der AG übertreibt

L
Lotte

18.11.2012 um 20:07 Uhr

Hallo LisaKlein, wenn es eine "Übergabe" gab, gab es anscheinend auch schon vor Dir einen Betriebsrat. Könntest Du Dich mit dem mal austauschen, wie er/sie die BR-Arbeit in Eurem Betrieb gemacht hat? Oft ist man mit dem Vorgänger nicht unbedingt zufrieden gewesen und es hat sicher einen Grund, warum Du nun gewählt wurdest, aber meist kann man aus den Erfahrungen doch so einiges heraus hören, was einem dann in der eigenen Arbeit, die man ganz anders handhaben kann, nützen kann.

Ansonsten kann ich meine Vorschreiber und auch watschenbaum mit seinem Vorschlag nur unterstützen. LG Lotte

N
Nubbel

18.11.2012 um 21:12 Uhr

lotte, muß man sich um dich sorgen?

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