Erstellt am 31.08.2011 um 20:39 Uhr von DonJohnson
Selbstverständlich hast du Ersatzmitglieder - die werden nciht einzeln bzw seperat gewählt.
Da du als AN eine Beschwerde an den AG gerichtet hast, gilst du, wenn du die Sache vor den BR bringst, als zeitweilig verhindert, da du persönlich betroffen bist. Im Fall einer solchen zweitweiligen Verhinderung übernimmt dann in diesem, also deinem Fall deine Geschäfte.
Siehe dazu §25 BetrVG.
noch cleverer wäre es in meinen Augen aber gewesen, die Beschwerde sofort dem BR vorzutragen, da die Mittel des Gremiums doch weitaus höher sind. Allerdings müßtest du dir sicher sein, dass dieses dann nachgerückte BRM auch ausreichend geschult, und durchsetzungsvermögen besitzt ;-)
Erstellt am 01.09.2011 um 07:39 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so. Auch 1er-BR haben Ersatzmitglieder.
Der AG möge darlegen wo er denn gesucht hat und keine Hinweise gefunden hat.