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Einköpfiger BR BR-Büro

M
Mücke
Jan 2018 bearbeitet

Steht mir als einköpfiger BR ein Raum zu? Oder zumindest ein Arbeitsplatz? Kann dieser im Büro vom Chef sein? Oder muss er in einem anderen Raum einen Platz einrichten? Wie sieht es aus mit PC? Drucker? Etc.

Danke

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

02.09.2016 um 18:14 Uhr

Zumindest zeitweise musst du die Möglichkeit haben, dich zurück ziehen zu können, um unbeobachtet und unbelauscht deinen BR Aufgaben nachkommen zu können. Und natürlich nicht beim Chef.

Ausserdem ist im Paragraph 40 BetrVG von "erforderlicher " Büroausstattung die Rede. Erforderlich ist, was Du mit 2 bis 3 Sätzen plausibel darlegen kannst .

P
Pickel

02.09.2016 um 20:06 Uhr

Gironimo, hör bitte auf fragende in die Irre zu führen. Es ist von Gerichten mehr als abschließend entschieden, dass einköpfige BR in aller Regel KEINEN Anspruch auf ein eigenes Büro haben. Da helfen auch 3 Sätze zur Begründung nichts. Und das schlimme ist: das weißt du auch. Ein einköpfiger Betriebsrat wird die büroeibrichrung mitnutzen können (eigener Laptop bei guter Argumentation).

M
Mücke

02.09.2016 um 20:38 Uhr

Pickel: so hatte ich gironimos Antwort gar nicht verstanden, ich denke sein letzter Satz bezieht sich auf meine Frage zu PC, Drucker etc.

Das Problem bei uns im Betrieb ist, wir sind ein Handwerksbetrieb und haben nur ein Büro in dem Chef und Sekretärin sitzen. Allerdings könnte man einen weiteren Arbeitsplatz in einem der anderen Räume einrichten.

Die Frage ist, ist das für den AG zumutbar. Ich müsste sonst so ziemlich die ganze BR Arbeit Zuhause nach Feierabend erledigen, da ich im Betrieb keine Möglichkeit mich irgendwo alleine an einen Tisch zu setzen.

C
celestro

03.09.2016 um 02:30 Uhr

Pickel reagiert oftmals bei Posts von gironimo total über ... mach Dir nichts draus.

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