Erstellt am 02.09.2016 um 16:14 Uhr von gironimo
Zumindest zeitweise musst du die Möglichkeit haben, dich zurück ziehen zu können, um unbeobachtet und unbelauscht deinen BR Aufgaben nachkommen zu können. Und natürlich nicht beim Chef.
Ausserdem ist im Paragraph 40 BetrVG von "erforderlicher " Büroausstattung die Rede. Erforderlich ist, was Du mit 2 bis 3 Sätzen plausibel darlegen kannst .
Erstellt am 02.09.2016 um 18:06 Uhr von Pickel
Gironimo, hör bitte auf fragende in die Irre zu führen. Es ist von Gerichten mehr als abschließend entschieden, dass einköpfige BR in aller Regel KEINEN Anspruch auf ein eigenes Büro haben. Da helfen auch 3 Sätze zur Begründung nichts. Und das schlimme ist: das weißt du auch.
Ein einköpfiger Betriebsrat wird die büroeibrichrung mitnutzen können (eigener Laptop bei guter Argumentation).
Erstellt am 02.09.2016 um 18:38 Uhr von Mücke
Pickel: so hatte ich gironimos Antwort gar nicht verstanden, ich denke sein letzter Satz bezieht sich auf meine Frage zu PC, Drucker etc.
Das Problem bei uns im Betrieb ist, wir sind ein Handwerksbetrieb und haben nur ein Büro in dem Chef und Sekretärin sitzen.
Allerdings könnte man einen weiteren Arbeitsplatz in einem der anderen Räume einrichten.
Die Frage ist, ist das für den AG zumutbar. Ich müsste sonst so ziemlich die ganze BR Arbeit Zuhause nach Feierabend erledigen, da ich im Betrieb keine Möglichkeit mich irgendwo alleine an einen Tisch zu setzen.
Erstellt am 03.09.2016 um 00:30 Uhr von celestro
Pickel reagiert oftmals bei Posts von gironimo total über ... mach Dir nichts draus.