Erstellt am 14.11.2012 um 09:06 Uhr von Kölner
@Sprossie
Du hast als BRM immer ein Recht an den BR-/AG-Gesprächen teilzunehmen.
Auch kann der Vorstand (der BRV/stellv. BRV) nicht allein irgendeinen Beschluss fassen, etwas zu verhindern.
WENN es sich allerdings um ganz normale (also nicht um die Gespräche gemäß § 74 BetrVG) AG-BR Gespräche handelt, da kann dann der BRV schon mal alleine losziehen - wenn er keinen anderen Beschluss vorgesetzt bekommt.
Mit dn Abbteilungsleitern sollte er auch alleine reden können dürfen...
Erstellt am 14.11.2012 um 09:48 Uhr von rkoch
> WENN es sich allerdings um ganz normale (also nicht um die Gespräche gemäß § 74
> BetrVG) AG-BR Gespräche handelt, da kann dann der BRV schon mal alleine losziehen -
> wenn er keinen anderen Beschluss vorgesetzt bekommt.
Mal wieder "it depends"....
Wenn er loszieht um vom AG "Erklärungen entgegenzunehmen", dann definitiv ja. Für alle anderen Fälle braucht der BRV normalerweise einen Auftrag (d.h. Beschluß) des BR, wobei er hier aber wieder nur selbst "Erklärungen im Rahmen seines Auftrags" abgeben darf.....
Insofern:
> Vor zirka zwei Monaten hat der Vorstand entschieden die Termin mit dem Chef und der
> Team Leitung nur noch alleine zu führen.
geht DAS überhaupt nicht. Im BR "entscheidet" nur einer: Das versammelte Gremium. Der BRV hat im Grunde gar nichts "zu entscheiden".
BTW: Führt hier nicht neue Begriffe ein... Der Vorsitzende des BR ist und bleibt ein Vorsitzender und nicht etwa ein "Vorstand".
Erstellt am 14.11.2012 um 09:53 Uhr von gironimo
Da Du von monatlichen Gesprächen sprichst, kann es ja eigentlich nur das Gespräch im Sinne des § 74 BetrVG sein.
Du solltest das Thema in einer Sitzung zur Sprache bringen (vorher Kommentare zum BetrVG § 74 lesen; steht bestimmt beim Vorsitzenden)
Erstellt am 14.11.2012 um 10:12 Uhr von waf-admin
Danke für die schnelle Antwort.
Die Termine mit dem Chef werden nur noch mit dem Vorsitz des Betriebsrates gemacht. Es ist
also keine Ausnahme. Auch mit der Team-Leitung werden nur Regelmäßige Termine mit dem
Vorstand gemacht. Die anderen BR-Mitglieder werden nur noch über den Sachverhalt der Gespräche kurz informiert. Bei dem Meeting wurde das Personal informiert, daß ab den ersten Tag eine Ärzliche Bescheinigung vorgelegt werden muss ...der Betriebsrat wäre darüber informiert. Es war aber nur der Vorstand informiert...nicht die restlichen Mitglieder.
Ich habe natürlich nachgefragt und bekam als Antwort.... Da haben wir sowieso kein Mitbestimmungsrecht.......
LG Sprossie
Erstellt am 14.11.2012 um 09:59 Uhr
von Sprossie
Erstellt am 14.11.2012 um 10:17 Uhr von gironimo
Noch einmal. Der Vorsitzende heißt Vorsitzender und nicht Vorstand.
Und natürlich darf der nicht entscheiden, was wie der BR beschließt.
Ihr solltet sehr dringend mit dem Kollegen reden!!
Vielleicht braucht er (oder Ihr alle)auch eine Schulung?
Oder Ihr braucht einen anderen Vorsitzenden?
In dem Fall, den Du schilderst ist der BR zu beteiligen.
Erstellt am 14.11.2012 um 14:15 Uhr von rkoch
> wurde das Personal informiert, daß ab den ersten Tag eine Ärzliche Bescheinigung
> vorgelegt werden muss ...der Betriebsrat wäre darüber informiert.
> Da haben wir sowieso kein Mitbestimmungsrecht...
.... (ohne Worte) ....
Ich stütze gironimo, dass ihr DRINGEND Schulung braucht. Die Frage, ob der AG KOLLEKTIV (also für alle oder zumindest eine Gruppe von AN) pauschal verlangen kann, dass die ärztliche Bescheinigung am ersten Tag vorgelegt werden muss, ist eine Frage der Ordnung des Betriebes und unterliegt damit der Mitbestimmung des BR nach §87 (1) BetrVG. D.h. ohne Zustimmung des BR kann der AG da gar nix verlangen. NUR wenn er im EINZELFALL von einem AN derartiges verlangt unterliegt das nicht der MB des BR.