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BR-Sitzungen ohne Mitglieder

S
Sprossie
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen zusammen,

hier einmal nur kurz meine Vorstellung. Ich arbeite seit 12 Jahren in einem Unternehmen mit zirka 600 Mitarbeitern. Vor einem Jahr wurden unsere Abteilung ausgegliedert. Wir sind mit 54 Angestellte. (Mittlerweile......Callcenter) Es wurde ein neuer Betriebsrat mit 5 Mitgliedern gegründet. Seit diesem Jahres bin ich nachgerückt, da bei einem Mitglied der Arbeitszeit Vertrag nicht verlängert wurde. Anfangs haben wir einmal im Monat eine BR-Sitzung mit unseren Chef und einmal mit der Team Leitung. Und natürlich einmal nur mit den BR-Mitgliedern. Vor zirka zwei Monaten hat der Vorstand entschieden die Termin mit dem Chef und der Team Leitung nur noch alleine zu führen. Die restlichen BR-Mitglieder nehmen nur noch ein mal im Monat an den Sitzungen teil. Da ich noch sehr unerfahren bezüglich der BR arbeit bin, bin ich auch nicht sicher ob der Vorstand das so entscheiden kann. Darf die Team-Leitung und der Chef Gespräche mit dem BR-Fünfer-Gremium ablehnen kann. Außerdem kann der BR-Vorstand das einfach entscheiden.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

14.11.2012 um 10:06 Uhr

@Sprossie Du hast als BRM immer ein Recht an den BR-/AG-Gesprächen teilzunehmen. Auch kann der Vorstand (der BRV/stellv. BRV) nicht allein irgendeinen Beschluss fassen, etwas zu verhindern.

WENN es sich allerdings um ganz normale (also nicht um die Gespräche gemäß § 74 BetrVG) AG-BR Gespräche handelt, da kann dann der BRV schon mal alleine losziehen - wenn er keinen anderen Beschluss vorgesetzt bekommt. Mit dn Abbteilungsleitern sollte er auch alleine reden können dürfen...

R
rkoch

14.11.2012 um 10:48 Uhr

WENN es sich allerdings um ganz normale (also nicht um die Gespräche gemäß § 74 BetrVG) AG-BR Gespräche handelt, da kann dann der BRV schon mal alleine losziehen - wenn er keinen anderen Beschluss vorgesetzt bekommt.

Mal wieder "it depends"....

Wenn er loszieht um vom AG "Erklärungen entgegenzunehmen", dann definitiv ja. Für alle anderen Fälle braucht der BRV normalerweise einen Auftrag (d.h. Beschluß) des BR, wobei er hier aber wieder nur selbst "Erklärungen im Rahmen seines Auftrags" abgeben darf.....

Insofern:

Vor zirka zwei Monaten hat der Vorstand entschieden die Termin mit dem Chef und der Team Leitung nur noch alleine zu führen.

geht DAS überhaupt nicht. Im BR "entscheidet" nur einer: Das versammelte Gremium. Der BRV hat im Grunde gar nichts "zu entscheiden".

BTW: Führt hier nicht neue Begriffe ein... Der Vorsitzende des BR ist und bleibt ein Vorsitzender und nicht etwa ein "Vorstand".

G
gironimo

14.11.2012 um 10:53 Uhr

Da Du von monatlichen Gesprächen sprichst, kann es ja eigentlich nur das Gespräch im Sinne des § 74 BetrVG sein.

Du solltest das Thema in einer Sitzung zur Sprache bringen (vorher Kommentare zum BetrVG § 74 lesen; steht bestimmt beim Vorsitzenden)

W
waf-admin

14.11.2012 um 11:12 Uhr

Danke für die schnelle Antwort.

Die Termine mit dem Chef werden nur noch mit dem Vorsitz des Betriebsrates gemacht. Es ist also keine Ausnahme. Auch mit der Team-Leitung werden nur Regelmäßige Termine mit dem Vorstand gemacht. Die anderen BR-Mitglieder werden nur noch über den Sachverhalt der Gespräche kurz informiert. Bei dem Meeting wurde das Personal informiert, daß ab den ersten Tag eine Ärzliche Bescheinigung vorgelegt werden muss ...der Betriebsrat wäre darüber informiert. Es war aber nur der Vorstand informiert...nicht die restlichen Mitglieder. Ich habe natürlich nachgefragt und bekam als Antwort.... Da haben wir sowieso kein Mitbestimmungsrecht....... LG Sprossie

Erstellt am 14.11.2012 um 09:59 Uhr von Sprossie

G
gironimo

14.11.2012 um 11:17 Uhr

Noch einmal. Der Vorsitzende heißt Vorsitzender und nicht Vorstand.

Und natürlich darf der nicht entscheiden, was wie der BR beschließt. Ihr solltet sehr dringend mit dem Kollegen reden!! Vielleicht braucht er (oder Ihr alle)auch eine Schulung? Oder Ihr braucht einen anderen Vorsitzenden?

In dem Fall, den Du schilderst ist der BR zu beteiligen.

R
rkoch

14.11.2012 um 15:15 Uhr

wurde das Personal informiert, daß ab den ersten Tag eine Ärzliche Bescheinigung vorgelegt werden muss ...der Betriebsrat wäre darüber informiert. Da haben wir sowieso kein Mitbestimmungsrecht...

.... (ohne Worte) ....

Ich stütze gironimo, dass ihr DRINGEND Schulung braucht. Die Frage, ob der AG KOLLEKTIV (also für alle oder zumindest eine Gruppe von AN) pauschal verlangen kann, dass die ärztliche Bescheinigung am ersten Tag vorgelegt werden muss, ist eine Frage der Ordnung des Betriebes und unterliegt damit der Mitbestimmung des BR nach §87 (1) BetrVG. D.h. ohne Zustimmung des BR kann der AG da gar nix verlangen. NUR wenn er im EINZELFALL von einem AN derartiges verlangt unterliegt das nicht der MB des BR.

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