Erstellt am 07.10.2012 um 12:35 Uhr von Watschenbaum
zu1 . Regelungen bestimmt (Arbeits-,Tarifverträge), Gesetze nicht
zu2 . wenn es einen "Sonntagszuschlag" gibt, schön (das Gesetz schreibt soetwas nicht vor). entbindet den AG aber nicht davon, einen
Ersatzruhetag zu geben , der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
zu3. sehe ich nicht als Problem, für Samstage muß sowieso kein Freizeitausgleich erfolgen
zu4. verboten ist es nicht, wenn man nicht aufgrund z.b. betrieblicher Übung diesen guten alten Brauch weiterverlangen will, ist man selbst schuld
Fragen von mir :
-gibt es vielleicht einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ?
-was steht zum Thema Arbeitszeit/Zuschlägen in den Arbeitsverträgen ? bei allen dasselbe, oder gibt es unterschiedliche Vereinbarungen?
Erstellt am 07.10.2012 um 12:51 Uhr von ichbinich
Hallo Watschenbaum
Nein es gibt keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag...
Jeder Arbeitnehmer hat einen anderen Arbeitsvertrag .... die einen mit 20 Std. inklusive
andere ohne Angabe von Std.... usw.
Frage zu 2.
Für Sonntagsarbeit muss ein Ersatzruhetag gewährt werden ? obwohl ein Pauschalbetrag gezahlt wird ?
Erstellt am 07.10.2012 um 13:24 Uhr von Hoppel
@ ichbinich
Gibt es denn einen Betriebsrat?
Für Sonntagsarbeit MUSS ein Ersatzruhetag gewährt werden, der kann auch NICHT abgekauft werden. Siehe §§ 11,12 ArbZG.
Erstellt am 07.10.2012 um 13:24 Uhr von Watschenbaum
§ 11 ArbZG Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist
so stehts im Gesetz
Erstellt am 07.10.2012 um 13:32 Uhr von ichbinich
Einen BR gibt es erst seit anfang des Monats...
Alle noch Seminarbedürftig ..... !
Das würde bei uns bedeuten , Arbeitgeber muss
Freizeitausgleich für den Samstag ( da keine Überstunden bez. werden ) und für den Sonntag geben. Na das ist ja mal eine Nachricht...
Vielen Dank sagt
ichbinich
Erstellt am 07.10.2012 um 13:40 Uhr von Watschenbaum
nicht so euphorisch
dieses "ersatzfrei" für den Sonntag kann auch ein ohnehin freier Tag sein
(z.b. ein Samstag, an dem mal zufällig nicht gearbeitet wird)
auch ein Montag, an dem "überstundenfrei" wäre
es geht nämlich nur um eine "Ersatzruhe" für den Sonntag, nicht um ggfs.zusätzliche freie Tage
Erstellt am 07.10.2012 um 13:48 Uhr von ichbinich
Ok ich habe verstanden...
Erstellt am 07.10.2012 um 14:22 Uhr von Hoppel
Zu beachten ist aber auch, dass sich der Ersatzruhetag an eine elfstündige Ruhezeit anschließen muss ...
So wäre der Ersatzruhetag nicht wirksam gewährt, wenn ein Kollege Sonntags Spätschicht bis z.B. 23 Uhr leistet, der Montag "Ü´stundenfrei" ist und er am Dienstag ab 6 Uhr zur Frühschicht eingeteilt ist. Der Einsatz wäre in diesem Beispiel erst ab Dienstag 10 Uhr möglich (Ausnahmen außen vor).
ichbinich,
ist die Sonn- und/oder Feiertagsarbeit bei Euch überhaupt zulässig? Sprich, greift eine Ausnahmeregelung gem. § 10 ArbZG oder liegt eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vor?
Erstellt am 07.10.2012 um 14:36 Uhr von ichbinich
ist die Sonn- und/oder Feiertagsarbeit bei Euch überhaupt zulässig? Sprich, greift eine Ausnahmeregelung gem. § 10 ArbZG oder liegt eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vor?
Hallo Hoppel
Die Regelung zu der Wochenendarbeit wurde zuletzt von der Gewerkschaft genehmigt mit der Auflage , das der Arbeitgeber mit dem neuen BR. ( bislang gab es keinen BR ) eine Betriebsvereinbarung zu der Wochenendarbeit macht.
Mal sehen was die machen !
Erstellt am 07.10.2012 um 15:53 Uhr von Hoppel
@ ichbinich
Eine Gewerkschaft kann zwar viel, aber mit Sicherheit keine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit erteilen; siehe § 13 ArbZG. Die Gewerbeaufsicht ist z.B. eine solche Aufsichtsbehörde.
Wie kommt bei Euch überhaupt die Gewerkschaft in´s Spiel? Da kein allgemeinverbindlicher TV oder eine sonstige tarifvertragliche Regelung (z.B. Haustarif) greift, der AG nicht im AG-Verband ist, ist eine Gewerkschaftsbeteilung doch eh eine Luftnummer.
Erstellt am 07.10.2012 um 17:14 Uhr von walterBR
@ ichbinich
hast Du vielleicht Gewerkschaft und Gewerbeaufsicht verwechselt?
Erstellt am 07.10.2012 um 17:55 Uhr von Hoppel
Ein Gewerbeaufsichtsamt, dass eine Zustimmung "Sonntagsarbeit" davon abhängig macht, dass der AG mit einem etwaigen BR eine BV "Wochenendarbeit" abschließt??? Da hege ich doch erhebliche Zweifel ...
Erstellt am 07.10.2012 um 18:25 Uhr von Marianne
Der Ersatzruhetag für den Sonntag an welchem gearbeitet wurde, kann aber auch ein ehe arbeitsfreier Tag sein. Also zb der ehe freie Samtag.
BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG Der in § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG vorgeschriebene Ersatzruhetag für die Arbeit an einem Wochenfeiertag kann an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden. Arbeitnehmer können keine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Also, es muss nicht ein zusätzlicher freier Tag sein
BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG Der in § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG vorgeschriebene Ersatzruhetag für die Arbeit an einem Wochenfeiertag kann an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden. Arbeitnehmer können keine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Erstellt am 07.10.2012 um 19:34 Uhr von ichbinich
@ walter BR
Arbeitschutzbehörde zb. NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Service/ansprechpartner_beratung/index.php . Siehe dort Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
@hoppel
Die Gewerkschaft kommt dann ins Spiel wenn mindestens ein Arbeitnehmer im Betrieb Gewerkschaftlich Organisiert ist , dies führt dann zb. zu einer BR Wahl ( So wie bei uns )
Und jetzt kommt wieder die Gewerkschaft ins Spiel nähmlich dann wenn diese oben genannte Behörde wissen will , wer diese Wochenendarbeit im betreffenden Betrieb genehmigen kann..
Da noch kein BR installiert war wurde die Gewerkschaft gefragt... und siehe da genehmigung ja aber nur mit der Auflage eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema zu machen.
Erstellt am 08.10.2012 um 09:32 Uhr von gironimo
also ich finde das schon ziemlich verwirrend. Nach Deiner Aussage besteht keine Tarifbindung - und doch kommt die Gewerkschaft ins Spiel? Dann gäbe es doch auch Antworten zu eventuellen Zuschlägen.
Vielleicht solltest Du Dich einfach mal an die Gewerkschaft wenden, die ja wohl mit der "Genehmigung" und der geforderten BV meinte, dass der BR im Betrieb unter Beachtung des Tarifes entsprechende Regelungen treffen soll (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
Erstellt am 09.10.2012 um 11:19 Uhr von GuidW
Wenn ich aber einen AV über 40 Wochenstunden habe und an 7 Tagen die Woche 8 h arbeite, habe ich quasi 16 Überstunden, welche ich in einem Ausgleichszeitraum mit 2 freien Tagen ausgleichen kann.
Oder liege ich da falsch?
Und was sind das für AV in denen keine wöchentl. AZ vereinbart ist?
Da könnte mich ja der AG 48 h wöchentlich für den Betrag x, welcher evtl. auch für 20 Wochenstunden gilt, einsetzen.
Es sei denn es ist ein Stundenlohn im AV vereinbart.
Bitte berichtigt mich.
Guido
Erstellt am 09.10.2012 um 18:13 Uhr von ichbinich
@GuidoW
Tatsache ist es ist zb. bei mir Arbeitvertrag inkl. aller Überstunden ( Festgehalt ) steht bei anderen inkl. zb. 20 Stunden usw.
So ist es bei uns..und daher benötigten wir dringend einen BR der jetzt gewählt ist und daher wird auch dringend ein Tarifvertrag ( Haustarifvertrag )benötigt.Bei uns ist der Wilde Westen :-)
@gironimo
Bei uns gibt es keinen Tarif .... da es keinen Haustarif noch sonstiges gibt ..alles fein nach Nasenfaktor..
gironimo Gewerkschaft kommt erst dann richtig ins Spiel wenn genügend Arbeitnehmer in die Gewerkschaft eintreten ...
Erstellt am 10.10.2012 um 08:23 Uhr von Watschenbaum
das wäre ja wieder ein anderes schönes Thema
pauschale Abgeltungsklauseln von Überstunden mit dem Gehalt
wann wirksam, wann unwirksam ..............