meine frage bezieht sich auf einen Betrieb in dem der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist und enstprechend es auch keinen Tarifvertrag gibt.
Zur Zeit wird im Betrieb die 6 Tage Woche teilweise auch die 7 Tage Wo. geflegt..
Das bedeutet 5 tage Woche + mindestens 1 Zusatzschicht in Früh bzw. Spätschicht am Samstag nach Schichtplan .( wenn man am Samstag Arbeiten soll , muss der Ausgleich für diesen Samstag schon am Montag vor den Samstag genommen werden.)
Samstag wird ohne jeglichen Steuerlichen Vorteile bzw. Zuschläge
gearbeitet . Am Sonntag gibt es einen Pauschalbetrag .... € der Brutto ohne jegliche Steuerliche Vorteile gezahlt wird.
Fragen dazu :
1.Gibt es Regelungen ( Gesetze ) die einen finanziellen Ausgleich auch für den Samstag regeln.
2.Sonntagsarbeit , Zuschlag als Pauschalbetrag ?
3.Wie seht ihr den Freizeitausgleich , das dieser schon vor der erbrachten Arbeit genommen werden muss ?
4.Bis vor ein paar Wochen wurde noch ein finanzieller Anreiz für den Samstag geleistet,
mit dem Hinweis das der Samstag ein Regelarbeitstag wurde dieses eingestellt.
Ist dieses Rechtens ?

Mit freundlichen Grüßen