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Arbeitszeit und Wochenendarbeit

K
Kathy
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite fast täglich 12 Stunden und seit 3 Monaten jedes Wochenende. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen, ob das so überhaupt sein darf?

5.93002

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

18.02.2009 um 06:36 Uhr

Nein darf nciht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Fälle in denen das erlaubt ist in Häufe so auftreten können. Siehe hierzu das Arbeitszeitgesetz. Habe jetzt leider keine Zeit das genauer zu erörtern.

P
Postbot

18.02.2009 um 07:11 Uhr

hier findest du einen Auszug, was Gesetzlich genehmigt wurde....außer du hast einen Tarifvertrag ( was ich nicht glaube )....der deine Arbeitszeit vorsieht..;o)) ansonsten ab zur Gewerkschaft mit deinem Problem oder Betriebsrat ( glaub da ist gar keiner ? )...

Arbeitszeitgesetz ...Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.

und wenn du noch mehr Wissen möchtest schau einfach hier nach: http://dejure.org/gesetze/ArbZG

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