Unser Unternehmen organisiert verschiedene Events – von Ausstellungen über Tagungen.

Einige dieser Veranstaltungen sind länger als 5 Tage, das heißt, Mitarbeiter werden zur Wochenendarbeit abgeordnet (ähnlich wie im öffentlichen Dienst).

Grundlage für diese Abordnung ist eine Betriebsvereinbarung, in welcher es heißt, dass Mitarbeiter 10 Stunden am Tag (in der Praxis allerdings mehr) während des Abordnungszeitraums arbeiten.

Dafür gibt es einen pauschalen Geldbetrag, der für Wochenendarbeit etwas höher als für einen Werktag ausfällt.

Allerdings haben die Mitarbeiter auch die Möglichkeit statt des Geldbetrages für das Wochenende (Samstag und Sonntag) Freizeit zu nehmen. Jeder Tag zählt als 1,5 Tage frei.

Ein Beispiel: Herr Müller hat am Samstag und am Sonntag gearbeitet und bekommt dafür 2x250 Euro = 500 Euro für das Wochenende. Alternativ hätte er statt des Geldes auch 2x1,5 = 3 Tage frei nehmen können.

Neulich machte der Geschäftsführer die Belegschaft darauf aufmerksam, dass es unserem Unternehmen weitaus mehr Kosten verursacht, wenn sich jemand für die freien Tage statt für das Geld entscheidet.

Wenn wir als Betriebsrat die Betriebsvereinbarung kündigen würden, wie sähe die Rechtslage für die Arbeitszeit aus? Muss der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit am Wochenende nicht sowieso als freie Tage anbieten? Und wie wird das ausgerechnet? Entspricht jede Arbeitsstunde am Wochenende genau einer Stunde Freizeit?